Abmahnmonitor

Ebay: Massive Abmahnungen wegen nicht klickbarem OS-Link

Veröffentlicht: 13.05.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.05.2020
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In den unzähligen vergangenen Abmahnmonitoren auf unserem Infoportal war kein Thema so oft vertreten wie der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform. Mittlerweile haben das die meisten Händler auch umgesetzt. Da müssen die Abmahner nun etwas tiefer in die Trickkiste greifen und das Gesetz liefert genug Material. Aus aktuellem Anlass möchten wir daher nocheinmal auf die unzähligen Abmahnungen hinweisen, die unter anderem über die Kanzlei Sandhage sowie über die Kanzlei Fareds im Namen ihrer jeweiligen Mandanten vermehrt versendet werden.

Laut der sog. ODR-Verordnung besteht eine Verpflichtung für Online-Händler in der Europäischen Union, auf ihren Webseiten mit Kaufmöglichkeit einen Link zur europäischen OS-Plattform einzustellen. Soweit so gut. Und genau dieser Link ist die Achillesferse vieler Händler, insbesondere auf Plattformen.

Link muss anklickbar sein

„In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.“ Gerichte haben in den letzten Jahren bestätigt, dass dieser Hinweis, der hier gemeint ist, einen anklickbaren Link beinhalten muss, um es den Verbrauchern so einfach wie möglich zu machen.

Während die Ergänzung des Hinweises generell einfach händelbar ist, treten bei der Umsetzung noch Schwierigkeiten und Unklarheiten auf. Insbesondere bei Plattformen muss mit den dortigen Gegenbenheiten gearbeitet werden. Externe Links sehen die meisten Plattformen gar nicht gerne, auch wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei Ebay kann man sich jedoch ganz einfach mit einem html-Code behelfen, der einen anklickbaren Link in den Verkäuferinformationen erzeugt. Eine genaue Anleitung und den html-Code gibt beispielsweise der Händlerbund. Eine nicht anklickbarer Link bei Ebay wird derzeit wieder massiv angemahnt.

Weitere Abmahnungen

Wer? iParts GmbH (über die Kanzlei Fareds)
Wie viel? 887,02 Euro
Betroffene? Händler von Smartphones und Tablets
Was? Unterschiedliche Widerrufsfristen

Derzeit mahnt die Firma iParts GmbH über die Kanzlei Fareds ab. Es geht um Folgendes: Dass Händler Verbrauchern ein Widerrufsrecht anbieten müssen und die Kunden auch entsprechend darüber zu informieren sind, steht außer Frage. Händler müssen aber genau darauf achten, dass die Angaben innerhalb ihres Shops stimmig sind.

Kurzhinweise, Banner oder sonstige Einblendungen mit Hinweisen auf ein bestehendes Widerrufsrecht können wegen einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt werden und außerdem zu weiteren Fehlern führen. Solche Hinweise können auch zu Widerprüchen führen, wenn beispielsweise an der einen Stelle eine Monatsfrist für den Widerruf beworben wird, und in der eigentlichen Widerrufsbelehrung jedoch nur die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist verankert ist.

Wichtig: Auch die Frist von 30 Tagen ist nicht identisch mit der Monatsfrist, da eben nicht jeder Monat 30 Tage hat. Besonders bei Ebay ist dieser Widerspruch wegen der angezeigten Kurzhinweise ein Problem.

Wer? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Betroffene? Händler von Nahrungsergänzungsmitteln
Was? Werbung mit gesundheitsbezogener Wirkung

Der Verband sozialer Wettbewerb ist nicht zum ersten mal Gast in unserem Abmahnmonitor. Wird einem Gegenstand eine gesundheitsbezogene Aussage zugesprochen, dann ist dies nur zulässig, wenn diese Aussage wahr und wissenschaftlich erwiesen ist – und im Falle von Lebensmitteln auch speziell zugelassen wurde. Der Verband sozialer Wettbewerb hat nun Händler von Nahrungsergänzungsmitteln auf dem Kieker, die beispielsweise Kapseln mit gesundheitsbezogenen Formulierungen bewerben, da diese Wirkweisen nicht belegt oder komplett unzulässig sind.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#9 Thomas 2020-08-23 16:30
Hallo, ich habe von der genannten Kanzlei eine Abmahnung wegen nicht anklickbaren link bekommen, ich habe bei der Erstellung meines Ebay Kontos drauf geachtet das dieser drin und anklickbar ist. Jz habe ich es geprüft mit mehreren Konten und er ist bei allen Konten anklickbar. Was soll sowas einfach Behauptungen aufzustellen und 500Euro + Unterassungserk lärung zu velangen?

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Hallo Thomas,

vielen Dank für deinen Hinweis. Das ist sehr ärgerlich und es sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. In der Regel ist ein Screenshot oder der Link zu besagtem Fehler in der Abmahnung. Hast du das schon überprüft? Weise darauf deinen Anwalt hin, soweit du schon einen beauftragt hast. Ansonsten helfen wir gerne weiter.

Beste Grüße!
Die Redaktion
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#8 Tamara 2020-05-18 08:28
Hallo,

hat jemand mal den Link ec.europa.eu/consumers/odr/ geöffnet? Bei mir erscheint nämlich eine Fehlermeldung:

"The web site you are accessing has experienced an unexpected error.
Please contact the website administrator." [...]

_____________________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Tamara,

vielen Dank für die Info. Wir sind bereits dran und werden an dieser Stelle sehr bald berichten!

Beste Grüße,
die Redaktion
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#7 Anonym 2020-05-17 09:10
Wir wurden von Fareds zu dem Thema ebenfals abgemahnt.
Es lohnt sich in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten.

Ergebnis:

Einigung auf 250€ + modifizierter Unterlasserungs erklärung!
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#6 Redaktion 2020-05-14 11:58
Hallo Herr Bär,

zu Prozessverläufe n können wir Ihnen keine Auskunft geben.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#5 Roland Baer 2020-05-14 08:37
genau dieses Urteil meine ich.
Wie reagierten die Gerichte wenn Sie auf dieses Urteil zur Klageablehnung verwiesen?
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#4 Roland Baer 2020-05-14 08:34
hat sich mal jemand die Homepage vom "Verband Sozialer Wettbewerb" angesehen?

www.vsw.info/ nichts drauf. Die Ganoven sind zu feige sich zu zeigen, wie IDO oder Sandhage. Warum wohl stehen die nicht hinter ihr "Geschäft"? Ist denen peinlich mal unterwegs angesprochen zu werden?
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#3 Redaktion 2020-05-14 08:26
Hallo Herr Bär,

der BGH hat bisher noch kein Urteil zu der Fareds Rechtsanwalts mbH und dem Verband sozialer Wettbewerb gefällt. Sie spielen wahrscheinlich auf dieses Urteil an: onlinehaendler-news.de/.../...

Beste Grüße,
die Redaktion
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#2 Roland Baer 2020-05-13 18:29
Frage an den Bund:
LT. einem BGH Urteil, sind salopp gesagt: erfolgen Abmahnungen, wie von Fareds und "Sozialen Wettbewerb" etc. nicht wegen Wettbewerbsvort eilen des Beklagten, sondern zum Gelderwerb der Abzocker und sind missbräuchlich.
Oder gibt es doch eine Rechtfertigung für die Zulässigkeit? Ein BGH Urteil ist richtungsweisen d an dem sich untergeordnete Gerichte halten oder es sollten.
Aber soll als Rechtfertigung für die Abzocker der "Einzelfall" mit den "Besonderheiten " bei dem ausgewählten Gerichtsstand doch tatsächliche Gründe geben für Entscheidungen zugunsten der Abzocker?
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#1 Mister X 2020-05-13 17:29
Liebe Mitstreiter,

ich weiss zwar nicht genau ob es relevant ist, aber der Link von dem RA Sandhage leitet nicht direkt auf die Streitbeilegung sseite sondern auf eine Seite davor. Vielleicht kann das mal jemand prüfen, der rechtlich versiert ist. sandhage.de/impressum/

Gruss Mister X
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