Vorwürfe gegen Amazon: Kartellamt prüft mögliche Wettbewerbsbehinderungen

Veröffentlicht: 07.08.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

Das deutsche Bundeskartellamt prüft aktuell, ob es auf Amazon zu Wettbewerbsbehinderungen externer Händler kommt. Der Präsident der Bonner Behörde bestätigte entsprechende Beschwerden über den US-Konzern.

Amazon auf Smartphone
© mirtmirt / shutterstock.com

Der Amazon Marktplatz steht aktuell im Visier der deutschen Behörden. Wie der Präsident des deutschen Kartellamtes, Andreas Mundt, jetzt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigt, werde man eine Untersuchung gegen den Online-Händler einleiten. Konkret geht es um den Verdacht, Amazon würde den Wettbewerb anderer Händler auf seiner Plattform behindern – ein Verdacht, den so mancher in der Branche schon länger hegt, wie wir auch auf dem Amazon Watchblog berichteten.

Amazon tritt auf der eigenen Plattform sowohl als Betreiber als auch Verkäufer auf. „Wir sprechen hier von Hybridplattformen. Bei solchen Plattformen besteht immer auch ein gewisses Potenzial für eine Wettbewerbsbehinderung der anderen Händler auf der Plattform“, zitiert auch Golem Andreas Mundt. „Uns liegen hierzu auch Beschwerden vor. Wir wollen uns daher diesen Teil des E-Commerce genauer anschauen“, heißt es weiter. Wie diese Prüfung genau aussehen wird, ließ das Kartellamt noch offen. „Zu gegebener Zeit könnten wir uns aber auch bestimmte Aspekte der E-Commerce-Plattformen im Rahmen eines Verfahrens anschauen“, erklärte Mundt.

Facebook-Verfahren soll noch in diesem Jahr Ergebnisse bringen

Auch gegen Facebook läuft aktuell noch eine Untersuchung des deutschen Kartellamtes. Dabei prüft die Bonner Behörde, ob das soziale Netzwerk seine Marktmacht missbraucht. Bereits seit zwei Jahren läuft das Verfahren gegen Facebook, was „ein bisschen wie ein bewegliches Ziel“ sei, so der Kartellamtspräsident. Der Konzern hat zwar bereits erste Nachbesserungen vorgenommen und Löschfunktionalitäten eingeführt, weitere Gespräche werde es aber dennoch geben müssen. „Trotzdem würden wir gerne noch in diesem Jahr Ergebnisse vorlegen“, gibt sich Mundt optimistisch.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Corinna Flemming

Kommentare  

#1 Robert P. 2018-08-11 14:07
Amazon ist mittlerweile nicht nur Marktführer, sondern auch Kokurrent für viele Shops.
Händler unterbieten sich dort regelmäßig um überhaupt noch Umsatz zu machen.

Bei Amazon fließen die Gebühren weiter, evtl. etwas geringer, aber durch die Billigpreise wird halt mehr verkauft und deshalb rechnet sich das trotzdem.

Aber nicht nur das!
Händler die selber verkaufen und versenden, dürfen bewertet werden Amazon aber nicht, obwohl sie mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben.
Auch Amazon hält die Lieferzeiten oft nicht ein.
Wenn Kunden Amazon bewerten könnten, dann würde Amazon vermutlich im Mittelfeld landen und müsste sich selber sperren.

Amazon tritt als Händler auf und das hat schon vielen Händlern die Existenz gekostet.

Wo die Händler über lange Zeit einen Lieferantenstam m aufbauen, ist es für Amazon leicht an die Lieferanten/Her steller zu kommen, immerhin müssen ja diese Angaben bei Amazon hinterlegt werden.
Sollte Amazon Interesse an neuen Lieferanten haben, brauchen sie einfach nur die Händler fragen wo eingekauft wurde, am Besten noch mit Rechnungskopie.

Handelt es sich dabei um Umsatzstarke Artikel, versuchen sie direkt über die Hersteller die gleichen Artikel einzukaufen, natürlich zu einem Preis die ein Händler nicht erziehlen kann.
Amazon bietet dann die Artikel günstiger an und der Händler schaut in die Röhre, oder geht im schlimmsten Fall Pleite.

Schlimm ist auch, dass teilweise irgendwelche Händler mit höheren Schreibrechten einfach Artikeltexte ändern, andere Bilder einfügen können uvm.
Dadurch gibt es oft genug Probleme beim Verkauf, weil Kunden sich beschweren einen anderen Artikel erhalten zu haben, oder die Beschreibung nicht eindeutig genug war.
Wir Händler sind eigentlich dazu verpflichtet die Angebote ständig zu kontrollieren, was aber überhaupt nicht möglich ist.

Das schlimmste daran ist, dass der Gesetzgeber an der Stelle auch noch auf der Seite von Amazon steht, wie auch bei vielen anderen Dingen.

Hier sollten wirklich bei Amazon genauere Prüfungen stattfinden und auch Lösungen gefunden werden und nicht immer die kleinen Händler in die Pflicht nehmen, oder zu gängeln.

Der erste Schritt zumindest bei den asiatischen Händlern ist ja schon einmal gemacht.

Es bleibt abzuwarten ob sich noch mehr ändert, oder ist Amazon schon so groß, dass auch der Gesetzgeber keinen Einfluss mehr hat?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.