Abmahnmonitor

Herstellergarantie darf nicht verschwiegen werden

Veröffentlicht: 03.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 02.04.2019
Haushaltsgeräte mit rotem Regenschirm

Verzicht auf Informationen zur Herstellergarantie

Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Händler werden nicht selten wegen der pauschalen Werbung mit einer Garantie abgemahnt. Das liegt daran, dass bei der Garantie auch stets die Bedingungen, die Laufzeit, sowie der Garantiegeber zu nennen ist.

Aktuell mahnt der IDO-Verband allerdings auch wegen dem Verschweigen der Herstellergarantie ab. Ganz konkret geht es darum, dass der Händler ein Produkt verkauft ohne dabei über die bestehende Garantieleistung des Herstellers zu informieren. Nach Art. 246a § 1 Absatz 1 Nr. 9 EGBGB ist der Verbraucher aber „gegebenenfalls [über] das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien” zu informieren.

Das Verschweigen der Herstellergarantie stellt somit einen Wettbewerbsverstoß dar. Welche Informationspflichten den Online-Händler bezüglich der Garantien sonst noch betreffen, steht auf diesem Hinweisblatt des Händlerbundes.

Weitere Abmahnungen

Fehlende Widerrufsbelehrung

Wer? GR-0518/19-DD Konzera GbR (durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker)
Wie viel? 1.822,96 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Sicherlich können Unternehmern bei der Widerrufsbelehrung abmahnfähige Fehler unterlaufen – auf sie zu verzichten ist aber auch keine gute Strategie: Wer als Unternehmer Waren an einen Verbraucher verkauft und für den VErtragsschluss Fernkommunikationsmittel nutzt, muss den Verbraucher über seine Rechte informieren. Dazu gehört auch die Belehrung über das Bestehen des Widerrufsrecht, sowie das Zurverfügungstellen eines Musterwiderrufsformulars.

Blinde Fußballliebe

Wer? 1. FC Union Berlin e. V. (durch von appen|jens)
Wie viel? 1.531,90 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Fußball ist der beliebteste Sport in Deutschland. Entsprechend gibt es natürlich viele Fanartikel zu den unterschiedlichen Mannschaften. Wer solche Fanartikel, wie zum Beispiel T-Shirts mit den Namen von Fußballvereinen, verkauft, sollte aber wissen, dass die Namen der Fußballvereine in den meisten Fällen auch eingetragene Marken sind. Einfach so Logos und Namen zu verwenden, um Produkte zu verkaufen, ist daher ohne eine entsprechende Nutzungslizenz häufig nicht möglich.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#4 Redaktion3111s1 2019-04-05 10:47
Hallo Michaela Zang,

unser Meinung nach liegt hier kein Widerspruch vor: Zum einen muss der Kunde über die Herstellergaran tie informiert werden und zum zweiten ist gesetzlich vorgeschrieben, wie diese Informationspfl icht zu erfüllen ist. Das pauschale bewerben mit Aussagen, wie "Zwei Jahre Garantie" ohne weitere Informationen sind für den Kunden nicht informativ genug, denn er kann so nicht erkennen, auf was sich die Garantie genau bezieht.

Viele Grüße,
die Redaktion
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#3 Bodo Willingshofer 2019-04-04 08:40
es ist alles sehr verwirrend ich weiß nicht mehr was ich in meiner Beschreibung angeben soll, gebe ich eine Garantie werde ich abgemahnt , gebe ich keine Garantie werde ich abgemahnt.
Es ergibt keinen sinn mehr, das beste ist den online verkauf einzustellen, den so hoch ist der Gewinn nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
B.Willingshofer
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#2 Michaela Zang 2019-04-03 14:30
Wer bringt den IDO Verband mal endlich dazu diese stupiden Abmahnungen zu unterlassen. Erst ist es wiedersprüchlic h und abmahnfähig wenn man mit Garantien der Hersteller wirbt, jetzt ist es abmahnfähig wenn man es nicht tut. Hoffentlich wissen die Gesetztesgeber bald mal was richtig ist. So langsam wird es nämlich lächerlich..... ......
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#1 Roland Baer 2019-04-03 14:23
Entweder Werbung mit Selbstverständl ichkeiten, wenn das nicht fehlt immer was.

Die Mafia darf "Gesetze" immer zu ihrem Gunsten auslegen.


Was für eine Rechtsprechung zu Gunsten von legalisierten Betrügern haben?
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