Abmahnmonitor

Ido mahnt Amazon-Händler ab

Veröffentlicht: 11.03.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.03.2020
Amazon-Logo

Der Ido-Verband scheint von Zeit zu Zeit seine Vorlieben bezüglich Abmahnungen zu wechseln. Wurden im Monat Januar noch eher Händler auf Ebay abgemahnt, sind es zur Zeit Händler auf Amazon, die wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße Post vom Abmahnverein Nummer 1 bekommen. 

Fehlende Grundpreisangabe

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Amazon-Händler

Die Preisangabenverordnung will vor allem eines: Transparenz. Daher gibt es beispielsweise auch die Verpflichtung, bei Produkten, die nach Länge, Gewicht, Volumen oder Fläche angeboten werden, einen Grundpreis zu nennen. Hintergrund ist der, dass solche Waren in unterschiedlichen Füllmengen verpackt werden. So gibt es den Joghurt zum Beispiel wahlweise im 150- oder 200-Gramm-Becher. Um dem Verbraucher zu ermöglichen, trotzdem Preise vergleichen zu können, muss ein Grundpreis beispielsweise pro 100 Gramm angegeben werden.

Im Online-Handel kommen Händler dieser Pflicht nach, indem sie den Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis mit angeben. Auf die Angabe eines Grundpreises kann hingegen verzichtet werden, wenn Grund- und Gesamtpreis, wie etwa beim 100-Gramm-Becher Joghurt, identisch sind. 

Weitere Abmahnungen

Fehlender OS-Link

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Amazon-Händler

Seit Januar 2016 besteht die Pflicht, den sogenannten OS-Link im Shop mit anzugeben. Die Pflicht entspringt der Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung). 

Diese schreibt vor, dass der Link zur Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) leicht zugänglich sein muss. Daher ist es empfehlenswert, den Link samt erklärendem Hinweistext in die AGB, die Kundeninformationen und unterhalb des Impressums einzufügen. 

Information über die Speicherung des Vertragstextes

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Amazon-Händler

Online-Händler können ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tag zu Tag neu regeln. Das kann zu folgender Situation führen: Ein Kunde erwirbt am 15.01. ein Produkt zu bestimmten Bedingungen. Einen Monat später will er noch einmal nachschauen, unter welchen Bedingungen er den Vertrag eigentlich geschlossen hat. Allerdings hat der Händler zwischendurch seine AGB angepasst. Diese sind nun nur noch mit dem Stand vom 30.01. verfügbar.

Um solche Situationen sinnvoll zu regeln, schreibt das Gesetz vor, dass der Händler den Verbraucher darüber informieren muss, inwiefern die AGB nach dem Vertragsschluss gespeichert werden. Beispielsweise kann der Unternehmer darauf hinweisen, dass die Texte nach Vertragsschluss eben nicht gespeichert werden; der Verbraucher sich den Text aber über die Druckfunktion sichern kann. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#16 Redaktion 2020-03-16 11:09
Hallo Ralf,

der Fall mit der eidesstattliche n Versicherung ist etwas komplexer. Wir berichten regelmäßig über Neuigkeiten: onlinehaendler-news.de/.../...

Beste Grüße,
die Redaktion
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#15 Ralf Schuetz 2020-03-14 13:41
Was ist denn nun eigentlich mit der falschen eidesstattliche n Versicherung des IDO Verbandes geworden. Die der Staatsanwaltsch aft übergeben wurde ?
Dies war schon 2018.
Wurde wahrscheinlich wegen Nichtigkeit eingestellt.
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#14 Redaktion 2020-03-12 10:28
Hallo oejendorfer,

wer nach Deutschland aktiv handelt, muss sich auch das deutsche Gesetz halten. Entsprechend ist der Sitz des Shops für die Abmahnfähigkeit irrelevant.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#13 Redaktion 2020-03-12 10:25
Hallo Micha,

in so einem Fall bleibt leider nur die Kontaktaufnahme mit Amazon.
In solchen Fällen kann eine Änderung des Angebots „beantragt“ werden. Technisch lässt sich unseres Wissens nach von Händlerseite her nichts ändern.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#12 oejendorfer 2020-03-12 10:08
[Kommentar von der Redaktion entfernt. Bitte keine Beleidigungen, Drohungen und ähnliches.]
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#11 Händlerbund 2020-03-12 06:43
Hallo Roland,

vielen Dank für deinen Kommentar, wir können dich gut verstehen. Wir sehen es auch als unsere Aufgabe an, die Interessen kleiner und mittelständisch er Unternehmen bestmöglich mit in den Gesetzgebungspr ozess einfließen zu lassen. Deshalb sind Vertreter des Händlerbundes auch in regem Austausch mit Politikern und machen auf die Missstände im Abmahnwesen aufmerksam. Auf Bundesebene setzen wir uns beispielsweise für eine sinnvolle Umsetzung des Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ein. Mehr Informationen dazu findest du hier: haendlerbund.de/.../...

Mit besten Grüßen
der Händlerbund
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#10 Luise 2020-03-11 18:50
Allgemein, nur Geldmacherei. Nicht nur IDO- Verband verdient damit gutes Geld. Andere Verbänder machen genau so. Es werden sogar Mitarbeiter eingestellt und nur damit beauftragt, AGB oder Impressum zu checken und nach Fehler zu suchen.
Transparentz; JA!!! aber nicht auf dieser Art.
Es sollte erstmal Abmahnung ohne Geldbusse für den Händler verhängt werden, bei nicht Erfühlung von den Auflagen, dann sollte der Händler zu Kasse gebeten werden.
Und so, möchte ich gerne wissen, wieviele Abmahnungen von IDO- Verband verschickt werden
Viel Erfolg
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#9 oejendorfer 2020-03-11 16:31
Naja, M.C. hat im Prinzip schon Recht. Wir Deutschen sind halt immer noch die "Preußen mit den Beamten". Gewisse Verordungen gibt es auch im EU Ausland. Aber mit diesen Abmahnungen (Geldverdiener) lachen sich viele meiner Geschäftspartne r schon ein "büschen tot". Sie kennen das einfach nicht und leben deshalb sehr friedlich und in Geschäftlicher Freiheit.
"" In Deutschland ist alles verboten - was nicht durch Verordnungen und Gesetze erlaubt ist ""
PS: kann man nicht online shops im Ausland installieren und dann nach Deutschland verkaufen ohne Abgemahnt zu werden?
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#8 oejendorfer 2020-03-11 16:21
Ich kann da Michaela nur Recht geben. Die Bundesregierung macht da gar nichts, weil sie keine Lust dazu hat.Es ist ja auch Werbewirksamer mit den Türken zu reden, als sich um die wichtigen Belange Ihre Bürger zu kümmer. Das muss auch mal öffentlich gesagt werden. Mein Gott, sollen wir Händler den nächstes Jahr alle AfD aus Protest wählen ?
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#7 Micha 2020-03-11 15:51
Zur fehlenden Grundpreisangab e bei Amazon: Da man sich bei Amazon meist an bereits erstellten Angeboten nur "dranhängen" kann, ist es gar nicht möglich, einen Grundpreis zu hinterlegen. Es wäre daher gut zu wissen, wie das denn technisch möglich ist, ohne ein neues Angebot mit neuer EAN zu erstellen. Haben Sie da Vorschläge/Idee n zur Lösung dieses Problems? Wir haben in der Vergangenheit mehrmals Kontakt zu Amazon aufgenommen, jedoch nie eine Antwort erhalten...
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