Abmahnmonitor

Dürfen Hersteller ihre eigene UVP bewerben?

Veröffentlicht: 19.08.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.08.2020
Prozentzeichen

Wer? Firio UG (über die Kanzlei Lexea Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.590,91 Euro
Betroffene? Händler von Waschbällen

Die unverbindliche Preisempfehlung (meist kurz UVP genannt), stellt für den Verbraucher eine wesentliche Orientierungshilfe beim Preisvergleich dar. Weil dies Verbraucher bei einem Verkauf unterhalb der UVP aber besonders lockt, ist die Werbung damit deutlich eingeschränkt. Ein Online-Händler, der gleichzeitig Hersteller ist, darf mit unverbindlichen Preisempfehlungen nicht werben.

Grund ist, dass die Bezugnahme auf eine UVP generell eine Preisgünstigkeit im Marktvergleich suggeriert. Der Hersteller kann seine UVP jedoch selbst festlegen, weshalb die Gefahr einer willkürlich hohen Festsetzung und des damit einhergehenden Missbrauchs nahe liegt (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az.: I ZR 110/15). Deshalb kam es hier zur Abmahnung.

Weitere Abmahnungen

Fehlende Altersverifikation

Wer? PB-ViGoods GmbH & Co. KG (Anka Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.324,60 Euro
Betroffene? Händler von E-Zigaretten und Zubehör

Über Sinn und Unsinn des Rauchens von elektronischen Zigaretten statt der herkömmlichen Variante lässt sich trefflich streiten. Jedenfalls müssen sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, um überhaupt als Alternative infrage zu kommen. Für den Verkauf von E-Zigaretten sind Vorschriften gültig, die unter anderem einen Beipackzettel mit Gebrauchsanleitung und Informationen über gesundheitliche Auswirkungen vorsehen. 

Handeln Händler mit derartigen jugendgefährdenden Produkten, dürfen diese zudem nicht an Kinder und Jugendliche verkauft und versendet werden. Um dies sicherzustellen, muss eine Altersverifikation im Shop bzw. bei Lieferung durchgeführt werden. Kommt man als Händler diesen Verpflichtungen nicht nach, ist eine Abmahnung wahrscheinlich. Vorsicht: Abmahner können Testkäufe machen.

Widersprüchliche Widerrufsfristen bei Ebay

Wer? MH My-Musthave (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 326,31 Euro
Betroffene? Ebay-Händler für Taschen u.a.

Die Ebay-Kurzhinweise, die sich unterhalb der Artikeldetailbeschreibung befinden, sollen wichtige Infos kurz zusammenfassen. Dazu gehört die schnelle Info, ob dem Kunden und Widerrufsrecht zusteht und wie lang dieses für den konkreten Artikel ist. Bei Angabe der Widerrufsfrist innerhalb dieser Ebay-Kurzinformationen sollte unbedingt auf ein stimmiges Bild geachtet werden. Insbesondere muss die Frist innerhalb der Kurzhinweise mit der Volltextbelehrung identisch sein:

Screenshot vom 18.08.2020 © Ebay.de

Händler sollten ihren Ebay-Shop daher noch einmal im Hinblick auf diesen oft gemachten Fehler kontrollieren und ihn beheben. Eine Anleitung, wie die Kurzhinweise bearbeitet werden können, gibt der Händlerbund in dieser Anleitung.

Übrigens: Auch wenn es häufig synonym verwendet wird: Ein Monat ist juristisch gesehen nicht automatisch mit einer Frist von 30 Tagen gleichzusetzen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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