Kurzmeldung

Ido-Verband unterliegt kleiner DaWanda-Händlerin

Veröffentlicht: 20.08.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.08.2019
Springer schlägt König Matt

Der Ido-Verband ist unter anderem für Abmahnungen gegen kleine Händler bekannt. Genau dieser Umstand fiel dem Verband nun aber in einem aktuellen Fall auf die Füße: Ursprünglich mahnte der Verband eine Händlerin, die auf der ehemaligen Handmade-Plattform DaWanda handelte, wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung ab. Die Händlerin zahlte die Abmahnung und unterschrieb die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wenig später flatterte dann eine Vertragsstrafenforderung in Höhe von 1.500 Euro in den Briefkasten der Händlerin. Der Grund: Auf ihrer Homepage hielt sie keine Datenschutzerklärung vor. Dort beschrieb sie ihre Tätigkeit wie folgt:

„Die Gießharztechnik hat mich in ihren Bann gezogen. Jedes Stück ist ein Einzelstück und mit Liebe handgemacht. Viele weitere Schmuckstücke sowie meine Bilder können in meinem Atelier unverbindlich besichtigt werden. Dafür können wir gern einen Termin vereinbaren.
Die meisten Kreationen teile ich regelmäßig auf meiner Facebook-Seite.
Auf Anfrage versende ich auch gern.”

Wie das Landgericht Göttingen (Urteil vom 10.04.2019, Aktenzeichen: 3 O 51/18) festgestellt hat, hat der Ido-Verband allerdings keinen Anspruch auf die geforderte Zahlung.

Kein Handeln im geschäftlichen Verkehr

Zu den Voraussetzungen einer Abmahnung gehört nach § 8 UWG, dass das beanstandete Verhalten im geschäftlichen Verkehr spielt. Ob im geschäftliche Verkehr gehandelt wird, muss an den Umständen des Einzelfalls festgemacht werden. Relevant sind beispielsweise Faktoren, wie die Art der Angebote, ob diese etwa wiederholend und gleichartig sind; Waren, die zum Weiterverkauf erworben werden oder die Anzahl an Rezensionen (BGH, Urteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen: I ZR 3/06).

In dem hier vorliegenden Fall musste das Gericht feststellen, dass die Abgemahnte in acht Jahren Tätigkeit durch elf Verkäufe einen Gesamtumsatz von 114 Euro erwirtschaftet hat. Nach Ansicht des Gerichts war die Händlerin also gar nicht erst im geschäftlichen Verkehr tätig. Auch der Auftritt auf der eigenen Homepage ließe nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen. Entsprechend fehlte bereits die Voraussetzung, um das Fehlen der Datenschutzerklärung wettbewerbsrechtlich abmahnen zu können.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#8 Franz Hellbach 2019-09-05 19:18
@Dieter Brandes
da hackt doch keine Krähe der anderen ein Auge aus.
Viel schlimmer als dieses Pack sind die angebliche Richter die dieser Abmahnindustrie mit Ihrem Handeln und Urteilen ihr Tun erst überhaupt möglich machen.
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#7 Thomas 2019-08-24 14:46
Also ich weis nicht warum Ihr das so feiert!

Die Dame hatte nur Glück sonst nichts!

Die Datenschutzvero rdnung hat gefehlt!

Die Dame hat ein Produkt angefertigt und dies Verkauft!
Dies ist für mich eine Gewerbliche Tätigkeit!

Also nicht Ihre getragene Jeans oder so!

Dass Sie hier nur 114 Euro erwirtschaftet hat ist uninteressant!

Wenn die Dame auf der Plattform als Gewerblich galt wieso dann nicht auch auf der Homepage?

Sorry Leute wenn Ihr euch keine Rechtstexte leisten könnt dann verkauft auch nix!

Mit den 1500 Euro die Sie da hingelegt hat hätte Sie ein paar Jahre Rechtstexte kaufen können!

Und um es noch klar zustellen - Nein ich bin nicht mit Abmahnungen einverstanden, diese gehören ersatzlos gestrichen!

Man kann aber auch nicht in einem Minenfeld wie die Wildsau durch trampeln!
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#6 Cornelia 2019-08-24 12:28
Die RA haben durch ein Gesetz, daß es Ihnen ermöglicht einzuschreiten, Geld gemacht (dh mit lächerlichen Abmahnungen). Solange unsere Politiker, die in vielen Fällen selber Juristen sind, mit Absicht solche Möglichkeiten lassen (ohja die RA unterstützen sich gegenseitig), werden RA diese leichte und schnelle Art an Geld zu kommen, weiter nutzen....
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#5 Dieter Brandes 2019-08-20 09:45
Na klar die Verfahrenskoste n vor Gericht. Das ist selbst mir als Laien bekannt. Aber wenn die Dame einen RA hatte, was mal anzunehmen ist, dann hat die den doch selbst zu zahlen. Und den benötigt man in der Regel bei unserem komplizierten Rechtssystem. Und all der Ärger usw. der wird ihr nicht erstattet.

Also bitte nicht so lapidar von den "Gerichtskosten " schreiben, dass die erstattet würden. Das erzeugt sonst den Eindruck, dass das ganze Verfahren an Unbill, den es bei der Dame und auch bei uns Lesern und Händlern auslöst nur um die schnöden Gerichtskosten ginge. Diese sind in der Regel zudem noch lächerlich gering und zeugen nur davon, dass hilflose Politiker hier mal wieder ein Gesetz geschaffen haben, welches dafür sorgt, dass ein Richter und sein Apparat viel Geld verpulvert, dafür aber kaum einen Gegenwert hereinspült.

Die Gereichte sollten mal lieber dafür sorgen, dass die Politiker der Strafverfolgung ausgesetzt werden für ihre kruden Gesetze und Entscheidungen. Mit des Bürgers willen hat das auch nicht viel zu tun. Ich bin sehr konservativ, aber was hier im Namen des Volkes passiert hat nichts mit uns zu tun.

Diese Selbstjustiz, die dieses Abmahnwesen erzeugt ist ja hier nun mehr als jedem vor Augen geführt. Das hier ist ein Extremfall, aber dieser zeigt, das RAte wohl auf der ganzen Welt nahezu Narrenfreiheit haben.
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#4 Redaktion 2019-08-20 09:32
Hallo Herr Brandes,

die Kosten für das Verfahren müssen hier natürlich vom Ido getragen werden. Ob die Händlerin für die im Vorfeld aufgebrachten Kosten Ersatz verlangt hat, ist uns nicht bekannt.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#3 Dieter Brandes 2019-08-20 08:47
Und noch:
Unterliegen???? ?? Wer hat das Verfahren eigentlich bezahlt auf der Seite der ach so bösen Gesetzesbrecher in. Ich glaube kaum, dass die eine Aufwandsentschä digung erhalten hat, eine Entschädigung für Ihre entgangenen Lebensqualität. ... für all den Gram und die Unsicherheit in Ihrem Leben. Den beteiligten RAten der IDO jedenfalls ist da wohl eher nicht so sehr das ganze an die Nieren gegangen. Und die haben wohl auch kaum einen solchen wirtschaftliche n Schaden, wie die ungerechtfertig t Abgemahnte erhalten.
Bestraft gehören diese RAte der IDO, aufs härteste.
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#2 Michael 2019-08-20 08:46
Chapeau an die "kleine Händlerin". Sehr gut!
Hoffentlich stellen sich noch mehr quer und verpassen diesen Wirtschaftsschä dlingen die Packung, die sie brauchen und verdienen.
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#1 Dieter Brandes 2019-08-20 08:43
Endlich hat dieses Pack eine Abfuhr erhalten. Diese RAte müssten Ihre Zulassung wiedergeben oder wenigstens parallel eine sehr hohe Geldstrafe erhalten. Zumindest aber müsste bei einer solchen Rechtsbeugung deren Abmahnbude geschlossen werden und die entsprechenden Anwälte müssten dafür nciht mehr zugelassen werden.
Das hätte dann abschreckende Wirkung auf die Kollegen. Es darf nicht sein, dass solche Menschen das Recht haben, sowas immer wieder zu tun. Ein Psychopath ist jemand der ggf. auch über Leichen geht. Der Psychopath ist sich allerdings bewusst, dass sein falsches Verhalten zu Strafe führen kann und unterlässt es deshalb dort, wo er seine Chancen schlecht sieht, hier ohne Blessuren aus der Sache herauszukommen. Diese Strtegie dieser RAte hat hier also einen ähnlichen Charakter in der Sache.
Ob irgendwas RECHT ist und so gesprochen wird, ist dem Bürger vollkommen egal, es muss das Recht sein, welches jeder Mensch in sich trägt durch Arterhaltungstr ieb und Kultur. Und da ist das Verhalten welches dieser Verein an den Tag legt doch wohl eindeutig eine schwere Straftat.
Es darf nciht sein, dass solchen RAte ihre Macht derart missbrauchen dürfen. Das muss unter Strafe gestellt werden.
Jeder Hannebampel wird unter Strafe gestellt, wenn er in seiner Amtsfunktion z.B. als Schutzbefohlene r Missbraucht treiBt. Die Damen und Herren RAte natürlich mal wieder nicht.
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