Abmahnmonitor

Acryl in der Textilkennzeichnung

Veröffentlicht: 23.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Bunte Pullover auf der Kleiderstange.

Acryl statt Polyacryl

Wer? MH My-Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Textilhändler

Bereits in der vergangenen Woche wurde im Abmahnmonitor auf Abmahnungen wegen einer falschen Textilkennzeichnung hingewiesen. Mittlerweile haben sich die Fälle zu dieser Problematik gehäuft. Konkret geht es um die Textilkennzeichnung „Acryl”. Bereits im Jahr 2016 hat das Oberlandesgericht München (Urteil vom 20.10.2016 – 6 U 2046/16) festgestellt, dass diese Bezeichnung rechtswidrig ist. Richtig wäre der Name „Polyacryl”. Im Leitsatz des Urteils heißt es dazu:

„Ein Textilerzeugnis, das als deutsche Textilfaserbezeichnung anstelle des Begriffs ‘Polyacryl’ den Begriff ‘Acryl’ bzw. ‘Acrylic’ aufweist, verstößt gegen das Kennzeichnungsgebot der Textilkennzeichenverordnung.”

Das Problem an der Bezeichnung „Acryl” ist, dass das zugrundeliegende Gesetz dieses Wort nicht kennt. Um eine unendliche Vielzahl an Synonymen und kreativen Faserbezeichnungen zu vermeiden, die den Kunden am Ende nur verwirren, wurde ganz genau festgelegt, welche Bezeichnungen auf das Textiletikett gehören. Bezeichnungen, die im Gesetz nicht auftauchen, dürfen daher nicht verwendet werden.

Weitere Abmahnungen

Unübersichtliche Widerrufsbelehrung

Wer? Anton Manuel Brandl (durch Rechtsanwalt Volker Jakob)
Wie viel? 492,54 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Händler sind unter anderem dazu verpflichtet, den Verbraucher über seine Rechte aufzuklären. Dazu gehört auch die Belehrung über das Widerrufsrecht. Diese hat klar und unmissverständlich zu erfolgen. Das bedeutet auch, dass sie übersichtlich sein muss. Absätze und Zeilenumbrüche erleichtern dabei das Lesen ungemein. Wird die Widerrufsbelehrung hingegen als Fließtext veröffentlicht, ist sie für den Käufer nur schwer zu lesen, da sie unübersichtlich ist.

Händler sollten also darauf achten, dass der Text gut zu lesen ist.

Fehlende Registrierung nach Verpackungsgesetz

Wer? Earnest Sewn (durch Zierhut IP)
Wie viel? 1029,35 Euro
Betroffene? Händler im allgemeinen

Zum zweiten mal in Folge ist eine Abmahnung wegen der fehlenden Registrierung im Verpackungsregister LUCID eingegangen. Abgemahnt wurde auch hier wieder durch die Zierhut IP.

Wer seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz noch nicht nachgekommen ist, sollte das schleunigst nachholen, denn seit dem 01.01.2019 gelten neue Registrierungspflichten für Händler. Es gelten keinerlei Mindestmengen, das heißt, dass auch Händler, bei denen nur wenig Verpackungsmüll anfällt, in die Pflicht genommen werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.