Verwechslungsgefahr?

Haribo geht gegen beschwipste Gummibärchen vor

Veröffentlicht: 05.02.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.02.2020
verschiedene Gummibärchen von Haribo

Bringt ein Konkurrent ein ähnlich aussehendes Produkt auf den Markt, handelt es sich möglicherweise um eine Markenrechtsverletzung. Im Ergebnis kann dann der Markeninhaber gegen diese Verletzung vorgehen. 

Eine solche Verletzung der eigenen Marke sieht nun Haribo bei dem spanischen Hersteller Ositos.

Wodka, Tequila und Whiskey in Bärchenform

Im Land der Gummibärenbande ziehen dunkle Wolken auf und Schuld sind die beschwipsten Gummibärchen des Herstellers Ositos: Dieser stellt Gummibärchen mit einem Alkoholgehalt von 15 Prozent her. Der Käufer, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, kann dabei zwischen den Sorten Wodka, Tequila oder Whiskey auswählen. 

Haribo zeigt sich davon wenig begeistert und hat laut Handelsblatt, welches sich auf einen Bericht des WDR bezieht, bereits rechtliche Schritte gegen das spanische Unternehmen eingeleitet. „Es besteht die Gefahr einer irreführenden Verbindung zwischen unserer Marke und den alkoholischen Fruchtgummibären“, wird das Vorgehen von Haribo begründet. Die beschwipsten Gummibärchen hätten eine äußerliche Ähnlichkeit mit den Goldbären. Außerdem sieht Haribo durch die behauptete Verwechslungsgefahr den eigenen Ruf gefährdet. Für das Unternehmen stehe der „Nasch-Spaß für Jung und Alt“ im Vordergrund. Kinder und Alkohol schließen sich dabei gegenseitig „grundsätzlich aus“.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.