Abmahnmonitor

User generated content: Händler könnten für Kommentare mithaften

Veröffentlicht: 19.02.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.02.2020
Kundenbewertung

Wer? Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (über die Kanzlei Burchert und Partner)
Wie viel? --
Betroffene? Händler von Gesundheitsartikeln

Nicht nur Produktbeschreibungen können vor Werbeaussagen strotzen, die zum Verhängnis werden. Auch vermeintlich positive Kommentare zu einem Produkt birgen das Risiko der Retourkutsche in sich. Kundenbewertungen (z. B. Produktbewertungen, Gästebucheinträge) können dem Händler als eigene Werbeaussagen zugerechnet werden, da sie gerade zu Werbezwecken veröffentlicht werden.

Die Tatsache, dass die Kunden lediglich ihren subjektiven Eindruck darstellen, ändere nichts an dem Werbecharakter der Kundenkommentare. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass Kunden den Werbeversprechen Glauben schenken und auch nach dem Kauf von deren Richtigkeit überzeugt sind und daher entsprechende Bewertungen einstellen. In dieser Richtung hatte der Bundesgerichtshof schon für Bewertungsportale entschieden (Urteil vom 04. April 2017, Aktenzeichen VI ZR 123/16). 

Ob eine solche Abmahnung rechtlich tatsächlich begründet ist, ist derzeit aber noch zweifelhaft: Aktuell verhandelt der Bundesgerichtshof in einem ganz ähnlichen Fall. Das Urteil wird morgen erwartet. 

Weitere Abmahnungen

Unerlaubte Werbung

Wer? Rechtsanwalt Martin Kienitz
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Händler allgemein

Verstöße bei der E-Mail-Werbung sind schon so alt wie der digitale Newsletter selbst. Personen, mit denen bisher kein geschäftlicher Kontakt bestand, darf nicht einfach Werbung per E-Mail „ins Blaue hinein“ gesendet werden – ohne vorherige Einwilligung des Empfängers stellt dies eine unzumutbare Belästigung dar, ist unlauter und damit unzulässig. Besteht zu dem Empfänger kein Wettbewerbsverhältnis, ist er beispielsweise ein Verbraucher, kann außerdem eine Unterlassungsklage drohen.

Merinowolle

Wer? Dachs Germany, Harald Durstewitz (über die Kanzlei Fareds)
Wie viel? 887,02 Euro
Betroffene? Online-Händler von Textilien

Händler müssen beim Verkauf von Textilien immer die Fasern angeben, aus denen das Produkt besteht. Außerdem müssen diese Angaben der Faserzusammensetzung auch nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Katalog benutzt werden. Richtig angegeben wird die Faserbezeichnung „100%“ und im Anschluss die Faser, z. B. Wolle. Die Bezeichnung als Merinowolle ist vom Gesetz nicht vorgesehen und damit unzulässig. Wer nach den Angaben auf der Etikettierung geht, muss außerdem dafür einstehen. Die Merinowolle muss auch tatsächlich vom Merinoschaf stammen.

Update:

Ein Muss für die Angabe „rein“, „ganz“ oder „100 %“ gibt es nicht mehr. Textilerzeugnisse, die ausschließlich aus einer einzigen Faserart, bestehen, dürfen den Zusatz „100 %“, „rein“ oder „ganz“ auf dem Etikett oder der Kennzeichnung tragen.“ (EuGH, Urteil vom 05. Juli 2018, Aktenzeichen C-339/17). Das hat positive praktische Folgen, denn auf Plattformen ist die Angabe des Prozentsatzes teilweise technisch-bedingt nicht vorgesehen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#7 Michael 2020-02-26 12:28
@ChristianZ: Es tut mir leid, wenn Du meinen Kommentar missverstanden hast, aber ich habe "das Pack" extra und ganz bewusst in Anführungszeich en gesetzt, da das GENAU die Meinung der Strasse wiedergibt und nicht meine.
Du sagst es ja selbst:"Nicht alle H4-Empfänger sind Schmarotzer." (Ich sehe es genau so und sage auch, dass jeder, der abfällig auf H4-Empfänger schaut, selbst nur 12 Monate davon entfernt ist, einer zu werden. Und in unserer heutigen Zeit geht das schneller, als so mancher denkt.)

Leider aber sorgt genau unter Anderem unsere Politik dafür, dass genau dieses Bild vom schmarotzenden H4-Empfänger in der Bevölkerung aufrecht bestehen bleibt, während die wahren Schmarotzer, die sich mit Abmahnungen gesund stoßen und den nie endenden grandiosen Einfällen, wie man solche Taktiken weiter ad absurdum führen kann ("Händler haftet für positive Produktbewertun g" beispielsweise) um den Handel lahmzulegen, immer noch als Saubermänner und Segen für die Wirtschaft hingestellt werden.
Und natürlich dient das ja alles nur den kleinen Händlern und den Kunden und sorgt für Fairness untereinander. Ja klar. Sehr fair, wenn dadurch nur sehr große Unternehmen und Unternehmen aus Drittländern profitieren.

Ich will jetzt hier auch nicht so weit vom ursprünglichen Thema abweichen, denn die Redaktion hat ja bereits aufgeklärt um was es mir ging: Wir sind die [beliebiges Schimpfwort zur Selbstbeschimpf ung einsetzen], die sich tagtäglich mit den wahren Schmarotzern und Wirtschaftsschä dlingen auseinandersetz en müssen und dem Kunden erklären müssen, warum er bei uns so viel mehr zahlen muss, als wenn er es auch noch viel günstiger und versandkostenfr ei aus China bestellen kann.
"Ja, lieber Kunde, in dem VK-Preis ist neben der Mehrwertsteuer und den x-Zwangsmitglie dschaften für sinnlos geschaffene Arbeitsplätze in der Entsorgungsindu strie auch noch die wichtige Mitgliedschaft bei Händlerbund und Co. enthalten, so wie eine prozentuale Rückversicherun gssumme für das stetig steigende Abmahnrisiko, wenn man nicht sorgenfrei aus einem Drittland verkaufen kann."

So, und nun dürften sich - und die zu Recht - beschweren, die ich auch - zu Recht - als Schmarotzer bezeichnet habe.
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#6 Redaktion 2020-02-26 11:34
Lieber Christian,

vielen Dank für deine Nachricht. Wir stimmen dir auf jeden Fall zu, auch wir wünschen uns eine rege, aber auch sachliche Diskussion, bei der von Beleidigungen abgesehen wird!

Es tut uns leid, dass es hier wahrscheinlich zu einem kleinen Missverständnis gekommen ist. Den Kommentar von Michael haben wir nicht so aufgefasst, als wäre er es, der Bezieher von Hartz 4 als „Pack“ bezeichnet. Vielmehr haben wir den Kommentar so verstanden, dass er kritisiert, dass Leistungsempfän ger unberechtigter Weise so bezeichnet werden, während Abmahner gesellschaftlic h nicht geächtet werden. Wir werden uns jedoch deiner Kritik annehmen und künftig noch wachsamer sein und strenger moderieren!

Wir wünschen dir für die Zukunft alles Gute und beste Grüße,
die Redaktion
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#5 Christian Z 2020-02-26 02:09
@Michael

Mein Hauptinhalt als Antwort ist der Kommentar - Zitat:
"Aber H4-Empfänger sind "das Pack", das dem Staat auf der Tasche liegt."

Ich bitte um weniger impulsive Kommentare, das ist schon fast wie auf der Straßen mit den Rechtsextremist en etc (ok, kein guter Vergleich, aber dem ziemlich Nahe).
Dies ist mir nicht zum ersten Mal aufgefallen.

- Freie Meinungsäußerun g ok, aber .....
- Nicht alle H4-Empfänger sind Schmarotzer
- Ich bin mittlerweile ein H4-Empfänger, dank Burnout und Depressionen
- Ich bin Kleinunternehme r mit Onlineshop als Nebenverdienst/ Nebengewerbe und froh über jede Bestellung, auch traurig wegen Rücksendungen
- Das Pack sind solche Leute dies das als solches Benennen
- einen Haß gegenüber Leuten zu äußern, als Pack zu verurteilen oder alle über einen Kamm zu scheren ist traurig
- was ist das Problem? ist der Umsatz so schlecht, daß jetzt gegen jeden geschossen wird, ist die Strategie des eigenen Verkaufs so miserabel, sich auf Veränderungen einzustellen oder sich anzupassen

....

- ich kämpfe jeden Tag damit, daß die Situation besser wird
- die Konkurenz ist groß und ich gebe nicht auf
- natürlich bin ich wie viele andere Onlinehändler & Co auch nicht mit der Lage "Zufrieden"
- bislang hatte ich zum Glück noch kein Problem mit Abmahnungen


@Händlerbund
- schade, daß Ihr NICHT bei solchen Dingen mit eingreift (Ihr lest die Kommentare mit, aber meist ohne Reaktion, die Leute zu bremsen/zu beruhigen - keine Hinweise von Euch davon)

- ggf werde ich mein ABO nicht verlängern!!!

...

agieren, reagieren, investieren ...

sorry, nochmal aber in dem Punkt alle H4-Empfänger als "Pack" zu bezeichnen ist schrott

Beste Grüße
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#4 Michael 2020-02-20 12:13
Na fantastisch, für die Abmahnschmarotz er tun die Richter Deutschlands und der EU wirklich alles, damit diese künstlich am Leben gehalten werden. Aber H4-Empfänger sind "das Pack", das dem Staat auf der Tasche liegt.

Alle Händler sollten ihre Preise mal um 500-1000% anheben. Grund für den Käufer nennen: Gestiegene Rückversicherun gskosten für (absurde) Abmahnpolitik.
Keine Ahnung, ob sich was ändern würde, aber ein paar Millionen mehr Menschen die sauer sind können sicher nicht schaden.
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#3 Roland Baer 2020-02-20 11:34
Ein Wunder ist geschehen. Selten so gerne geirrt. Der BGH hat mal vernünftig entschieden.
Dieser Verband "Sozialer Wettbewerb" hat übrigens auch gegen die Frau Hummels verloren und wurde als vehementer Verteidiger des Abmahnunrechts von den Linken letzten Oktober zur Stellungnahme pro Willkür Abmahnindustrie eingeladen in den Rechtsausschuss eingeladen.
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#2 Roland Baer 2020-02-20 08:43
Meine Prognose:
Die in im Paragraphen-Kos mos schwelgenden obersten Richter werden der Abmahnmafia freie Hand lassen.
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#1 Christel 2020-02-19 20:30
Falls der BGH morgen zugunsten des Abmahnverbandes entscheiden sollte, könnte man ab morgen jeden beliebigen Konkurrenten bei Amazon & Co. sofort aus dem Weg räumen, indem man ihm einfach eine Kundenrezension mit einer illegalen Werbeaussage unter das Produkt schreibt. Löschen lassen kann man Kundenrezension en bekanntlich dort nicht. Was für eine absurde Geschäftswelt.
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