Abmahnmonitor

Widersprüchliche Rechtstexte besonders häufig auf Ebay ein Problem

Veröffentlicht: 29.05.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 29.05.2019
Mann vor Labyrinth

Wer? Klaus Dyka (durch Rechtsanwaltskanzlei Gerstel)
Wie viel? keine Angabe
Betroffene? Ebay-Händler

Widersprüchliche Angaben im Online-Shop sind keine gute Idee. Besonders häufig kommt es allerdings bei Ebay-Shops dazu. Die Fehler geschehen oftmals, weil Händler rechtliche Angaben an mehreren Stellen auf Ebay angeben. Ebay selbst sieht für viele Sachen, wie etwa die Widerrufsbelehrung und die Versandkosten, einen festen Platz vor. Dennoch neigen manche Händler dazu, ihre vertraglichen Bedingungen zusätzlich noch in der Produktbeschreibung unterzubringen oder unter einer eigenen Schaltfläche einzubinden.

Dabei kann es allerdings zu Fehlern kommen. So kann beispielsweise an der einen Stelle stehen, dass die Widerrufsfrist einen Monat beträgt; an der anderen ist dann aber von 30 Tagen die Rede. Das ist allerdings irreführend. Der Verbraucher kann so nämlich nicht erkennen, welche Frist der Händler denn nun meint.

Weitere Abmahnungen

Zierhut IP mahnt vermehrt falsche Textilkennzeichnung ab

Wer? Earnest Sewn GmbH (durch Zierhut IP)
Wie viel? 1029,35 Euro
Betroffene? Textilhändler

In den letzten Wochen kam es häufiger zu Abmahnungen wegen falscher Textilkennzeichnung, die unter Vertretung der Zierhut IP ausgesprochen wurden. In den meisten Fällen ging es dabei um die Bezeichnung Acryl. Laut der Textilkennzeichnungsverordnung sind Textilien mit bestimmten Begriffen zu kennzeichnen. Damit soll verhindert werden, dass Hersteller und Händler einen ganzen Blumenstrauß an unterschiedlichen Begriffen für ein und dieselbe Faser entwickeln, so dass der Käufer unterm Strich gar nicht mehr weiß, was eigentlich was ist.

Bezeichnungen, die nicht im Anhang I der Verordnung aufgelistet sind, sind daher unzulässig. Das gilt beispielsweise für die Bezeichnung Acryl. Hinzu kommt noch, dass der Anhang der Verordnung verschiedene Arten von Acryl, wie Polyacryl und Modacryl kennt. Durch die einfache Kennzeichnung Acryl wird dem Käufer also außerdem noch die Information vorenthalten, um welches Acryl es sich genau handelt.

Achtung bei Importen aus dem Ausland

Wer? Bert Schanner (durch Internetrecht Rostock)
Wie viel? 1029,35 Euro
Betroffene? Händler von Importware

Laut dem Produktsicherheitsgesetz muss eine klare und eindeutige Anleitung für ein Produkt mitgeliefert werden, falls diese für dessen Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung nötig ist, oder es Hinweisen für die Wahrung von Sicherheit und Gesundheit bedarf. Die Anleitung muss in der jeweiligen Amtssprache des Verbrauchers mitgeliefert werden, wobei es auch ausreicht, sie per E-Mail als PDF mitzusenden. Will der Händler also ein Produkt aus dem Ausland importieren und hier in Deutschland verkaufen, muss er dem Verbraucher eine deutsche Anleitung zur Verfügung stellen (wir berichteten). Dies trifft beispielsweise auf Feuerlöscher aus Polen zu, die entsprechend lediglich mit einer Anleitung in polnischer Sprache bedruckt sind.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 roland baer 2019-06-04 11:07
Der Abmahnwahnsinn und Verarschung von Robin Hoods der der Abgemahnten wird immer extremer.

Wer verklagt Gerstel und Rostock? Die sich als "Helfer" der Abgemahnten verkaufen und selber Abzocker sind.
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#1 Ralf 2019-06-01 18:30
"Dabei kann es allerdings zu Fehlern kommen. So kann beispielsweise an der einen Stelle stehen, dass die Widerrufsfrist einen Monat beträgt; an der anderen ist dann aber von 30 Tagen die Rede. Das ist allerdings irreführend. Der Verbraucher kann so nämlich nicht erkennen, welche Frist der Händler denn nun meint."

Ja der Verbraucher muss ja auch wissen, ob es sich um 1 Kg Tomaten oder um 1000g Tomaten es handelt. Ich will ja auch ein Liter und keine 1000ml haben. Verbraucher die das nicht erkennen.... Müssen wir die Rechtstexte so schreiben, dass diese auch von Einzeller verstanden werden können? Ich habe so das Gefühl, daß mittlerweile alles sich dem sinkenden Bildungniveau angepasst werden muss.
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