Abmahnmonitor

Nicht vergessen: Muster-Widerrufsformular im Online-Handel Pflicht

Veröffentlicht: 08.04.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.06.2021
Widerruf auf Schreibmaschine

Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Schon im Juni 2014 wurde das Widerrufsrecht für Verbraucher neu geregelt und unter anderem ein Muster-Widerrufsformular eingeführt. Die Nutzung des Muster-Widerrufsformulars soll es Verbrauchern erleichtern, auch grenzüberschreitend in einfacher Art und Weise einen Widerruf zu erklären. Genutz wird es in der Praxis kaum von den Kunden. Online-Händler sind aber trotzdem weiterhin verpflichtet, dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Für den Verbraucher besteht indessen keine Pflicht zur Verwendung des Formulars. Verletzen Händler die Pflicht zur Information, wie in diesem Fall, kann es zu einer Abmahnung kommen. 

Weitere Abmahnungen

Veraltete Widerrufsbelehrung

Wer? Wetega UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro</>
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

An oldie, but a goodie, könnte man zynisch sagen, sind veraltete Rechtstexte in unserem Abmahnmonitor. Und dennoch finden sie sich immer wieder. Wer als Händler online tätig wird, ist verpflichtet, entsprechende Rechtstexte zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt auch die Widerrufsbelehrung. Diese darf nicht veraltet oder falsch sein. Dazu zählt die unzutreffende Darstellung von Widerrufsmöglichkeiten (ausschließlich in Textform oder Ähnliches) oder die Verwendung von unzulässigen oder unzutreffenden Hinweisen zur Rücksendung. Händler sollten bei der Erstellung ihrer Rechtstexte stets darauf achten, dass diese rechtlich zulässig sind und keine Widersprüche enthalten. Verstöße können als Irreführung gewertet und daher wettbewerbsrechtlich geahndet werden.

Unberechtigte Verwendung der VW-Marken 

Wer? Volkswagen AG (über die Kanzlei Lubberger Lehment)
Wie viel? 1973,90 Euro
Betroffene? Händler von Fahrzeug-Zubehör 

Viele Händler, die Waren von Drittanbietern verkaufen, sind sich nicht bewusst, dass sie die Logos und Markennamen der bekannten Vorbilder nicht oder nur sehr eingeschränkt verwenden dürfen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Automobilbranche meist eher mit dem Ersatzteilmarkt für Kfz-Zubehör kämpfen und unberechtigte Markennutzung unterbinden muss. Die kostenintensiven Abmahnungen plagen besonders Kfz-Händler, die Ersatzteile und Zubehör für die Fahrzeuge der Großen vertreiben. Aktuell kam es wieder Abmahnungen gegen Händler, die unberechtigt die Marke „VW“ verwenden. Aufgrund der Höhe der geforderten Beträge raten wir zu rechtlichem Beistand. 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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