100 Tage DSGVO: Unsicherheit und viele offene Fragen

Veröffentlicht: 31.08.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 31.08.2018

Nach 100 Tagen DSGVO fällt das Urteil ernüchternd aus. Noch immer haben besonders die kleinen und mittelständischen Unternehmen an der Umsetzung der Richtlinien zu kämpfen.

DSGVO Konzept
© photoschmidt / shutterstock.com

Am Sonntag ist es genau 100 Tage her, dass die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist. Doch trotz zweijähriger Vorbereitungszeit herrscht bei den hiesigen Unternehmen noch immer Verunsicherung mit Blick auf die Richtlinien und Vorschriften. „Interpretation und Auslegung bedürfen einer bestimmten Zeit“, wird die Digital-Expertin Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband bei der Internetworld mit Verweis auf die Deutsche Presse-Agentur zitiert.

Die Problematik der Auslegung macht Ehrig am sogenannten Kopplungsverbot fest, „nach dem Unternehmen die Nutzung eines Dienstes nicht von der Einwilligung in weitere Datenverarbeitung - etwa für personalisierte Werbung - abhängig machen dürfen“, so weiter zu lesen. So würde beispielsweise Facebook versuchen, diese Regelung zu umgehen.

Unternehmen haben ihre digitalen Aktivitäten eingeschränkt

Dass viele Fragen in Bezug auf die DSGVO noch ungeklärt sind, führt nicht nur dazu, dass „mittelständische Unternehmer [...] nach wie vor stark verunsichert“ sind, sondern auch die eigenen „digitalen Aktivitäten“ einschränken, resümiert Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft. Besonders die Dokumentations- und Nachweispflicht ist laut Ohoven ein Stolperstein: „Diese Bürokratie erfordert hohen zeitlichen Aufwand und kostet die Mittelständler damit bares Geld.“ Die Aussagen gehen auch mit einer Studie einher, laut der Deutschland im internationalen Vergleich in Sachen DSGVO weit hinter anderen Ländern wie Frankreich und Großbritannien hinterherhinkt.

Trotz des Nachholbedarfs deutscher Firmen ist die befürchtete Abmahnwelle kurz nach Inkrafttreten der DSGVO aber dennoch größtenteils ausgeblieben. Bei Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes sollten die Vorschriften aber keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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