Viele Anbieter haben rechtswidrige App AGB

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den App AGB auf den Busch geklopft hat, ist es amtlich: Die Nutzungsbedingungen von App-Vertriebsportalen sind oft rechtswidrig. Vorwürfe wie fehlende Impressen, umständliche Vertragsbedingungen und zu viele Klauseln zum Nachteil der Verbraucher müssen sich nun App-Anbieter wie Google, iTunes, Microsoft, Nokia und Samsung gefallen lassen. Und etwas dagegen tun, denn der vzbv hat längst zehn Abmahnungen auf den Weg gebracht.

Hunderte Millionen Apps werden jährlich in Deutschland genutzt. Auch wenn die vom Vorwurf betroffenen Anbieter international agieren, müssen die App AGB die deutschen Verbraucherschutzvorschriften beachten. Was hat der vzbv konkret an den App AGB der genannten Anbieter zu bemängeln? Er beanstandet zum Beispiel, dass die App AGB von iTunes auf stolze 21 DIN A4-Seiten kommen, fast ohne Nummerierung und in Schriftgröße 9. Für Verbraucher ist ein so umfangreiches Regelwerk in dieser Form kaum nachvollziehbar. Dabei sind die AGB eigentlich an den Verbraucher adressiert.

Auch den Inhalt der App AGB hat sich der vzbv zur Brust genommen mit dem Ergebnis: je 25 Klauseln bei Google und iTunes, 19 bei Samsung und 15 bei Nokia sind kritisch zu betrachten. So fehlt eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung von Verbraucherdaten. Bei Google, iTunes und Nokia werden persönliche Daten erfasst, ausgewertet und weiter verarbeitet, ohne dass der Nutzer dafür seine Zustimmung gegeben hat. Andere Klauseln sind verschleiert dargestellt und schränken Widerrufs- und Gewährleistungsrechte ein. Mit Ausdrücken wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“ gab sich z. B. iTunes Ermessensfreiheit, wann eine „Nichtleistung“ vorliegt und wann der Verbraucher Ansprüche überhaupt geltend machen darf. Ganz zu schweigen davon, dass auf den App-Store-Seiten von Microsoft, Google und Nokia nicht einmal ein Impressum vorhanden ist.

Die meisten Anbieter sind nach den Abmahnungen inzwischen ihren Informationspflichten in den App ABG nachgekommen. Google und iTunes jedoch nicht – der vzbv hat inzwischen Klage erhoben. Google wurde bereits im März dieses Jahres abgemahnt, weil große Teile seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nach Auffassung des vzbv rechtswidrig waren.

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