Grenzenloser Handel: EU beschränkt das Geoblocking deutlich

Veröffentlicht: 21.11.2017 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 14.12.2017

Das Geoblocking soll in Zukunft zu großen Teilen verboten werden. Darauf haben sich die EU-Gremien jetzt geeinigt.

Shopping EU
© Blablo101 / shutterstock.com

In Europa existieren durch das Geoblocking immer noch gravierende Hürden für den E-Commerce. Diese sollen nun aus dem Weg geräumt werden. Wie es auf Heise heißt, haben sich die EU-Gremien am Montagabend zu einem weitreichenden Verbot des Geoblockings entschieden. Damit soll es Händlern nicht mehr erlaubt sein, Kunden aus anderen EU-Mitgliedsländern den Zutritt auf ihre Website zu verweigern oder sie automatisch auf eine andere Website weiterzuleiten.

„Heute beenden wir die ungerechtfertigte Diskriminierung beim Online-Shopping“, kommentiert der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, den Beschluss in einer Pressemeldung. „Das sind exzellente Neuigkeiten für die Konsumenten. Mit der neuen Regelung können Europäer frei wählen, von welcher Website sie einkaufen wollen, ohne geblockt oder umgeleitet zu werden. Bereits nächste Weihnachten wird dies Realität sein.“

Käufern steht gesamter Binnenmarkt zur Verfügung

Mit dem Verbot des Geoblockings soll den Online-Shoppern in Zukunft der gesamte europäische Binnenmarkt zur Verfügung stehen. So sollen die Käufer Produkte auf die gleiche Weise erwerben können, wie in ihrem Heimatland. Auch können die Händler die User nun nicht mehr dazu zwingen, mit einer im entsprechenden Land ausgestellten EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Der grenzüberschreitende Verkauf soll für die Händler hauptsächlich größere Rechtssicherheit bringen.

Neue Regelung in drei speziellen Situationen

Das Verbot bezieht sich ganz speziell auf drei Situationen:

1. Findet ein Käufer das gleiche Produkt billiger auf einer anderen Länderseite, kann er dieses kaufen unter der Prämisse, die Ware selber abzuholen oder die Lieferung unter Eigenverantwortung zu organisieren.
2. Das Hosting einer Website kann ebensfalls von Käufern aus einem anderen Land ohne Mehrkosten erworben werden.
3. Ausländische Käufer können Tickets für ein Konzert, einen Freizeitpark oder Ähnliches in einem anderen Land direkt auf der eigenen Website kaufen, ohne über einen teuren Zwischenhändler gehen müssen.

 

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#5 Redaktion 2017-11-27 13:49
Hallo Albert,

vielen Dank für den Kommentar.

Leider sind viele Gesetze noch auf nationale Ebenen geschränkt. Die angesprochene Verpackungslize nz ist daher in jedem Staat gesondert zu beantragen. Hier ist in Brüssel noch viel Arbeit notwendig.

Wenn der Shop aber ansonsten in Deutsch ist und auch die Vertragssprache Deutsch ist, bleibt alles dabei und es muss nichts übersetzt werden.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#4 Foldy 2017-11-22 13:42
Wie wär's denn mal wenn die EU den Paketdiensten auch verbindliche Lieferzeiten vorschreibt statt schwammiger Formulierungen wie "Regelaufzeit" oder "Durchschnittslaufzeit".

Beim Schadensersatz ebenso.

Nicht immer nur die Händler müssen in die Pflicht genommen werden!
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#3 TT 2017-11-22 10:19
So langsam verstehe ich die Briten mit Ihrem Brexit.
Die EU-Kommission überblickt langsam selbst nicht mehr, was sie da für nonsens produziert.
Zum einen gibt es eine Elektroschrottv erordnung der zufolge Händler bzw. Hersteller Ware nur in die Länder verkaufen dürfen, für die sie auch eine Abgabe errichten. Die Registrierung ist teuer und für alle EU-Länder nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Wenn der Umsatz eines Gerätes nach z.B. Spanien mal gerade wenige 100€ im Jahr sind, macht eine Anmeldung für dieses Land keinen Sinn.
Was tun: Die einzige Chance ist Geoblocking.
Oder den Kunden beim Checkout-Prozes s dann nach Eingabe des Landes die lange Nase zeigen. Ist SEO-technisch nicht toll und für den Kunden auch nicht.

Und jetzt nimmt uns die EU die einzige Möglichkeit einer anderen Gesetzgebung folgen zu können. Das wird immer schachsinniger im wahrsten Sinne dieses Wortes.

Ich hab Geoblocking im Einsatz um den email-Adress suchenden Crawlern aus diversen Ländern das Leben zu erschweren, denn von Seiten EU gibt es ja auch keine Unterstützung dem Spamming aus dem Ausland ein Ende zu setzen. Zwar schreiben die das OPT-In vor, aber das ist doch gar nicht das Übel. Dort wo die Spams herkommen interessiert das niemand.
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#2 Mighty Mike 2017-11-22 09:34
Das wird lustig. Die Eurokraten haben mal wieder einen rausgeschraubt, ohne nachzudenken. Die Verpackungslize nzen EU einheitlich zu organisieren das wäre der erste Ansatz gewesen. Aber wenn der Käufer die Artikel selber abholen möchte? Meinetwegen.
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#1 Albert 2017-11-22 08:35
Wie so oft sehr kurz gedacht. Insbesondere für kleine und mittlere Händler die keine Zeit/Geld haben sich mit 28 unterschiedlich en Steuer, Verpackungs-, Beschreibungs-, ..., -verordnungen zu beschäftigen werden in den rechtsunsichere n Raum gedrängt.

Wenn jetzt bei mir ein mal im Jahr ein Kunde aus Malta einkauft, muss ich dann dort auch Entsorgungslize nzen kaufen? Dem Produkt eine englische Beschreibung beifügen? ...
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