Abmahnmonitor

Aussage „CE-Zertifiziert” ist irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Veröffentlicht: 17.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.04.2019
Roter Luftballon hebt sich aus eine Reihe weiser Luftballons hervor.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Wer? Lauterer Wettbewerb e. V.
Wieviel? 220,15 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Laut § 3 Absatz 3 UWG i. V. m. Nr. 10 des Anhangs zu § 3 UWG gilt als unzulässige geschäftliche Handlung unter anderem „die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar.” Das bedeutet nichts anderes, als: „Stell dich nicht besser dar, als du bist.” Bewirbt ein Händler in seinem Angebot eine Eigenschaft, so kann er beim Kunden den Eindruck erwecken, dass genau diese Eigenschaft etwas Besonderes darstellt. Handelt es sich aber in Wirklichkeit bei der Eigenschaft um eine gesetzliche Pflicht, macht der Händler dem Betrachter so gesehen etwas vor.

Dies ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn der Händler das Vorhandensein des CE-Kennzeichens benennt: Die CE-Zertifizierung ist für eine Vielzahl von Produkten Pflicht; der Händler kommt also so oder so nicht darum. Für den Käufer ist diese Information daher irreführend, denn: Sich an die Gesetze zu halten stellt eine Selbstverständlichkeit dar und mit genau diesen Selbstverständlichkeiten darf nicht geworben werden. Andere unzulässige Werbeaussagen sind beispielsweise: Registrierung beim Verpackungsregister LUCID, versicherter Versand und 100 Prozent Original.

Weitere Abmahnungen

Widersprüchliche AGB bei Ebay

Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Ebay-Händler

Vertragsfreiheit ist im Privatrecht ein hohes Gut. Allerdings findet diese Freiheit ihre Schranken dort, wo es zur Kollision mit anderen Regelungen kommt: Wer auf Marktplätzen verkauft, sollte daher ein wachsames Auge auf die hauseigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Ebay beispielsweise legt in seinen AGB fest, wie der Kaufvertrag mit dem Kunden auf der Plattform zustande kommt. So kann der Käufer durch die Wahl der „Sofort Kaufen”-Option den Vertrag direkt mit dem Händler schließen. Händlereigene-AGB, wie etwa: „Die Darstellung der Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar” sind daher unzulässig, da sie im Widerspruch zu Ebays Spielregeln stehen.

Markenrechtsverletzung durch die Bezeichnung „Römertopf”

Wer? Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG (durch Anwaltsbüro Klaus Höbel)
Wie viel? 1.531,90 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Stolperfallen gibt es im Recht so einige. Besondere Achtsamkeit gilt bei der Verwendung von Begriffen, denn: Manch eine Marke hat es aufgrund ihrer Popularität als Synonym in den allgemeinen Sprachgebrauch gebracht. Das gilt nicht nur für die Flex oder das Tempo: So ergeht es auch der Bezeichnung Römertopf. Diese genießt seit 1968 beim Deutschen Patent- und Markenamt den markenrechtlichen Schutz für Bratgefäße. Wer ein Tongefäß zum Braten verkauft, sollte diesen Begriff also nicht leichtfertig benutzen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#3 Redaktion 2019-04-23 09:40
Hallo d.b,

mit der CE-Zertifizieru ng wird angegeben, dass ein Produkt den hier herrschenden Gesetzen unterliegt. Dieses Zeichen muss bei jedem Produkt angebracht werden, welches laut einer entsprechenden vom Rat der EU erlassenen Richtlinie eine Kennzeichnungsp flicht vorsieht. Eine freiwillige CE-Kennzeichnun g von Produkten, die keiner Kennzeichnungsp flicht unterliegen, ist daher schon per Definition unzulässig! Sollen Sie nähere Informationen zu der von Ihnen „freiwilligen" Kennzeichnung haben, können Sie uns diese gern zukommen lassen.

Viele Grüße,
die Redaktion
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#2 Bernd Glückert 2019-04-18 16:00
Hallo d.b,
zum Thema Motorradbekleid ung und CE-Zertifizierung:

Der Irrtum fängt schon bei dem Begriff "CE-Zertifizier ung" an, die es per Definition nicht gibt und auch im obigen Artikel falsch verwendet wird.

Das CE-Kennzeichen wird vom Hersteller/Inve rkehrbringer aufgebracht und damit bescheinigt sie oder er, "dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungs rechtsvorschrif ten der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind." Siehe EU-Richtlinie 765/2008, Artikel 30.

Bei einer Zertifizierung wird üblicherweise von einem unabhängigen, teilweise staatlich überwachten Dritten die Übereinstimmung mit Vorgaben, Gesetzen und Richtlinien - meist zeitlich befristet - bescheinigt. Also zwei grundverschiede ne Dinge und nicht zu verwechseln mit Regelungen, wie sie z.B. für Helme (ECE 22) gelten.

Bei Motorradbekleid ung wäre die naheliegende CE-Richtlinie die 2016/425EU (PSA), was aber nicht heisst, dass die Schutzwirkung für den speziellen Einsatzfall Motorrad besser ist. Ein Beispiel: Ein Sicherheitsschu h hat z.B. Stahlkappen und eine rutschfeste Sohle, aber nicht den für den Motorradfarer wichtigen Fersen- und Knöchelschutz.

Lass Dir doch mal von Deinen Lieferanten die Konformitätserk lärung zusenden, ohne die man kein CE-Kennzeichen anbringen sollte. Oftmals enden diese Nachfragen im Nichts, denn hier wird vielfach mit dem CE-Kennzeichen nur Bling-Bling betrieben.


Hope this helps - Bernd
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#1 d.b 2019-04-17 14:18
Hallo,
wie verhält es sich denn bezüglich der CE-Zertifizieru ng mit Produkten bei denen diese nicht verpflichtend ist? Im Bereich der Sicherheitsbekl eidung (Motorrad) ist eine CE-Zertifizieru ng ein relativ neues, zusätzliches Sicherheitsmerk mal, dass für Kunden wichtig ist und auch bei uns nachgefragt wird, aber eben nicht verpflichtend ist. Somit ist es auch keine Selbstverständl ichkeit! Wir können aber nicht damit werben, dass ein bestimmtes Produkt eine CE-Zertifizieru ng als Sicherheitsbekl eidung hat (im Gegensatz zu einem Konkurrenzprodu kt), da man dafür direkt abgemahnt wird.
Danke und schöne Grüße
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