In den letzten Tagen häufen sich Abmahnungen des Vereins Pro Verbraucherschutz e.V. wegen der Beschreibung von Produkten mit dem Hinweis „FCKW- frei“. Die Werbung sei irreführend im Sinne des § 5 UWG.
Es würde ein Klimaschutzargument herausgestellt, obwohl die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) in Deutschland wegen ihrer schädigenden Auswirkungen auf die Atmosphäre seit mehr als 20 Jahren verboten ist. Mit der Webeaussage werde suggeriert, dass umweltfreundlichere Produkte als die Konkurrenz angeboten werden, was unzutreffend ist.
Kontrollieren Sie insofern Ihre Artikelbeschreibungen und Internetseiten, ob ein Hinweis auf FCKW-Freiheit enthalten ist. Entfernen Sie diesen umgehend zur Vermeidung von Abmahnungen.
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