Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2014

Veröffentlicht: 30.04.2014 | Geschrieben von: Dominika Cieslak | Letzte Aktualisierung: 30.04.2014

Wir haben die wichtigsten Themen aus dem Bereich „Recht“ im Monat April für Sie zusammengefasst. Dabei geht es um Urteile zu kostenlosen Telefonbucheinträgen für Gewerbetreibende, Werbung für Kinder und der Vorratsdatenspeicherung. Außerdem hat PayPal seine AGB übverarbeitet und die Online-Branche hat die Vorbereitungen auf die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13. Juni 2013 intensiviert.

Justitia 

(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

Anspruch auf kostenlosen Eintrag unter der Geschäftsbezeichnung?

Gewerbetreibende haben ein Recht darauf, ohne Zusatzkosten unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Telefonbuch und seiner Online-Ausgabe „www.dastelefonbuch.de“ eingetragen zu werden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit drei Urteilen vom 17.04.2014 entschieden. In den zu entscheidenden Fällen haben die Betreiber von Kundendienstbüros einer Versicherung verlangt, ohne zusätzliche Kosten unter ihrer Geschäftsbezeichnung in den genannten Verzeichnissen eingetragen zu werden.

Die Angabe, der kostenloser Eintrag sollte nur unter dem Nach- und Vornamen gefolgt von der Angabe "Versicherungen" möglich sein, ist unzutreffend. Vielmehr hat der Gewerbetreibende Anspruch darauf, mit seinem „Namen“ kostenlos unentgeltlich eingetragen zu werden, wozu auch die Geschäftsbezeichnung, unter der die Gewerbe betrieben wird, zählt. Darüber berichten wir hier.

Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung

Die Werbung darf nicht die Entscheidungsfreiheit der Kinder beeinflussen und ihre geschäftliche Unerfahrenheit ausnutzen. Über die Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinem Urteil (Urteil vom 3. April 2014, Az.: I ZR 96/13) entschieden. In dem Fall wurde die Zulässigkeit einer "Zeugnisaktion" eines Elektronik-Fachmarktes betrachtet. Es ging um die Werbeaktion, bei der Schüler eine Kaufpreisermäßigung von 2 € für jede Eins im Zeugnis erhalten sollten. Die erste Instanz hat den auf Unterlassung gerichteten Antrag abgewiesen. Nach Ansicht des Berufungsgerichts enthält die Werbung zwar eine an Kinder gerichtete Aufforderung zum Kauf. Sie verstoße aber nicht gegen eine Verbotsnorm, weil sich der allgemeine Kaufappell nicht auf konkrete Produkte, sondern auf das gesamte Sortiment des Marktes beziehe. Der Bundesgerichtshof hat einen Wettbewerbsverstoß ebenfalls verneint.

Unzulässigkeit der Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten

Die europäische Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten verstößt gegen die Grundrechte. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verkündet. Ziel der Vorratsdatenspeicherung war die Möglichkeit der Verbesserung der Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Der Gerichtshof sieht jedoch in der Verpflichtung zur Vorratsspeicherung der personenbezogener Daten und der Gestattung des Zugangs der zuständigen nationalen Behörden dazu einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten. Es besteht nämlich die Möglichkeit, aus den auf Vorrat gespeicherten Informationen sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen zu ziehen.

Neuheiten bei PayPal

PayPal hat Mitte April die Neuerung seiner Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzgrundsätze per Mail bekannt gegeben. Ab Juni soll es insbesondere die Möglichkeit geben, per Rechnung oder in Raten zu zahlen. Die genauen Angaben zu dem, was sich am 17. Juni 2014 an den AGB ändern wird, hat PayPal als Zusammenfassung in den jeweiligen PayPal-Konten bereitgestellt. Genaueres können Sie hier nachlesen.

Webinar „Verbraucherrechterichtlinie: Vorvertragliche Informationspflichten“

In weniger als zwei Monaten tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Um die Online-Händler auf die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie gut vorzubereiten, bietet der Händlerbund ab April die Möglichkeit an, an verschiedenen Webinaren zur Verbraucherrechterichtlinie teilzunehmen. Das erste Webinar hat bereits stattgefunden. Am 24. April 2014 sprach Rechtsanwältin Annegret Mayer  über die ab dem 13.6.2014 geltenden neuen Vorgaben für Online-Händler. Geklärt wurde insbesondere welche vorvertragliche Informationspflichten die Online-Händler erfüllen müssen, welche Vorgaben und wo von Online-Händlern einzuhalten sind. Die Aufzeichnung steht allen Online-Händler hier zur Verfügung. Auch wurden hier sechs wichtigste Fragen aus dem Webinar beantwortet.

Weitere wichtige Themen des vergangenen Monats aus dem E-Commerce erhalten Sie in unserem Monatsrückblick "Der Online-Handel im April" mit allen wichtigen Branchennews aus dem April 2014.

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