Abmahnrisiko für Marktplatzhändler

Ido-Verband mahnt Grundpreisangabe auf Amazon ab

Veröffentlicht: 28.08.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Lupe auf Amazon

Der Ido-Verband ist unter vielen Online-Händlern für seine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Gerade die Grundpreisangabe ist dabei häufig Gegenstand der von Händlern unerwünschten Schreiben – zuletzt etwa ging es gehäuft um die fehlende oder fehlerhafte Angabe bei Google Shopping. Nun erreichen uns vermehrt Berichte von Online-Händlern, die wegen des Grundpreises auf dem Marktplatz Amazon entsprechende Post erhalten.

Gleichzeitig ergibt sich auf Grund einer anderen Tatsache ein erhöhtes Risiko, aus diesem Grund beim Handel auf Amazon abgemahnt zu werden: In bestimmten Produktsegmenten gab es seitens der Plattform Änderung rund um die Grundpreisangabe; mit der Folge, dass Grundpreise unter Umständen nicht mehr korrekt angezeigt werden. Darauf haben insbesondere Mitglieder des Sellerforums aufmerksam gemacht. 

Hintergrund: Was ist die Grundpreispflicht?

Beim Grundpreis handelt es sich um den Preis je Mengeneinheit. Ihn anzugeben, dazu sind Händler verpflichtet, wenn sie Verbrauchern „Waren in Fertigverpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten“, wie die Preisangabenverordnung (PAngV) definiert. Betroffen sind damit grundsätzlich diverse Produkte, von Meterware bis hin zu Waschpulver. Wer den Grundpreis nicht oder nicht richtig angibt, obwohl durch die PAngV eine entsprechende Verpflichtung besteht, muss mit einer Abmahnung rechnen. 

Wo gilt die Grundpreispflicht?

Die Grundpreispflicht besteht dabei unabhängig davon, ob es sich um ein stationäres Geschäft, einen eigenen Online-Shop oder einen Marktplatz handelt, wo die Produkte angeboten werden. Dabei muss der Grundpreis stets in räumlicher Nähe zum Gesamtpreis dargestellt werden. Auf Marktplätzen kann das grundsätzlich problematisch sein: Online-Händler haben hier generell nur begrenzte Einstellmöglichkeiten und sind daher darauf angewiesen, dass der Anbieter des Marktplatzes für eine gesetzeskonforme Darstellungsvariante sorgt.

Falls dies nicht der Fall ist, können sie sich höchstens abhelfen und im Rahmen der Gegebenheiten selbst für eine möglichst korrekte Darstellung sorgen – wie zum Beispiel auf Ebay, wo empfohlen wird, die Grundpreisangabe zusätzlich zur Implementierung im System auch der Artikelbezeichnung voranzustellen.

Amazon kündigte Änderungen an

Besonders auf Amazon sollten Online-Händler nun ihre Angebote darauf hin überprüfen, ob der Grundpreis ordnungsgemäß dargestellt wird. Dies gilt nicht nur, da der Ido-Verband entsprechende Fehler hier zum Gegenstand von Abmahnungen macht, sondern auch wegen der angesprochenen Anpassung seitens Amazon, welche offenbar teils zur fehlenden Darstellung führt. 

Mehr Informationen zum Grundpreis stellt der Händlerbund in seinem Hinweisblatt zur Verfügung.

Kommentare  

#3 Peter 2020-10-01 21:27
Hallo allerseites

wegen dieses Amazon Bugs ist mir dasselbe geschehen wie Herrn Singh, allerdings mit 4000 EUR Vertragsstrafe vom IDO-Verband. Herr Singh, ist es bei Ihnen auch der IDO-Verband gewesen? Ggf. lassen sich dann die unterschiedlich en Strafhöhen und die systematische Vorgehensweise des IDO-Verbandes juristisch gegen den IDO-Verband anwenden.

Viele Grüße,
Peter
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#2 Gurbaj Singh 2020-08-31 19:38
Vielen Dank für die Antwort.

Können Sie mir bitte einen Anwalt vorschlagen, der für solche Sachen besser zuständig.
Und meinen Sie , dass das Amazon die Kosten der Vertragsstrafe übernimmt, wenn die Grundpreise im Backend hinterlegt sind aber nicht angezeigt werden?

Ich habe dazu ein Beweisvideo vom Screen gedreht, wo man hinterlegte Preise im Backend und die Andicht im Frontend auf Amazon sehen kann.

Was noch dazu kommt, dass ich diese Produkte vor einigen Tagen überprüft habe und die Grundpreise wurden angezeigt und durch irgendwelche Änderungen durch Amazon diese nicht mehr angezeigt werden aber ich habe keinerlei Benachrichtigun g darüber von Amazon erhalten. Ausserdem sind viele weitere Produkte davon betroffen, wo nun keine Grundpreise angezeigt werden, wo vor einigen Tagen die Anzeige da war. Es ist auch schwierig jeden Tag alle Angebote zu überprüfen, ob die Grundpreise angezeigt werden.

Ich werde Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in der Sache ein Anwalt nennen können, der dafür besser geeignet ist.

Herzlichen Dank und schöne Grüße,
Singh

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Hallo Herr Singh,

genau diesen Fall meinen ich: Hier hat Amazon offensichtlich den Fehler verschuldet, denn die Grundpreise waren ordnungsgemäß hinterlegt, sie wurden lediglich (durch einen technischen Fehler) nicht angezeigt. Die Chancen stehen gut, dass hier Amazon die Kosten für die Abmahnung übernimmt.

Wir arbeiten immer mit einer Kooperationskan zlei zusammen, die ebenfalls zur Händlerbund-Fam ilie gehört. Du kannst uns gerne eine Mail an senden und wir stellen den Kontakt her.

Viele Grüße!
Die Redaktion
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#1 Gurbaj Singh 2020-08-29 08:26
Hallo,

Ich habe gestern eine Vertragsstrafe i.H.v 3000 Euro für 2 Artikel erhalten. Ich hatte vor 2 Monaten alle meine Angebote überprüft und korrekte Grundpreise hinterlegt, nachdem ich die Unterlassungsve rpflichtungserk lärung abgegeben hatte. Bei einigen Produkten wurden die Preise nicht angezeigt, obwohl die im Backend gespeichert sind. Ich habe solche Produkte dann gelöscht. Alle andere Produkte habe ich mehrfach sorgfältig auf die Grundpreise überprüft und dann bei Amazon angeboten. Nun gestern habe ich die Vertragsstrafe erhalten und die zwei Produkte überprüft , die abgemahnt wurden. Die Preise sind bei betroffenen Produkten im Backend ordnungsgemäß hinterlegt aber werden wiedermal nicht angezeigt. Daraufhin habe ich auch meine andere Produkte überprüft und konnte feststellen , dass fast bei 50% aller meinen Artikeln die Preise nicht angezeigt werden, obwohl die im Backend hinterlegt sind. Ich bin am Ende, Ahnungslos und mein Existenz ist bedroht durch hohe Strafen. Amazon hilf auch nicht weiter, habe mehrere Email geschrieben aber man wird nicht richtig weitergeholfen. Ich weiß wirklich nicht, was ich nun tun soll.

Kann mir jemand in dieser Sache weiterhelfen?
Wie soll ich wegen der Vertragsstrafe vorgehen?

Bin bei jede Hilfe dankbar.

Schöne Grüße,
Singh

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Hallo Herr Singh,

vielen Dank für die Nachricht. Das ist wirklich äußerst ärgerlich und wir können den Frust sehr gut nachvollziehen.

Tatsächlich ist man als Händler nach außen immer der Verantwortliche und damit der Empfänger für eine Abmahnung. Daran lässt sich auch nicht rütteln. Ist Amazon der Fehler jedoch bekannt bzw. reagiert man seitens Amazon nicht darauf, ist es durchaus zu diskutieren, dass hier Amazon die Kosten für die Abmahnung und Vertragsstrafe erstatten muss.

Die Fälle sind derzeit Einzelfälle. Bitte zahlen Sie die Vertragsstrafe jedoch nicht einfach, sondern prüfen zusammen mit Ihrem Anwalt die Möglichkeiten.

Viele Grüße!
Die Redaktion
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