Wegen unerlaubter Werbeanrufe

Sky soll Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro zahlen

Veröffentlicht: 30.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 30.12.2019
Unternehmenssitz von Sky in Deutschland

Rund 1.000 Anzeigen sind bei der Bundesnetzagentur gegen das Unternehmen Sky eingegangen: Wie t3n berichtet geht es um unerlaubte Werbeanrufe. Solche Werbeanrufe sind laut § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegenüber dem Verbraucher nur dann erlaubt, wenn „dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung“ vorliegt. Ansonsten handelt es sich um eine unzumutbare Belästigung.

Keine Einwilligungen

Die Anrufe dienten der Rückgewinnung von Altkunden sowie dem Abschluss neuer Verträge. Nach Angaben von Sky wurden die Einwilligungen für diese Anrufe über eine Gewinnspielteilnahme eingeholt. Die Wirksamkeit dieser Einwilligungen konnte das Unternehmen allerdings nicht hinreichend belegen. Manche der Anzeigensteller schlossen sogar aus, jemals an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Daher ist bereits fraglich, ob tatsächlich Einwilligungen vorliegen. Die Bundesnetzagentur nimmt jedenfalls eine Verletzung der Sorgfaltspflicht an. Sky hätte das Vorhandensein der Einwilligungen und deren Wirksamkeit prüfen müssen.

Rückgewinnung durch „Telefonterror“

Während die Neukunden über ein externes Callcenter angerufen wurden, bemühten sich die hauseigenen Mitarbeiter um die Rückgewinnung von Altkunden. Dabei ging man offensichtlich sehr beharrlich vor: Manche berichteten von mehrfachen Anrufen pro Tag über einen längeren Zeitraum hinweg. Dieser Telefonterror soll trotz schriftlicher Ermahnung durch die ehemaligen Kunden weitergegangen sein. 

Das ist nicht das erste Mal, dass Sky unerwünschte Werbeanrufe tätigt. Daher kommt auch das Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro: „Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder“, wird der Präsident der Bundesnetzagentur zitiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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