Abmahnmonitor

Verwendung einer falschen ASIN auf Amazon kann abgemahnt werden

Veröffentlicht: 09.10.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 09.10.2019
Geöffnete Amazon-Pruduktseite auf Tablet

Wer? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. V.
Wie viel? 208,25 Euro
Betroffene? Amazon-Händler

Die Amazon Standard Identification Number, kurz ASIN, wurde von Amazon selbst eingeführt, um Produkte mittels einer zehnstelligen Zeichenfolge eindeutig identifizieren zu können. Gleiche Produkte haben in der Regel auch die selbe ASIN. Daher müssen Händler beim Einstellen ihrer Produkte überprüfen, ob dieses bereits bei Amazon geführt wird. Ist dies der Fall, muss der Händler sich anhängen. Das Erstellen einer eigenen ASIN ist in so einem Fall als wettbewerbsrechtlicher Verstoß zu verstehen: Der Käufer wird über die Exklusivität des Angebots getäuscht, da das Produkt nun zweimal statt – wie von Amazon vorgesehen – nur einmal im Katalog zu finden ist. 

„Durch die Neuanlage einer weiteren Artikeldetailseite [...] hat die Beklagte bei den Betrachtern der neu angelegten Seite den unzutreffenden und damit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 UWG (Verfügbarkeit) irreführenden Eindruck erweckt, sie sei die einzige Anbieterin für dieses Produkt. [...] Die Nutzer der Internetplattform ,Amazon‘ [...] gehen davon aus, dass ,Amazon‘ für jedes Produkt nur eine Artikeldetailseite bereithält und dementsprechend aufzufinden sind“, urteilte dazu bereits 2017 das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 12.01.2017, Aktenzeichen: 4 U 80/16).

Weitere Abmahnungen

Herzschonender Tee

Wer? Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
Wie viel? 178,50 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Lebensmittel dürfen gemäß der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur in einem ganz engen Rahmen mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Als gesundheitsbezogen gelten dabei bereits Slogans, wie etwa bekömmlich, magenfreundlich und herzschonend. Vereinfacht gesprochen dürfen solche Aussagen nur dann getätigt werden, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und vom durchschnittlichen Verbraucher richtig verstanden werden.

Zu einer gewissen Popularität verhalf eine Gerichtsentscheidung der HCVO: 2015 wurde vom Landgericht Ravensburg entschieden, dass Bier nicht mit einer „bekömmlichen“ Eigenschaft beworben werden darf. Das Wort bekömmlich bringe die Verträglichkeit für den Körper und seine Funktionen zum Ausdruck und sei damit als gesundheitsbezogene Aussage rechtswidrig (wir berichteten). Ebenfalls gesundheitsbezogen und damit abmahnfähig ist die Aussage, dass ein Tee „herzschonend“ sei, ohne dass dies wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. 

Kennzeichnung von Gefahrengut im Versandhandel

Wer? PB-ViGoods GmbH (durch ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft)
Wie viel? 1.358,86 Euro
Betroffene? Händler von Liquids

Als Gefahrgut werden Produkte bezeichnet, die durch ihre Eigenschaften beim Transport eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter oder das Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen darstellen können. Daher müssen sie beim Versand besonders gekennzeichnet werden. Ob ein Produkt ein solches Gefahrgut darstellt, kann dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers entnommen werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Sven Eschrich 2019-10-10 08:51
Ich finde dies völlig schwachsinnig. Die ASIN ist an den Barcode gekoppelt.

Hier fängt das Problem schon.

Viele Händler verwenden einen Barcode, der für eine Packungseinheit (zum Beispiel 10 Stück) vorgesehen, für ein Produkt, welches sie als 1 Stück verkaufen.

Will man nun die Packungseinheit (10 Stück verkaufen), hat man a) das Problem, dass man einen neuen Barcode braucht und b) das man eine neue ASIN benötigt, um das Produkt überhaupt erst einmal einstellen zu können.

Hier gegen tut Amazon rein gar nichts.

Und dann soll man für ein nicht-selbstver schuldetes Problem noch Abmahngebühren löhnen?

Beste Grüße
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#1 Roland Baer 2019-10-09 15:24
Betreffs doppelte ASIN:
Es haben viele praktisch identische Produkte unterschiedlich e EAN und damit werden automatisch neue ASIN eingerichtet.
Außerdem werden viele Produkte mangelhaft beschrieben und sind damit unverkäuflich.
Eine Änderung ist bei Amazon oft nicht möglich.
Damit ist es sinnvoll und überlebensnotwe ndig die neu anzulegen.

Wie oft festgestellt - es gibt in der Abzocke sehr kreative Anwälte und lebensfremde Richter.
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