Abmahnmonitor

IDO-Verband mahnt „Versandkosten auf Anfrage“ ab

Veröffentlicht: 08.05.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 08.05.2019
Paket in Händen

„Versandkosten erfahren Sie auf Anfrage!“ 

Wer? IDO-Verband e.V.
Betroffene? Händler allgemein
Wie viel? 232,05 Euro

Eigentlich bezweckt man damit nur guten Service: Man bietet ausländischen Kunden ebenfalls einen Versand an. Weil der Versand über die Ländergrenzen hinweg so oft aber nicht vorkommt, gibt man an, die Versandkosten gerne auf Nachfrage mitzuteilen. Den rechtlichen Vorgaben entspricht das aber leider nicht. Nach der Preisangabenverordnung muss angeben werden, ob Versand- und Lieferkosten anfallen und falls das der Fall ist, in welcher Höhe. Nach der Rechtsprechung gelten diese Vorgabe auch für Auslandsversandkosten.

In Fällen, in denen es nicht möglich ist, konkrete Kosten anzugeben, müssen Händler stattdessen die Berechnungsgrundlagen für die Versandkosten angeben, und dies auf eine Weise, mit welcher der Endverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.

Weitere Abmahnungen

Selektiver Vertrieb von Luxusprodukten

Wer? BPI S.A. (durch Lubberger Lehment)
Betroffene? Händler von Luxus- und Markenprodukten
Wie viel? 2.084,00 Euro

Luxusprodukte wie bestimmte Taschen oder Parfüms erhalten ihren Charme auch durch das Umfeld, in dem sie angeboten werden. So sehen es jedenfalls ihre Hersteller. Insofern ist es wohl nicht verwunderlich, dass solche Hersteller ihre teuren Waren nicht gerne in Läden oder Shops sehen, die dieses Umfeld nicht hergeben – das Image könnte schließlich leiden. Aus diesem Grund erfolgt oft ein selektiver Vertrieb nur an Vertragshändler.

Wurde ein Produkt, das durch eine Unionsmarke geschützt ist, erst einmal im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht, und geschah dies durch den Inhaber der Marke oder zumindest mit seiner Zustimmung, kann dieser laut Gesetz nicht die Benutzung der Marke für die Ware untersagen.

Es gibt dabei allerdings eine Ausnahme: Berechtigte Gründe können es rechtfertigen, dass sich der Markeninhaber dem weiteren Vertrieb der Waren widersetzt. Solche berechtigte Gründe sollen auch gegeben sein, wenn ein Luxusprodukt in einem Shop verkauft wird, der gar nicht so luxuriös ist und so den Ruf des Markeninhabers beeinträchtigt. Dafür sprechen laut der Rechtsprechung etwa eine zweckmäßige Gestaltung, eine fehlende Beratung und Sonderangebotsorientierung des Shops.

Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes

Wer? MH My Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Betroffene? Händler allgemein
Wie viel? 334,75 Euro

Seit fast einem halben Jahr ist das Verpackungsgesetz nun in Kraft. Seither müssen Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen eine Registrierung für das Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister vornehmen. Ähnlich wie beim Elektro-Altgeräte-Register wird dort öffentlich gezeigt, wer seinen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nachkommt.

Der Registrierungspflicht unterliegt ein Großteil aller Online-Händler, die ihre Waren selbst versenden. Es reicht schon eine einzige systembeteiligungspflichte Verpackung, um eine Registrierungspflicht auszulösen. Und systembeteiligungspflichig sind alle Verkaufs- und Umverpackungen, die erstmals gewerblich in Deutschland in den Verkehr gebracht werden und die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Versandkartons, Klebeband, Füllmaterial – all dies kann betroffen sein. Abmahnungen tauchen in diesem Bereich zur Zeit viel auf. Darüber hinaus drohen aber auch Bußgelder.

Kommentare  

#4 Ingo Lütkehaus 2019-10-13 11:29
Leider gibt es eine richtige Abmahn-Mafia! Die suchen nur nach kleinsten Fehlern, um eine Abmahnung senden zu können. Dabei geht es Ihnen nicht um das Wohl des Konsumenten, sondern nur darum Geld zu machen. Schade, dass die Politik nicht eingreift!
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#3 Redaktion 2019-05-09 12:30
Hallo Michaela Thielmann,

danke für Ihre Nachricht. Es handelt sich um einen sehr konkreten Einzelfall, den die Fachjuristen des Händlerbundes am besten direkt mit Ihnen klären können. Wir haben Ihre Anfrage bereits an die entsprechenden Kollegen weitergeleitet. Diese werden sich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#2 SANNE 2019-05-08 14:23
Grundsätzlich wäre es toll, daß man so ggf. etwas mehr Rücksicht auf die Umwelt nimmt da viele Käufer inzwischen die Menatlität entwickelt haben, erstmal schauen und sonst wieder zurück oder
weg damit. Auch wir haben uns frühzeitig an dieser Sache beteiligt und eingetragen weil es sonst klar ist, daß wieder nur Geld abgezockt werden würde. Inzwischen ist es einfach unfassbar, was ein Händler jedes Jahr an weiteren zusätzlichen Kosten tragen und ausbaden muss! Da es am Ende nur Abzocke ist und sich jemand auf Kosten der Händler bereichert und die Taschen vollstopft. Damit wird der Umwelt am Ende des Tages nicht geholfen!
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#1 Michaela Thielmann 2019-05-08 14:22
THEMA: Abmahnung Versandkosten

Als Mitglied wurde mir von einer Anwältin des Händlerbundes vorgeschlagen folgenden Text zu verwenden, ist das denn wirklich ok?

Versand nur innerhalb Deutschlands!

Für Bestellungen aus dem europäischen Ausland bitte eine Lieferadresse in Deutschland angeben oder Anfrage per Email stellen.
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