Bionade-Werbeaussagen

Ehrlich gut: Seitenhieb auf Abmahnwahnsinn im „noien“ Werbespot

Veröffentlicht: 27.08.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.08.2020
Bionade-Flasche

Jeder, der mit Online-Handel zu tun hat und in letzter Zeit auf einem deutschen Privatsender bei der beginnenden Werbung nicht sofort genervt umgeschaltet hat, ist möglicherweise über den neuen Werbespot des Limoherstellers Bionade gestolpert. Für alle, die noch nicht wissen, worum es geht: Im Spot geht es darum, dass die Bionade-Anwälte nicht glücklich mit der Werbung für die beiden Sorten naturtrübe Zitrone und naturtrübe Orange waren, denn, was schon seit einem Jahr neu ist, ist eben nicht mehr ganz so neu. Beide Sorten kamen Anfang 2019 auf den Markt. Ein „noi“ sei aber okay. 

Otto Normalverbraucher wird vermutlich gedacht haben, mmh Limo, lecker! Das mit der umgefallenen Zitrone am Ende, lustig. Alle Zuschauer, die auch nur entfernt etwas mit dem E-Commerce zu tun haben, werden jedoch eine weitere Message bemerkt haben. 

Wie alle Online-Händler bestätigen können, sind Abmahnungen das stetige Damoklesschwert, was über der gesamten Branche, gar über dem gesamten Handel, schwebt. Eigentlich geht fast gar nichts, ohne dass eine Heerschar von Anwälten jedes Template, jede Artikelbeschreibung oder noch so kleinen Websitepixel freigegeben hat. Nun werden die ersten Rufe kommen, die Großen haben ein besser gefülltes Bankkonto, können es sich ja leisten. Stimmt. Aber wie in diesem Fall steht ein teuer produzierter Werbespot oder das komplette Image auf dem Spiel. Also sitzen wir eben doch alle in einem Boot.

Ach ja, denen geht es genau wie mir, wird sich wohl der eine oder andere gedacht haben. Da macht es wohl doch keinen so großen Unterschied, ob es der kleine Ein-Mann-Teilzeit-Online-Händler ist oder Amazon. Oder eben Bionade. Grund genug für uns, mal bei Bionade nachzufragen, wie es zu der Werbung kam und wie man bei dem Limonadenhersteller zum Thema Abmahnungen steht.

Wanted: rechtlich zulässige und aufmerksamkeitsstarke Werbeaussage

Auch der Limonadenhersteller steht mit jedem neuen Produkt und jeder neuen Werbekampagne vor der Frage, wie man es bewerben kann, ohne dafür gleich ein nettes Sümmchen für die Abmahnanwälte ins Sparschwein legen zu müssen. „Wir haben die entsprechende Aussage daher selbstverständlich über unseren Rechtsbeistand prüfen lassen“,  so Svenja Lonicer, Leiterin Marketing bei Bionade. „Die Aussage ‚JETZT NEU‘ ist rechtlich unzulässig, wenn ein Produkt bereits seit geraumer Zeit auf dem Markt ist“, erklärt Svenja Lonicer. Eine Abmahnung hat es aber glücklicherweise im Vorfeld nicht gegeben. 

Dennoch war der Schritt mutig, Wettbewerbsrecht und Abmahnungen, was dem Verbraucher kaum, höchstens mittelbar, geläufig sein dürfte, als Thema des Spots zu nehmen. Tatsächlich darf man die Kunden wohl nicht unterschätzen. Der Spot komme richtig gut an, sagt uns Svenja Lonicer. Vor allem aber verstehen die Betrachter unserer Kampagne den Hintergrund dank der Erklärung, die wir im Spot mitliefern.

Tatsächlich kann diese kreative Idee daher auch für kleine Online-Händler adaptieren, um mal was Noies auszuprobieren. Übrigens: Selbstverständliche (und damit unzulässige) Werbung ist dann legal, wenn man das Wort „selbstverständlich“ ergänzt. ;) Aber bitte nicht mit „noi“ werben, wir wollen ja keine Abmahnung von Bionade riskieren.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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