Vorteilhafte Neuregelung zur Online-Überweisung

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

Seit dem 01.01.2012 ist ein neuer § 675s Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten, der die Ausführungsfristen für Online-Überweisungen, für Überweisungen in Papierform und für Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums neu regelt.

Der neue § 675s BGB lautet:
„...Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren.

Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden...“

Bisher hatten die Banken und Finanzdienstleister bis zu 3 Werktage Zeit, um Überweisungen auszuführen. Nunmehr müssen Online-Überweisungen innerhalb eines Werktages ausgeführt werden. Überweisungen in Papierform müssen innerhalb von maximal 2 Werktagen gutgeschrieben werden.

Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die in einer anderen Währung als € erfolgen, kann eine Maximal-Frist von 4 Werktagen vereinbart werden.

Da viele Onlinehändler gegen Vorkasse liefern und die bestellte Ware erst dann versenden, wenn der Überweisungsbetrag auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben ist, dürften diese verkürzten Ausführungsfristen zu einer Beschleunigung der Bestellabwicklung insgesamt führen - was letztlich auch den Kunden zugute kommt, die erfahrungsgemäß an einer schnellen Lieferung der bestellten Ware interessiert sind.

Kommentare  

#8 Redaktion 2015-02-10 10:03
Hallo Lowe,

wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall zuerst direkt an Ihre Bank zu wenden.

Die Redaktion
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#7 Lowe 2015-02-10 09:06
Die Postbank Nürnberg hat einen höheren Überweisungsbet rag bis jetzt noch nicht überwiesen (10.02.2015, 9.00 Uhr). Die Überweisung wurde am 07.02.2015 per Online-banking ausgeführt. Dieses Verhalten der Postbank ist unverhältnismäß ig. Was gibt dagegen für Gesetze oder Gerichtsurteile ?
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#6 Alex 2012-09-06 13:33
Wie sieht es denn aus, wenn ich pünktlich überweise, meine Bank auch die Überweisung ausführt, aber die andere Empfängerbank den Betrag dem "Gläubiger" ein paar Tage später gutschreibt, so dass ich eine Mahnung erhalte? Muss ich diese Mahnkosten bezahlen?
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#5 Lothar Seifert 2012-02-11 21:05
Bei Paypal habe ich keine Veränderung bemerkt. Die unterliegen auch nicht deutschem Recht.
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#4 Siegisshop 2012-02-07 13:25
Habe festgestellt, dass Zahlungen die nach 15:00 - 16:00 Uhr gemacht werden, erst am nächsten Tag erscheinen. Grund ist vermutlich, dass die Rechnersysteme nicht immer sofort zubuchen. Verständlich, da auch Daten-Sicherung smaßnahmen laufen müssen. Zahlungen am Freit Abend werden generell erst am Montag gutgeschrieben: Welche Bank arbeitet am Samstag - trotz Werktag - ich wüßte keine. Hier gilt immer noch der alte Ladenschluß: Mo- Fr: spätestens um 18:00 ist alles dicht.
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#3 Ralf Belitz 2012-01-20 22:53
Wie verhält sich das bei Paypal-Zahlunge n auf das eigene Konto?
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#2 nixmehrgutti 2012-01-19 16:10
Komisch bei der Deutschen Bank dauert es bei mir immernoch 2-3 Tage
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#1 Ernest 2012-01-19 13:32
Da freue ich mich. Noch einen Tipp für Händler: Es gibt Banken die zwar die Summe schnell gutschreiben, aber diese ist erst am nächstem Tag per Online banking sichtbar. Beispiel: Kunde überweist am 17. und am 19. ist der Zahlungseingang online sichtbar. Buchungsdatum ist dann der 18. Das ist also kein real-time-banki ng.
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