Websites sollen künftig ohne Gerichtsbeschluss gesperrt werden können

Veröffentlicht: 17.11.2017 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 24.11.2017

Geht es nach den Plänen der EU, könnte den Verbraucherschutzbehörden mehr Befugnisse im Kampf gegen Online-Betrug zugesprochen werden. Als letztes Mittel könnten diese dann sogar die Sperrung von Websites eigenmächtig vornehmen. Aktuell ist dafür noch ein richterlicher Beschluss nötig. Die Europäische Piratenpartei sieht diesen Beschluss äußerst kritisch.

Website Sperrung
© M-SUR / shutterstock.com

Die EU befasst sich aktuell mit den Plänen, der staatlichen Verbraucherschutzbehörde hinsichtlich der Beschränkung von Webseiten mehr Befugnisse zu übertragen, die sogenannte CPC-Verordnung. Demnach soll es künftig für den Verbraucherschutz möglich sein, Seiten eigenständig zu sperren, sollten „keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen“, wie das Europäische Parlament schreibt. Aktuell ist dafür noch ein richterlicher Beschluss nötig. Bereits am Dienstag soll das EU-Parlament, unbemerkt von der Öffentlichkeit, diesem Vorschlag zugestimmt haben. Kritische Stimmen kommen vor allem von der EU-Abgeordnete Julia Reda, Mitglied der Europäischen Piratenpartei.

Beschluss könnte in Zensur enden

Reda sieht die neuen Pläne besonders hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs äußerst kritisch. Die selbstständigen Sperrungen könnten zu einem Missbrauch für „andere Zwecke – einschließlich Zensur“ genutzt werden, wird sie auf zdnet zitiert. Die Behörden sollen nach der Überarbeitung mehr Befugnisse haben, um den Online-Betrug einzudämmen. Dazu gehört unter anderem Informationen von Registrierungsstellen anzufordern, Strafen wie Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen und, wenn alle Stricke reißen, auch die eigenmächtige Sperrung der Website zu veranlassen.

Reda kritisiert außerdem, dass mit dem neuen Beschluss Verbesserungen, um den Verbraucherschutz zu stärken, gestrichen wurden. In ihren Augen sei es wichtiger, eine Entschädigung für Verbraucher in Schadensfällen verpflichtend zu machen. Diese soll nun aber freiwillig durch Hersteller oder Händler erfolgen.

User sollen geschützt werden

Ziel des neuen Beschlusses sei es, besonders die Konsumenten vor betrügerischen Websites zu schützen, die gefälschte Waren oder ähnliches anbieten. Mit der neuen Verordnung soll es den Behörden nun möglich gemacht werden, auf die Daten der Seiten-Betreiber zugreifen zu können und die Seite, wenn nötig, auch eigenmächtig zu sperren. Eine solche EU-Verordnung würde bei Zustimmung für die gesamten Mitgliedstaaten gelten. Allerdings benötigen die Pläne noch die Absegnung des Europäischen Rats, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Zwei Jahre später könnte der entsprechende Beschluss dann in Kraft treten.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#2 Heidemann 2017-11-20 18:36
@Christopher Killer
1000 Punkte ++++ !!!
......
in diesen Zusammenhang sollte der Händlerbund vielleicht auch mal seinen Namen alle Ehre "antun" - und gegen diese ständig neuen alternativlosen Forderungen der Hohlköpfe in B + B vorgehen !
wenn noch nicht gleich die Zerschlagung von Amazon und Ebay - dann doch zumindest Fuss- und Handfesseln (natürlich nur im übertragenen Sinne).
..........
allein wenn ich die ""Kontaktsperre "" von Ebay und anderen Plattformen erlebe - dagegen waren - na ich will es jetzt besser mit niemanden vergleichen ................
übrigens der OS-Link in den AGB bei Ebay ist nun wieder nicht anklickbar - das heißt letztendlich das Ebay ohne mein Einverständnis meine AGB ändert !?
wer weiß was die noch alles umgeschrieben haben ? - muss man das jetzt jeden Tag kontrollieren ? - was müssen die für Angst haben ? und wahrscheinlich entscheidet bald wieder ein Richter doch Abmahnfähig - Danke !
das der unter zusätzliche noch steht ändert daran auch nichts bzw. hatte ich Ihn auch schon selber dort platziert.
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#1 Christopher Killer 2017-11-17 23:43
HTTP Error 451 - Diese Meldung erhält man wohl auch, wenn man auf Ihrer Seite nach "journalistisch er Arbeit" oder "Mindestmaß an Recherche" sucht.
Wie sich binnen 2 Minuten Recherche herausfinden lässt, stellt sich die Situation wie folgt dar:

1. Es wurde der Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschu tzgesetze zuständigen nationalen Behörden [COM(2016)0283 - C8-0194/2016 - 2016/0148(COD)] gebilligt. Nachzulesen im Protokoll der Plenartagung am vergangenen Dienstag, 14.11.17: europarl.europa.eu/.../...

2. In dem Vorschlag heißt es konkret:
Artikel 8
Mindestbefugnisse der zuständigen Behörden
(1) Jede zuständige Behörde verfügt über die für die Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Ermittlungs- und Durchsetzungsbe fugnisse und übt diese im Einklang mit dieser Verordnung und dem nationalen Recht aus.
(2) Jede zuständige Behörde verfügt mindestens über die folgenden Befugnisse und übt diese nach den Bedingungen des Artikels 9 aus, um
...
g)einstweilige Maßnahmen anzuordnen, um eine schwerwiegende und nicht wiedergutzumach ende Schädigung der Verbraucher zu verhindern, insbesondere die Sperrung einer Webseite, Domain oder einer ähnlichen digitalen Seite, Dienstleistung oder eines Kontos;

Erkenntnis: "um eine schwerwiegende und nicht wiedergutzumach ende Schädigung der Verbraucher zu verhindern"

Ihr Text suggeriert, dass jeder erdenkliche Fall für eine mögliche Sperrung ausreichend sein soll. Konkret wird es aber eher um Fälle gehen in denen beispielsweise gefälschte Medikamente oder andere gefährliche Waren angeboten werden und ein Eingreifen erforderlich und geboten ist, um gravierende Schädigungen und konkrete Gefahren abzuwehren.

Aber natürlich wäre eine präzisere Darstellung a) zeitaufwändiger bei der "Recherche" und b) weniger clickbait-tauglich.

Zum Nachlesen: eur-lex.europa.eu/.../...
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