Abmahnmonitor

Zubehörhändler aufgepasst: VW, Audi & Co.-Abmahnungen vermeiden

Veröffentlicht: 08.07.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.01.2023
Audi Frontscheinwerfer

Wer sein Auto liebt, der schiebt?! Von der Mütze über die Gurtpolster bis hin zum Schlüssel gibt es alles, was das Autoliebhaberherz begehrt und ihn auch fernab vom Wagen an das Fortbewegungsmittel denken lässt. Die meisten Händler dürfen die Logos der bekannten Marken jedoch nicht legal nutzen.

Wer? Audi AG (über die Kanzlei Kessler Kaiser)
Wie viel? 2305,40 Euro
Betroffene? Händler von KfZ-Zubehör
Was? Markenrechtsverletzung „Audi“ etc.

Audi-Abmahnungen oder Abmahnungen anderer deutscher Automobilbauer sind nichts Neues im Handel. So haben wir bereits über die Abmahnungen wegen der Nachbildung der Audi-Ringe berichtet. In der vergangenen Woche sind wir erneut auf Audi-Abmahnungen aufmerksam gemacht worden. Betroffen waren Händler, die Audi-Zubehör verkauften, unter anderem Schlüssel mit dem Audi-Logo. Außerdem kann auch jegliches anderes Merchandising betroffen sein, wie Basecaps, Sticker oder Gurtpolster, die bekannte Logos von Audi, Volkswagen oder anderen Hersteller trugen. 

Handelt ist es sich nicht um offizielle Lizenzware, ist eine Nutzung der Logos nicht ohne extra Erlaubnis möglich. Ansonsten ist das ein Verstoß gegen die Markenrechte von Audi & Co. Unsere Erfahrung im Umgang mit den Abmahnungen durch die Automobilhersteller hat gezeigt, dass die sehr kostspieligen Abmahnungen bezüglich der Höhe der Kosten durch einen erfahrenen Rechtsanwalt durchaus noch verhandelbar sind. Hier geht es – anders als vielen anderen Abmahnern vorgeworfen wird – nicht ums Geldverdienen, sondern das Image und die Qualität der Hersteller.

Weitere Abmahnungen

Atemschutzmasken

Wer? Vertex GmbH Vertriebsgesellschaft für Textil-Einrichtungsbedarf (über die Kanzlei Epple und Luther)
Betroffene? Online-Händler von Atemschutzmasken
Was? Werbung mit einer CE-Kennzeichnung

In den letzten Monaten war jeder Deutsche auf sie angewiesen, um sich vor den gefährlichen Viren zu schützen: Atemschutzmasken. Das nutzten jedoch viele Trittbrettfahrer und verwendeten illegale Werbeaussagen oder vertrieben Produkte, die nicht den gültigen EU-Normen entsprachen. Aktuell liegt uns wieder eine weitere Abmahnung vor, in der der Verkauf von Atemschutzmasken bemängelt wurde.

Wird ein Produkt auf seiner Verpackung und/oder in der Werbung tatsächlich als Atemschutzmaske verkauft, unterliegt diese unter anderem der sog. PSA-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen. Diese Art von Produkten darf demzufolge nur nach Durchlaufen eines strengen Konformitätsbewertungsverfahrens und der anschließenden Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen sowie mit einer Gebrauchsanleitung verkauft werden. 

Verletzung der Marke „MIMO”

Wer? Fast Fashion Brands GmbH (durch CBH Rechtsanwälte)
Betroffene? Händler von Kleidungsstücken

Wer ohne Zustimmung eine Marke, hier die Wortmarke, im geschäftlichen Verkehr verwendet, verletzt die Rechte des Markeninhabers. Regelmäßig nutzen Händler fremde Markennamen, um ihre weniger bekannten Produkte auf den Marktplätzen zu puschen. Diese Werbung mit fremden Markennamen ist aber eine Markenrechtsverletzung. Aktuell wurde der  Markenname MIMO im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kleidungsstücken verwendet.

Abmahnungen sollten nie auf die leichte Schulter genommen werden, da als Folge „nicht nur” teure Abmahnungen drohen: Eine Markenrechtsverletzung kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Hier drohen dann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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