Abmahnmonitor

Rechtswidrige AGB-Klausel: „Wir übernehmen keinerlei Haftung”

Veröffentlicht: 24.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022
Stopschild vor Himmel

Wer? Vibo Sports Gmbh & Co. KG (durch Nienhaus Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.358,86 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Besonders häufig ist der Satz bei privaten Verkäufern zu finden: „Keine Gewährleistung”. Doch auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gewerblicher Händler findet sich manchmal der Satz, dass keinerlei Haftung, Gewähr oder Garantie übernommen wird. Solcherlei generelle Haftungssauschlüsse haben in AGB allerdings nichts zu suchen. Der Grund hierfür liegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In § 309 Nr. 7 BGB steht, dass eine Klausel unwirksam ist, wenn sie pauschal die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit ausschließen. Die Aussage „Wir übernehmen keinerlei Haftung” schließt aber genau solche Schäden mit aus. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit kann nicht ausgeschlossen werden, sofern sie auf einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden beruht. Allerdings kann eine Haftung für sonstige Schäden, also beispielsweise Sachschäden, zwar auch nicht pauschal ausgeschlossen, aber dafür begrenzt werden. Hier kann der Händler in den AGB festlegen, dass eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz eintritt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen werden. Diese Feinheiten zeigen einmal mehr, dass die Formulierung von AGB nicht einfach ist. 

Kleiner Nebenfakt: Aus diesem Grund sind Schilder, wie etwa „Betreten auf eigene Gefahr”, die oftmals an Spielplätzen angebracht sind, oft nicht verbindlich, denn auch diese implizieren einen pauschalen Haftungsausschluss. Kommt es aufgrund eines morschen Klettergerüstes zu einem Sturz, kann sich der Eigentümer jedenfalls nicht so einfach mit einem Verweis auf das Schild aus der Haftung flüchten. 

Weitere Abmahnungen

Auftreten als Privatperson

Wer? Ralph Schneider (Durch Rechtsanwalt Hämmerling von Leitner-Scharfenberg)
Wie viel? 1.358,86 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Im E-Commerce gelten verschiedene Regeln. Welche Spielregeln eingehalten werden müssen, kann sich beispielsweise auch danach richten, zwischen wem Verträge geschlossen werden. Bei Verträgen zwischen zwei Unternehmern gelten beispielsweise andere Grundlagen als beim Verkauf von Privatperson zu Privatperson. So kommen verbraucherschützende Normen erst dann zum Einsatz, wenn auf der Verkäuferseite ein Unternehmer und auf der Käuferseite ein Verbraucher steht. Das bedeutet aber auch, dass am Internetauftritt des Händlers erkennbar sein muss, ob es sich um eine unternehmerische oder private Tätigkeit handelt. Tritt ein Unternehmer bei Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeitkeit als Privatperson auf, erweckt er den Eindruck, dass keinerlei verbraucherschützende Normen gelten – obwohl er sich genau an diese halten müsste.

Gesundheitsbezogene Angaben bei Tierfutter

Wer? Görges Naturprodukte GmbH (durch Reachtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker)
Wie viel? 1.822,96 Euro
Betroffene? Händler von Tierfutter

Nicht nur bei Lebensmitteln ist äußerste Vorsicht bei gesundheitsbezogenen Aussagen angebracht: Gemäß der EG‐Verordnung Nr. 767/2009 dürfen Einzel- und Mischfuttermittel nicht damit beworben werden, dass sie Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen können. Aussagen, wie etwa „Für ein gesundes Hautbild” sind daher unzulässig, weil sie suggerieren, Erkrankungen an der Haut verhindern zu können.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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