Abmahnmonitor

In diese Abmahnfallen tappen Händler auf Ebay

Veröffentlicht: 18.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 18.12.2019
Shoppen auf Ebay am Notebook

Fehlendes Impressum

Wer? BruKa Trade UG (durch Rechtsanwalt Wachter)
Wie viel? 1171,67 Euro
Betroffene? Ebay-Händler

Wer als Online-Händler eine Seite betreibt, der muss auch ein Impressum bereitstellen. Dieses Impressum hat die Funktion, nach Außen darzustellen, wer für den veröffentlichten Inhalt verantwortlich ist. Werden durch einen Inhalt Rechte verletzt, wissen Betroffene durch das Impressum, an wen sie sich wenden müssen.

Auch auf Ebay müssen Unternehmer ein Impressum vorhalten. Hier wird dem einen oder anderen manchmal die Zeichenbegrenzung zum Verhängnis. Der Einzelunternehmer hat in der Regel kein Problem. Problematisch kann es für Unternehmensformen sein, die mehrere Geschäftsführer haben. Diese müssen alle im Impressum genannt werden. Achtung: Vornamen dürfen nicht einfach abgekürzt werden. Was aber geht, ist ein „vertreten durch“ mit einem „vert. d.“ abzukürzen. 

Weitere Abmahnungen

Fehlende Grundpreisangabe

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Ebay-Händler

Eine der häufigsten Fehlerquellen ist der fehlende Grundpreis. Dieser muss immer dann angegeben werden, wenn gegenüber dem Verbraucher mit dem Gesamtpreis geworben wird. Betroffen sind Waren, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Angabe muss dabei in der Nähe zum Gesamtpreis pro einem Kilogramm, einem Liter, einem Kubikmeter, einem Meter oder einem Quadratmeter erfolgen. Bei Waren, deren Nenngewicht beziehungsweise Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, darf auch auf einen Grundpreis pro 100 Gramm beziehungsweise pro 100 Milliliter zurückgegriffen werden.

Auf Ebay kann der Grundpreis zwar im Backend eingepflegt fehlen, dennoch empfiehlt sich die zusätzliche Angabe zu Beginn der Produktüberschrift. Das hat den Hintergrund, dass Ebay in manchen Übersichten zwar den Gesamtpreis anzeigt; den Grundpreis aber verschluckt. 

Fehlender OS-Link

Wer? iOcean UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Ebay-Händler

Auch auf Ebay müssen gewerbliche Händler den Link zur Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucher bereit halten. Dieser muss, wie im eigenen Online-Shop auch, klickbar gestaltet sein. Eingepflegt wird das Ganze in dem Feld „zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ im Rahmen des Impressums.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#5 Carsten 2020-04-26 15:19
Sehr geehrte Frau May, es gibt etliche Abmahnfallen im Online-Handel. Ich selbst bin von der iOcean UG wegen des nicht "klickbaren" OS-Plattform-Li nks abgemahnt worden. Die iOcean UG zeigte sich jedoch gnädig und verzichtete auf 134,75€. Es wurde anschließend über Herrn RA Sandhage eine Ratenzahlung von 200€ a 50€ in 4 Monaten vereinbart. 100€ wurden bereits überwiesen. "Abmahnjäger" Das sind zumindest meiner Meinung nach Firmen die sich als nebengewerblich e "Scheinfirmen" im Handel beschäftigen und ihre Haupteinnahmen zu 99,9% durch Abmahnungen erzielen. Den Abmahnjägern selbst und deren Abmahnanwälten kann man dieses noch nicht einmal verübeln denn unsere Gesetzgebung ermöglicht ihnen erst diesen Spielraum. Unsere Gerichte werden dadurch entlastet und es werden keine weiteren Aufsichtsbehörd en benötigt. Das sind für den Staat und seinen Justiz- und Verwaltungsappa rat enorme Kosteneinsparun gen. Deshalb sollen sich die Gewerbetreibend en gegenseitig überwachen, abmahnen, denunzieren, verklagen und zur Kasse bitten. Mitbewerber sollen keine Mitbewerber mehr sein sondern sich gegenseitig das Geld aus den Taschen ziehen während sich unsere Gesetzgeber dort oben eines ins Fäustchen lachen können. Denunziantentum pur! Davon hätte Herr Honecker einst nur träumen können. Abmahnungen können jedoch auch einen positiven Effekt erzielen: Ich habe nach einem parallelen E-Mail-Kontakt mit Herrn Sandhage meine kompletten Geschäftsangabe n mit Trusted Shops erneuert. Jetzt ist weiteren Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben. Zum Impressum und Widerrufsrecht: Ich kann durchaus nachvollziehen wenn bei jemanden trotz Hinweis zur OS-Plattform der OS-Link nicht klickbar ist. Das ist auch meist keine Absicht denn dazu muss man bei eBay erstmal in den gewerblichen Bereich zu den Einstellungen und den vorkopierten Text mit dem klickbaren Link zur OS-Plattform finden und aktivieren. In vielen Fällen steckt keine Mutwilligkeit dahinter. Wenn jedoch jemand noch nicht einmal ein Impressum und Widerrufsrecht hinterlegt, so kann ich beim besten Willen nicht von Einfacher Fahrlässigkeit oder entsprechende Unkenntnis reden. Das ist auch keine Grobe Fahrlässigkeit mehr sondern eine mutwillige Dreistigkeit und bodenlose Frechheit. Ich sage es ganz ehrlich und stehe auch dazu: Hab so jemanden bei eBay erwischt gehabt und hab ihn direkt an Herrn Sandhage übergeben bzw. übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Zitieren
#4 Redaktion 2019-12-20 10:22
Hallo Christian,

Online-Händler sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, an einer außergerichtlic hen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsste lle teilzunehmen. Zwar ist jeder Unternehmer im Geschäft mit Verbrauchern verpflichtet, den OS-Link zu nennen, daraus erwächst aber nicht die Pflicht, am Ende an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Ein Hinweis ist daher nicht notwendig.

Beste Grüße,
die Redaktion
Zitieren
#3 Redaktion 2019-12-20 09:50
Hallo Steffen,

vielen Dank für dein Interesse an diesem Thema und deine spannende Frage. Grundsätzlich ist es so, dass man sich nicht an Angeboten Dritter zur Förderung des eigenen Absatzes bedienen sollte, ohne sicher zu gehen, dass dieses Angebot auch den rechtlichen Anforderungen gerecht wird. Da das Verhalten für einen Unterlassungsan spruch nicht zwingend schuldhaft sein muss, ist es umso nötiger, die Umstände selbst zu überprüfen. Abschließend lässt sich dieser hypothetische Fall aber so nicht beantworten, weil der Fall einigen Spielraum lässt.

Beste Grüße,
die Redaktion
Zitieren
#2 Christian Benyi 2019-12-19 10:15
Hallo Fr. May,

ist es eigentlich möglich die Klärung über die Streitbeilegung splattform, sich zu verweigern?
Ist das in Ordnung das bei meinen Shopify Shop die Rechtstexte erst beim Checkout zu sehen sind?

Danke
Zitieren
#1 Steffen 2019-12-18 16:06
Im Zusammenhang mit dem Thema Grundpreisangab e hätte ich mal eine Frage an die Juristen des Händlerbundes.

Stellen wir uns mal vor da ist ein Wochenmarkt mit 50 Händlern die alle ihrer Verpflichtung der Grundpreisangab e nachkommen.
Nun kommt der Betreiber des Wochenmarktes auf eine werbestrategisc he Idee und stellt am Eingang des Wochenmarktes eine Tafel mit den Preise seiner Händler auf um dem kaufwilligen Kunden die Suche nach dem günstigsten Preis zu erleichtern.
Nun vergisst dieser findige Markplatzbetrei ber an dieser Stelle (auf der Werbetafel) die Grundpreisangab e und es kommt wie es kommen muß... Herr Krause (der Name ist frei erfunden) vom Gewerbeaufsicht samt ist in seiner Mission, die einzelnen Händler auf die Einhaltung der Grundpreisangab e zu überprüfen auf direktem Weg zum Eingang des Wochenmarktes.
Als aufmerksamer Beamter entgeht ihm natürlich nicht die am Eingang des Wochenmarkten vom Betreiber des Wochenmarktes aufgestellte Werbetafel mit fehlender Grundpreisangab e.

Wer haftet den nun für diese Werbetafel???
Der Marktbetreiber oder die einzelnen Händler die ja nichts dafür können das der Marktbetreiber die Grundpreisangab e auf der Werbetafel unterschlagen hat obwohl jeder einzelne Händler seiner Verpflichtung der Grundpreisangab e an seinem Stand nachkommt.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.