Abmahnmonitor

Werben mit versichertem Versand

Veröffentlicht: 18.09.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.09.2019
Schaden an einem Paket

Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Logistikunternehmen bieten vielfach einen versicherten Versand an. Geht das Paket auf dem Transportweg dann verloren oder wird beschädigt, haftet der Paketdienst gemäß seiner Bedingungen. Händlern wird der versicherte Versand aber leider auch immer wieder zum Verhängnis, nämlich dann, wenn dieser gegenüber Verbrauchern beworben wird. Ob dessen bestellte Ware versichert oder unversichert versendet wird, tangiert diese nämlich nicht: Das Transportrisiko trägt hier nämlich der Unternehmer

Wirbt man mit versichertem Versand, stellt dies deswegen eine unlautere Irreführung der Verbraucher dar. Schließlich wird durch die Angabe vermittelt, dass sich dieser einem geringen Kostenrisiko aussetzt – was er aufgrund des Transportrisikos bei Verbrauchergeschäften jedoch eben ohnehin nicht trägt. Diese „Gefahr“ geht im Regelfall erst mit der Übergabe an ihn auf den Verbraucher über. 

Online-Händler sollten es deswegen vermeiden, Ausdrücke wie „versicherter Versand“ in ihre Warenpräsentation aufzunehmen.

Weitere Abmahnungen

Wesentliche Produktmerkmale

Wer? Quante-Design GmbH & Co. KG (durch Kanzlei Dr. Bahr)
Wie viel? 1.029,35 Euro
Betroffene? Händler allgemein

Wenn es hingegen um die wesentlichen Merkmale eines Produktes geht, sollte nicht an Ausführungen gespart werden. In der Artikelbeschreibung sind sie eigentlich selbstverständlich, in der Bestellübersicht am Ende des Checkout-Prozesses allerdings fallen diese immer mal wieder unter den Tisch. Online-Händler sollten darauf achten, ihren Shop so zu gestalten, dass eine Darstellung dort möglich ist. 

Was genau unter die wesentlichen Merkmale fällt, das hängt vom jeweiligen Produkt ab. Bei Sonnenschirmen etwa sind nicht nur Größe, Form und Farbe wichtig, es müssen auch die Materialien angegeben werden, aus denen der Bezugsstoff und das Gestell besteht – so sagt es die Rechtsprechung. Auch das Gewicht sollte nicht vergessen werden. Das gilt umso mehr, wenn man bestimmt, dass der Versand gewichtsabhängig erfolgt. Fehlt hier eine Angabe, ist das Problem nicht nur ein fehlendes wesentliches Produktmerkmal – Kunden sehen sich auch vor ein Problem gestellt, wenn sie die konkreten Versandkosten ermitteln wollen. 

Nutzung der Marke „HSV“ ohne Lizenz

Wer? HSV Fußball AG (durch von Appen / Jens Legal)
Wie viel? 1.531,90 Euro
Betroffene? Händler von Merchandise

Im Umgang mit Marken und anderen geschützten Zeichen kann Online-Händlern geraten werden, besonders sensibel zu sein. Speziell Merchandise-Artikel sind ein lohnendes Geschäft – einerseits für die Lizenzinhaber, andererseits auch für Händler. Für letztere gilt das aber oft nur, wenn sie darauf achten, tatsächlich ausschließlich mit lizenzierten Produkten zu handeln. Werden nämlich Markenrechte verletzt, droht eine teure Abmahnung und gegebenenfalls auch eine Schadensersatzpflicht.

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