Aktuelle Abmahnungen wegen Schleichwerbung

Verband Sozialer Wettbewerb mahnt gekaufte Rezensionen auf Amazon ab

Veröffentlicht: 02.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 02.03.2021
Familie gibt 5-Sterne-Bewertung

Der Verband Sozialer Wettbewerb ist zur Zeit vor allem wegen Abmahnungen bekannt, die sich gegen Influencer richten. Aber auch Händler, die Bewertungen kaufen, ohne diese zu kennzeichnen, sind im Visier des Verbandes. Dies zeigt eine aktuelle Abmahnung der Organisation mit einer Gebührenforderung in Höhe von 178,50 Euro.

Bewertungen über testerjob.net erworben

Doch: Wie ist der Verband darauf gekommen, dass die Bewertungen gekauft sein könnten? Der Verband ist offensichtlich misstrauisch geworden, da innerhalb von zwei Monaten über 60 Bewertungen mit einem Durchschnittswert von 4,5 Punkten für ein Produkt bei Amazon abgegeben wurden. Dieses Produkt wird gleichzeitig auch bei testerjob.net angeboten.

Testerjob.net ist eine Plattform, auf der Händler ihre Produkte an Tester zur Verfügung stellen können. Diese bekommen das Produkt direkt von Amazon und erhalten für eine Bewertung den Kaufpreis zuzüglich eines Honorars bis 10 Euro. Der Händler bezahlt der Plattform einen gewissen Betrag X, um sein Produkt dort zum Testen anbieten zu können. Hinzu kommen seine Auslagen für die Erstattung des Kaufpreises bei getätigter Rezension.

Das Portal erlegt seinen Testkäufern zwar nicht direkt die Pflicht auf, positive Bewertungen abzugeben; es impliziert aber, dass die Abgabe positiver Rezensionen vorteilhaft ist. „Allerdings wünschen wir uns schon, dass Du nur Produkte testest, zu denen Du positiv gegenüber eingestellt bist, denn unsere Kunden verschenken ihre Produkte ungern für eine negative Bewertung”, heißt es dazu in den FAQ.  

Heißt übersetzt: Kritische Testkäufer sind nicht gern gesehen. Ob die Abgabe negativer Rezensionen zur Folge hat, dass der betreffende Tester einfach keine Aufträge mehr bekommt oder gleich ganz von der Seite verbannt wird, steht allerdings nirgendwo.

Irreführende geschäftliche Handlung

Der Verband Sozialer Wettbewerb sieht in der Verwendung dieser Rezensionen eine irreführende geschäftliche Handlung. In § 5 UWG heißt es dazu: „Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.” Die Täuschung soll hier darin liegen, dass der Käufer den Eindruck gewinnt, dass das Produkt innerhalb von zwei Monaten über 60 mal gekauft wurde und die Käufer allesamt zufrieden damit sind. „Irreführend ist zudem auch die absolute Anzahl der veröffentlichten Testbewertungen, da dadurch – ganz unabhängig vom Inhalt der Bewertungen – suggeriert wird, dass bereits eine Vielzahl von Personen Ihr Produkt aus reinem Kaufinteresse erworben hätte.” – Dabei könnte es aber sein, dass das Produkt erworben wurde, weil es für die Tester faktisch kostenlos ist. Dem Verbraucher wird so gesehen der Eindruck vermittelt, als wäre das Produkt besonders begehrt, was nicht der Wirklichkeit entspricht. Dies könnte die Kaufentscheidung aber positiv beeinflussen.

Schleichwerbung

Außerdem sieht der Verband noch den Tatbestand der Irreführung durch Unterlassung, umgangssprachlich auch Schleichwerbung genannt, erfüllt. Laut § 5a Absatz 6 UWG liegt eine solche Irreführung vor, wenn der Unternehmer „den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht [...] und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.” Es ist bereits allgemein bekannt, dass gekaufte Rezensionen, die nicht als solche gekennzeichnet wurden, Schleichwerbung darstellen. Hintergrund ist die Erwartungshaltung des Lesers: Studiert dieser Rezensionen, so geht er davon aus, ehrliche „echte” Meinungen zu lesen. Wird der Autor für diese Meinung bezahlt, und sei es nur, dass er das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt, ist er beeinflusst und von vornherein eher geneigt, eine positive Rezension zu geben. Schließlich hat der Tester durchaus auch ein Interesse daran, weitere kostenlose Produkte zu erhalten. Da Händler allerdings auf positive Rezensionen angewiesen sind, werden diese einem eher kritischen Tester kaum Leistungen anbieten.

Zur Rechtmäßigkeit der Abmahnungen

Im Allgemeinen lässt sich natürlich nicht sagen, ob diese Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb rechtmäßig sind. Allerdings ist es so, dass der Einsatz gekaufter Rezensionen nur dann erlaubt ist, wenn diese Rezensionen auch entsprechend gekennzeichnet sind. Neben dem eigentlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht muss der Verband natürlich auch die Abmahnbefugnis haben, das bedeutet, er muss eine gewisse Anzahl an Mitgliedern haben, die Mitbewerber des Abgemahnten sind. Daher muss – wie immer – an den Umständen des Einzelfalls geprüft werden, ob Abmahnungen berechtigt sind oder eben nicht.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Anonym 2020-06-15 19:38
Die Folge einer negativen Bewertung auf Amazon ist folgende: du bekommst dein Geld nicht erstattet. Ich war lange Zeit auf dieser Plattform aktiv, habe aber irgendwann entschieden aufzuhören weil es nicht meiner Art entspricht. Natürlich war die Versuchung groß, immerhin bekommt man nicht nur das komplette Geld der Produkte erstattet, sondern auch ein zusätzliches "kleines Taschengeld".
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