Klagewelle in der Schweiz

ProLitteris zieht wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht

Veröffentlicht: 09.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 08.08.2022
Sinnbild für Urheberrechtsschutz.

ProLitteris ist eine schweizer Urheberrechtsgesellschaft, die Lizenzen für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, wie etwa Texte aus der Literatur, verkauft. Möchte man etwa geschützte Texte oder Bilder verwenden, so muss man Lizenzgebühren an ProLitteris zahlen. Zu ihren Mitgliedern zählen Schriftsteller, Journalisten und Fotografen.

Allerdings zahlt nicht jeder die Lizenzgebühren, der entsprechende Werke verwendet. Diese Lizenzgebühren, auch Entschädigung genannt, richten sich nach der Größe des Betriebes, der die Werke verwenden möchte. Um dem ganzen Einhalt zu gebieten, geht die Gesellschaft laut SRF nun strikt gegen solcherlei Urheberrechtsverstöße vor.

280 gewonnene Klagen

ProLitteris habe bisher mehrere Hundert Klagen angestrengt, berichtet SRF weiter. 260 habe man bereits gewonnen, 13 verloren und etwa 260 seien noch bei Gericht anhängig. Die Gesellschaft klagt aber nicht sofort: Betroffene erhalten zunächst eine Aufforderung. Sie sollen die Eckdaten des Betriebes angeben, damit ProLitteris die Entschädigung für die jährliche Nutzung festlegen kann. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, wird man eingeschätzt. Laut SRF nutzt die Gesellschaft frei verfügbare Informationen, um die Eckdaten des Unternehmens zu schätzen.

Aufforderungen nicht ignorieren

Wer eine solche Aufforderung bekommen hat, sollte sie in jedem Fall ernst nehmen: ProLitteris agiert im Auftrag des Staates. In einem von SRF geschilderten Fall erhielt auch der Inhaber einer Sprachschule eine solche Aufforderung und tat sie als „Witz” ab. Auch die darauf folgenden Mahnungen und Rechnungen wurden ignoriert, sodass die Gesellschaft die Schule am Ende eingeschätzt hat. Diese Einschätzung sei aber viel zu hoch, moniert der Inhaber der Sprachschule. Unbekannt sind solche Fälle bei ProLitteris nicht: „Das kommt nicht vom Himmel und auch nicht von uns, das ist deren gesetzliche Verpflichtung”, wird der Rechtsdienst der Gesellschaft von SRF zitiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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