TOP 10 - Diese Rechts-News bewegten Händler 2017

Veröffentlicht: 27.12.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.12.2017

Jedes unserer Redaktionsmeetings startet mit den Worten „Eine aufregende Woche liegt hinter uns“. Und auch von den vergangenen zwölf Monaten kann man nichts Geringeres behaupten. Dabei hat unsere Redaktion stets geschwitzt, um anhaltend schnelle und praxisnahe News für unsere Leser zu finden. Dass wir bei unserer Themenauswahl richtig gelegen haben, beweisen die Lesezahlen der nachfolgenden Top 10 Artikel ...

Top 10 2017
© Wetzkaz Graphics / Shutterstock.com

Platz 1: Neue Rückgaberichtlinien bei Amazon

Ohne Vorwarnung wurden Amazon-Händler, die noch keinen Versand über Amazon (FBA) nutzen im März mit neuen Retourenrichtlinien überrascht. Von „Eine absolute Sauerei wie Amazon ständig mit den Händlern umspringt.“ über „Dreck“ bis hinzu „amazon amazon sein lassen und mit dem Handel aufhören ...“ war alles an Reaktionen dabei. Was steckte dahinter? Online-Händler, die ihre Produkte über Amazon verkaufen, sind verpflichtet, sich seit Mitte April 2017 an die von Amazon aufgestellten Grundsätze und Bedingungen zu halten. Dazu gehören auch Vorschriften, die den Rückgabeprozess genau regeln. Alles in allem will Amazon mit den neuen Richtlinien keinen Unterschied mehr zwischen Selbstversendern und FBA-Händlern machen. 

Platz 2: Sind USt-IdNr. & Steuernummer im Impressum Pflicht?

Das Impressum ist die virtuelle Visitenkarte eines Unternehmens bzw. Webseitenbetreibers. An dieser Stelle findet der Kunde oder Interessent Informationen, mit wem er es zu tun hat und wie er denjenigen erreichen kann. Obwohl Impressen auf Webseiten oft fehlerhaft sind, sind die Abmahnungen bisher vergleichsweise gering. Nichtsdestotrotz schenken Webseitenbetreiber dem Impressum viel Beachtung und es interessierten sich 2017 knapp 15.000 Leser für die Frage, ob denn neben Name, Anschrift und elektronischen Kontaktdaten auch steuerliche Angaben im Impressum verpflichtend sind.

Platz 3: Paypal informiert Anfang 2017 über neue Bedingungen

Regelmäßig überprüft Paypal seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze – und wie jedes Jahr ist es im Frühling und Herbst wieder Zeit für Änderungen. Am 27.04.2017 traten neue Bedingungen in Kraft, über die wir auf unserem Portal informiert haben. Wie jedes Jahr war auch diese Änderung bald überholt. Bis einschließlich 08.01.2018 gelten diese Anfang 2017 eingeführten Nutzungsbedingungen sowie Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien. Ab dem 09.01.2018 tritt die nächste Änderung in Kraft.

Platz 4: Neue Informationspflichten ab 1. Februar 2017

Rückblickend betrachtet lässt sich für jedes Jahr eine große Rechtsänderung feststellen. Während die Jahre 2012 bis 2014 von Button-Lösung und Verbraucherrechterichtlinie dominiert wurden, waren es 2016 und 2017 ganz gewiss die OS-Plattform und die Online-Streitschlichtung. Schon von Beginn an wurde das Thema von der gesamten Branche als skeptisch beäugt – nun kam die offizielle Bestätigung. Pleite hin oder her, an den Informationspflichten ist nicht zu rütteln. Eine Vielzahl von Lesern suchte daher in unserem Artikel zu den neuen Informationspflichten nach Rat.

Übrigens: Die Informationspflicht ist jedes Jahr neu zu überprüfen: Über die Bereitschaft zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren muss dann informiert werden, wenn zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres mindestens 11 Mitarbeiter in dem Unternehmen tätig waren. Haben Sie am 31.12.2017 also mindestens 11 Mitarbeiter beschäftigt, wird ab 2018 eine entsprechende Informationspflicht fällig bzw. sie entfällt.

Platz 5: Löschungsanspruch bei falschen Ebay-Negativbewertungen

Unter den Top 5 rankte 2017 auch das Problem der negativen Bewertungen, die besonders auf Plattformen ein Ärgernis darstellen. „Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!" Um diese Bewertung stritten sich ein Käufer und ein Ebay-Händler. Glücklicherweise war das Amtsgericht München auf der Seite des Händlers und erkannte die Relevanz, die negative Bewertungen im Internet erlangen können, an. Weil Ebay-Bewertungen so ein großes Maß an Relevanz zukommt, sei auch die inhaltliche Richtigkeit so wichtig. Wer einen Kaufvertrag schließt, verpflichtet sich zu einer wahrheitsgetreuen Bewertung des Händlers. Die Zukunft wird hier sicher noch Einiges an Rechtsprechung bringen ...

Platz 6: Best of - Diese Urteile und Abmahnungen rund um Ebay sollten Sie kennen

Ob Ebay oder Amazon ...? Das wird wohl auch in Zukunft die Gretchenfragen bleiben. Gerade weil es zum Thema Ebay schon massenhaft Abmahnungen und Urteile gibt, lässt sich aus den Fehlern der anderen besonders gut lernen. Vorsorge ist besser als Nachsorge? Das haben wir uns auch gedacht und einen Blick gewagt. Welche Urteile haben Händlern bereits das Leben schwer gemacht – oder leichter. Die zehn besten gibt es hier ... 

Platz 7: Die „nachstreitlichen“ Informationspflichten

Viele kleinere Händler sind von der seit 01.02.2017 gültigen Streitschlichtung mit seinen Informationspflichten auf der Webseite nicht betroffen, da zu wenige Mitarbeiter im Unternehmen arbeiten (s.o.). Was den meisten Händlern jedoch gar nicht bewusst sein dürfte, ist ihre sog. „nachstreitliche“ Informationspflicht. Kommt es aber tatsächlich zu einem Streit zwischen einem Verkäufer und seinem Kunden, der nicht anderweitig geklärt werden konnte, haben ALLE Händler eine Informationspflicht. Nach dem gescheiterten Streit hat der Unternehmer dem Verbraucher auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von deren Anschrift und Webseite hinzuweisen, um so eine Klärung voranzutreiben. In der Praxis hat sich diese Information – wohl aus Unkenntnis – bisher kaum durchgesetzt.

Platz 8: Neue Abmahnungen durch den VDAK

Abmahnungen von Wettbewerbszentralen, Verbraucherzentralen & Co. sind für Online-Händler nichts Neues mehr. Doch seit Anfang 2017 reiht sich nun auch der bisher unscheinbare „Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.“ (kurz: VDAK e.V.) in die Reihe der Abmahner ein. Der VDAK hat dabei immer einen speziellen Fokus: die Werbung mit Garantien, zum Beispiel „5 Jahre Hersteller-Garantie“. Die Werbung ist nur statthaft, wenn sich im Zusammenhang dazu auch die entsprechenden Garantiebedingungen finden. Weil die Abmahnungen bisher bereits Hunderte Online-Händler betrafen, erreichte auch der Artikel – hoffentlich nur als Warnung – knapp 10.000 Leser. 

Platz 9: Die Amazon-Rückgaberichtlinien in die Praxis umsetzen

Wer Amazon sagt, muss auch Rückgabegarantie sagen. Das zeigt auch die Meldung über die neuen Amazon Rückgaberichtlinien, die unsere interne Hitliste der meistgelesenen Beiträge anführt (s. o.). Neben rechtlichen Stolpersteinen mussten sich Händler auf einige spontane Änderungen einstellen und hatten auch mit technischen Problemen zu kämpfen. Wie gewohnt lief nicht alles reibungslos ab. Die fünf größten Probleme, die Händler uns gemeldet haben, haben wir in dem Beitrag „Neue Amazon-Rückgabegarantie: So meistern Sie Stolpersteine bei der Umsetzung“ gelöst.

Platz 10: Das neue Verpackungsgesetz

Durch die Regelungen der Verpackungsverordnung soll die Wirtschaft bei der Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen mit in die Verantwortung genommen werden. Auch Online-Händler, die verschiedene Arten von Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich einem der Sammel- und Entsorgungssysteme anschließen und dort einen von der Menge der versendeten Verpackungsmaterialien (Transportverpackungen, Produktverpackungen, Füllmaterialien) abhängigen Jahresbeitrag bezahlen. Daran wird auch die Gesetzesänderung, die zum 01.01.2019 in Kraft tritt nichts ändern. Ab 2019 gibt es keine Verpackungsverordnung mehr, sondern ein Verpackungsgesetz. Durch das neue Verpackungsgesetz soll die Abgabe, sich künftig mehr an der Umweltverträglichkeit der verwendeten Verpackungen bemessen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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