Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im März 2018

Veröffentlicht: 29.03.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.03.2018

Mit dem März kamen weder der Frühling, noch eine ruhige Zeit für den Online-Handel. Wieder einmal wirbelten – neben zahlreichen Schneeflocken - die Gerichte, Abmahner sowie PayPal und Ebay die Online-Gemeinde durcheinander. Händler, die noch nicht auf dem aktuellen Stand sind, können dies nun hier nachholen.

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Bundesgerichtshof: Einwilligung für mehrere Werbekanäle gleichzeitig

Für alle Marketingler kann es künftig einfacher werden, an die Einwilligung für Mails, Werbeanrufe und Co. zu gelangen. Hierzu kann nach neuester Auffassung des BGH eine einzige Einwilligung genutzt werden, solange der künftige Empfänger konkret über die genutzten Kanäle informiert ist. Der Empfänger kann also künftig mit einer einzigen Einwilligung direkt in die Werbung per E-Mail, Telefon, SMS und MMS einwilligen. Dies sieht das Gericht als zulässig an, da unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes eine Einwilligung notwendig ist, diese aber nicht für jeden Werbekanal gesondert erfolgen muss.

Amazon verliert Rechtsstreit um Dash-Button

Eigentlich war es nur eine Frage der Zeit, bis der rechtlich umstrittene Dash-Button von Amazon von deutschen Gerichten kassiert wird. Über diesen können ausgewählte Produkte mit einem Knopfdruck bestellt werden, ohne dass der Kunde sich das Produkt im Internet anschauen muss oder Näheres zu Preis oder sonstigen Merkmalen wissen muss.

Das Landgericht München sah sich den Button genauer an und stellte wenig überraschend fest, dass dieser deshalb nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Nach Ansicht des Gericht werden Kunden, die diesen nutzen, nicht hinreichend über die konkret bestellte Ware und die geltenden Konditionen aufgeklärt - von der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung über den Widerruf oder den AGB ganz zu schweigen. Amazon selbst will dieses Urteil nicht akzeptieren und hat angekündigt, es durch das nächsthöhere Gericht prüfen zu lassen. 

Facebook darf WhatsApp-Daten nicht nutzen

Als Facebook vor einigen Jahren den Nachrichtendienst WhatsApp schluckte, hat sich der Konzern die Zukunft sicher ein wenig anders vorgestellt. Obwohl die Daten, die über die neue Unternehmenstochter WhatsApp gesammelt werden, äußerst attraktiv sein dürften, darf Facebook diese Informationen nicht nutzen. Dies hat aktuell das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigt. Facebook bleibt es mit der Entscheidung auch weiterhin untersagt, die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer auszuwerten und für eigene Zwecke (zum Beispiel passgenaue Werbung etc.) zu verwenden.

Neue AGB für alle Ebay-Nutzer

Zum 1. Mai 2018 – nur wenige Wochen vor Inkrafttreten der DSGVO - gelangen auch bei Ebay neue Bedingungen zur Geltung. Der Online-Marktplatz ändert seine Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung. Die wohl offensichtlichste Änderung in den künftigen AGB ist der neue Vertragspartner. Ab dem ?1?.? ?M?a?i? ?2?0?1?8? ist für deutsche Ebay-Nutzer die Ebay GmbH in Kleinmachnow (nahe Potsdam) neuer Ansprechpartner.

Auch bei PayPal stehen Änderungen ins Haus

Wenige Wochen später, am 25. Mai 2018 stehen auch für alle Nutzer von PayPal Änderungen ins Haus, was PayPal im März mitteilte. Bei den Paypal-Änderungen geht es im Wesentlichen um die Umsetzung und Implementierung der DSGVO. PayPal weist auch besonders darauf hin, dass jeder Nutzer selbst als Datenverantwortlicher für die Einhaltung der Datenschutzstandards verantwortlich ist. Die Änderungen werden zum 25. Mai 2018 wirksam, um nach eigenen Angaben „in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung” zu handeln.

Dreist und kriminell: Fake-Abmahnungen im Umlauf 

Als hätte man nicht schon genug Trouble mit den „normalen“ Abmahnungen. Nun kommen auch noch Fake-Abmahnungen hinzu, die über eine angebliche Kanzlei Gulde & Loch versendet werden. Wie Sie die Schreiben erkennen und wie darauf zu reagieren ist, lesen Sie bei uns

EU hat Pläne für „Besteuerung anhand digitaler Präsenz“ vorgelegt

Facebook, Google und Amazon zählen zu den größten Konzernen weltweit. Sie verdienen durch Geschäfte mit europäischen Nutzern sehr viel Geld, doch Steuern zahlen sie bisher nur dort, wo sie ihren – steuerlich günstigen - Hauptsitz haben. So bringen sie viele EU-Länder um hohe Steuereinnahmen. Nicht mehr lange, wenn es nach der EU geht. Künftig will die EU anhand von Referenzwerten wie der Anzahl der Nutzer oder der Menge der gesammelten Daten ermitteln, ob ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat „digital präsent“ und damit im jeweiligen Land steuerpflichtig ist. Die sich daraus ermittelten Steuern sollen anschließend nach Anteil der digitalen Präsenz an die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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