Europa bereitet sich auf die Verbraucherrechterichtlinie vor

Veröffentlicht: 04.06.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.06.2014

Deutschland hat bereits vor gut einem Jahr als eines der ersten Länder alle notwenigen Schritte zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bewältigt. Anfang des Jahres lagen einige Länder jedoch noch weit zurück mit dieser Umsetzung. Haben die anderen EU-Staaten die festgelegten Ziele der Verbraucherrechterichtlinie nun nachgeholt und ebenfalls in nationales Recht umgesetzt?

Europäisches Recht Kompass

(Bildquelle Europäisches Recht Kompass: xtock via Shutterstock)

Warum Umsetzung in den einzelnen EU-Staaten?

Die Verbraucherrechterichtlinie wurde – wie der Namen schon sagt – in Form einer Richtlinie erlassen. EU-Richtlinien gelten in den EU-Mitgliedsstaaten jedoch grundsätzlich nicht wie ein „echtes“ Gesetz direkt gegenüber Jedermann, sondern sollen eine Leitlinie aufzeigen, die die nationalen Gesetzgeber selbst in eigenes Recht umsetzen müssen. Aus diesem Grund gilt auch die Verbraucherrechterichtlinie nicht direkt.

Die Verbraucherrechterichtlinie gibt den Mitgliedstaaten aber vor, wie und in welchen Grenzen die nationalen Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie umsetzen müssen und in welchem zeitlichen Rahmen die Umsetzung erfolgen muss. Die entsprechenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften mussten im Falle der Verbraucherrechterichtlinie von den Mitgliedstaaten bis zum 13. Dezember 2013 erlassen worden sein und zum 13. Juni 2014 angewendet werden.

Fast alle Länder haben Umsetzung rechtzeitig geschafft

In unserem nördlichen Nachbarland Dänemark hat die erforderliche Umsetzung bereits im Dezember 2013 stattgefunden. Am 18. Dezember 2013 wurde das Gesetz Nr. 1457 über Verbraucherverträge – „Lov om forbrugeraftaler“ verkündet. Das Gesetz tritt pünktlich am 13. Juni 2014 in Kraft.

In Frankreich und Spanien existierten lange Zeit nur Gesetzesentwürfe. Das Gesetz mit dem endgültigen Namen „Loi relative à la consommationwurde zwischenzeitlich von der französischen Nationalversammlung angenommen und am 17. März 2014 verkündet.

Der spanische Gesetzesentwurf wurde kurze Zeit später - am 27. März 2014 - angenommen und am 28. März 2014 verkündet.

Lange hat auch unser Nachbarstaat Österreich die Umsetzung Verbraucherrechterichtlinie hinausgeschoben. Zwischenzeitlich hat sich aber auch für Österreich in Sachen Verbraucherrechterichtlinie etwas getan und der Gesetzesentwurf für ein nationales Umsetzungsgesetz (Verbraucherrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG) wurde vom Bundesrat sowie dem Nationalrat beschlossen und am 15. Mai 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet.

In Polen wird die Verbraucherrechterichtlinie größtenteils im Rahmen des neuen Gesetzes über die Verbraucherrechte (Ustawa o prawach konsumenta) umgesetzt. Das neue Gesetz wurde kürzlich dem Präsidenten zur Ausfertigung übergeben. Auch wenn das Gesetz vom polnischen Präsidenten rechtzeitig angenommen wird, wird es voraussichtlich mit einer 6-monatigen sog. „Legisvakanz“ versehen werden, sodass die neuen Vorschriften in Polen erst Ende des Jahres in Kraft treten. Welche Konsequenzen hat die verspätete Umsetzung für die Online-Händler in Polen? Ist die Umsetzungsfrist abgelaufen, sind die polnischen Gerichte gehalten, die aktuell geltenden nationalen Gesetze richtlinienkonform auszulegen.

Fazit

Die meisten europäischen Mitgliedstaaten haben es mittlerweile geschafft, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Zwar bedeutet das neue Gesetz eine große Umstellung für deutsche Online-Händler. Doch auf die Online-Händler in den anderen EU-Staaten kommt eine doppelte Hürde zu. Dort wird neben den neuen Vorschriften zum Widerrufsrecht auch erstmals die sog. Button-Lösung umgesetzt, die in Deutschland schon im August 2012 in Kraft trat.

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