Ab heute gilt die neue Verbraucherrechterichtlinie

Veröffentlicht: 13.06.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 13.06.2014

Heute ist der Tag, den sich wohl viele Online-Händler rot im Kalender markiert haben und der den digitalen Handel nachhaltig verändern wird: Ab heute gelten die neuen Regelungen und Vorschriften im Zuge der Verbraucherrechterichtlinie. Die wichtigsten Berührungspunkte und Aspekte haben wir noch einmal für Sie zusammengefasst.

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

(Bildquelle Uhr und Paragraf: Pixelfeger via Shutterstock)

Was ist die neue Verbraucherrechterichtlinie und für wen gilt sie?

Heute, also am 13. Juni 2014, tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den digitalen Handel im europäischen Raum zu vereinfachen. Dies bedeutet, dass Hürden abgebaut und internationale Rechtsvorschriften angeglichen werden, um auf diesem Wege einen einheitlichen Rahmen für den E-Commerce zu schaffen und das gesamte Potenzial des grenzüberschreitenden Versandhandels nutzen zu können.

Da die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie den Fernabsatzhandel im europäischen Raum erleichtern soll, sind neben Deutschland auch die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union betroffen.

Welche Bereiche betrifft die neue Verbraucherrechterichtlinie?

Die neue Verbraucherrechterichtlinie hat viele juristische und praktische Konsequenzen für deutsche Händler. Sie betrifft beispielsweise die Handhabe mit Verbraucherverträgen, in umfassendem Maße das Widerrufsrecht (Ausschluss- und Erlöschensgründe, Frist, Form und Pflichten, Wertersatz, Widerrufsbelehrungen etc.), den Wegfall des Rückgaberechts, die Verwendung kostenpflichtiger Hotlines, die Garantie oder auch vor- und nachvertragliche Informationspflichten.

In unserer Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie haben wir jeweils verschiedene Aspekte in den Blickpunkt genommen und genauer beleuchtet:

Teil 1: Ziele und Hintergründe

Teil 2: Stand der Umsetzung in den EU-Ländern

Teil 3: Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Teil 4: Verwendung von kostenpflichtigen Hotlines

Teil 5: Neue Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite

Teil 6: Informationspflichten nach Vertragsschluss

Teil 7: Die Garantie

Teil 8: Verkauf digitaler Inhalte

Teil 9: Das Widerrufsrecht – Neue Ausschluss- und Erlöschensgründe

Teil 10: Das Muster-Widerrufsformular

Teil 11: Wegfall des Rückgaberechts, Frist und Form des Widerrufs

Teil 12: Widerrufsfrist und Pflichten im Widerrufsfall

Teil 13: Der Wertersatz im Widerrufsfall

Teil 14: Die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen

Teil 15: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Waren

Teil 16: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Digitalen Inhalten

Änderungen des Retouren-Managements für Händler bedeutend

Neben den verschiedenen Rechtstexten, welche die Händler anpassen müssen, gehören wohl die neuen Regelungen der Retouren zu den wichtigsten und meistdiskutierten Themen im Online-Handel. Mit Inkrafttreten der neuen Verbraucherrechterichtlinie können Händler beispielsweise die Retourenkosten – unabhängig vom Warenwert der bestellten Produkte – vollständig auf ihre Kunden umlegen.

Viele große Unternehmen wie Amazon und Zalando haben sich zu diesem Thema bereits geäußert und bekannt gegeben, dass sie auch weiterhin für die Kosten der Rücksendung aufkommen wollen. Für kleinere Händler hingegen gestaltet es sich weitaus schwieriger, die teils massiven Ausgaben selbst zu tragen. In einer aktuellen Umfrage, hat der Händlerbund über 500 Online-Anbieter befragt und erfahren, dass nur jeder Zweite von ihnen auch in Zukunft die Retouren kostenfrei anbieten will.

Weitere Informationen zur Studie erhalten Sie hier.

Ob sich alle Händler ausreichend auf die neue Verbraucherrechterichtlinie vorbereitet haben und dementsprechend rechtssicher handeln können, wird sich in den kommenden Tagen und Wochen zeigen.

Kommentare  

#6 Redaktion 2014-06-13 14:34
Lieber Matthias,

der Händlerbund steht weiterhin mit eBay in Kontakt und sucht nach einer Lösung für das Problem mit der Zeichenbegrenzu ng. Wie Sie sich in der Zwischenzeit verhalten sollten, wird Ihnen der Händlerbund in Kürze mitteilen.

Die Redaktion
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#5 Matthias 2014-06-13 12:54
wie geht es weiter ???
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#4 Matthias 2014-06-13 12:53
Das geht garnicht und was soll man nun machen.
Habe erst mal die Angebote bei Ebay auf abwesenheit gestellt
reicht das aus ???
so lange bis es alles funktioniert ???
Wie geht es weiter
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#3 Michael Wutzler 2014-06-13 11:10
Der einzige Kommentar von Ebay bei Facebook "Pech gehabt, bei unseren Tests haben 5000 Zeichen ausgereicht"
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#2 Dieter Wächter 2014-06-13 09:08
Die Umsetzung funktioniert leider nicht da die Widerrufsbelehr ung vom Händlerbund zu lang ist. Ebay akzeptiert nur 5000 Zeichen und die Händerbund Belehrung ist 5350Zeichen lang.
Wir musst zur Sicherheit alle Angebote heraus nehmen.
Was sollen wir nun tun?
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#1 Hess 2014-06-13 08:24
Ja,
und EBAY ist nicht in der Lage die neuen Texte einzulesen, da zu lang!
LACH!!!
Und telefonisch ist heute auch niemand zu erreichen!
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