Abmahnmonitor

Neue Abmahnungen wegen Verpackungsgesetz – Was ist zu tun?

Veröffentlicht: 02.12.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Recycling Symbol aus Papier

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 226,20 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Es ist mal wieder an der Zeit, an eine fehlende oder unzureichende Verpackungsregistrierung zu erinnern, da es hierzu immer und immer wieder Abmahnungen (durch den Ido-Verband) gibt. Durch unseren Bericht zur jährlichen Mengenmeldung hat unsere Redaktion wieder ein paar Händler erreicht, denen die Regelungen aus dem Verpackungsgesetz noch nicht geläufig sind. Daher hier die Kurzfassung, die eine lästige und unnötige Abmahung ausmerzen wird: 

Da jeder Online-Händler zwangsläufig Verpackungen für den Versand der Waren an den Endkunden verwendet, muss er sich im Herstellerregister registrieren lassen, bevor er die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt (§ 9 Verpackungsgesetz). 

Das hat für die Praxis zur Folge, dass nahezu jeder Online-Händler verpflichtet ist, sich bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in dem dort geführten Register zu registrieren. Händler sollten sich diesen Aufwand auch unbedingt machen und die Registrierung nachholen oder bei Bedarf fehlende Angaben ergänzen. Die Angaben im Register werden dann teilweise für jedermann einsehbar veröffentlicht, was es den Abmahnern so leicht macht. Hier gibt es noch einmal ausführliche Hinweise von Händlerbund in einem umfangreichen Whitepaper.

Weitere Abmahnungen

Widersprüchliche Widerrufsfristen

Wer? Wetega UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 326,31 Euro
Betroffene? Online-Händler von Powerbanks und Uhren u.a.

Dass Händler Verbrauchern ein Widerrufsrecht anbieten müssen und die Kunden auch entsprechend darüber zu informieren sind, steht außer Frage. Händler müssen aber genau darauf achten, dass die Angaben innerhalb ihres Shops in sich stimmig sind, da sonst der Käufer in die Irre geführt wird. Banner, FAQ-Seiten oder die (automatisierten) Hinweise auf Plattformen können häufig Ursache für solche Widerprüche sein, wenn dort beispielsweise eine Monatsfrist für den Widerruf beworben oder erläutert wird, in der eigentlichen Widerrufsbelehrung jedoch nur die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist verankert ist. Dann ist der Kunde verwirrt und weiß nicht was gilt. Wie unser Beispiel zeigt, ist die kostenpflichtige Abmahnung die Quittung dafür.

Wichtig: Auch die Frist von 30 Tagen ist nicht identisch mit der Monatsfrist, da eben nicht jeder Monat 30 Tage hat. Besonders bei Ebay ist dieser Widerspruch wegen der angezeigten Kurzhinweise ein Problem.

Herrnhuter Sterne

Wer? Herrnhuter Sterne GmbH (über die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte)
Wie viel? 3058,80 Euro
Was? Verkauf von Kopien

Der erste Advent ist bereits vorbei und die meisten Haushalte haben ihre jährliche Festdekoration aus dem Keller oder vom Dachboden geholt. Nicht nur in Ost-Sachsen gehören die bunten Herrnhuter Sterne zur Pflichtausstattung. Wie man sich denken kann, sind diese, stammend aus dem Ort Herrnhut im sächsischen Landkreis Görlitz in der Oberlausitz, als Marke rechtlich geschützt. Es gilt daher nicht nur in der Adventszeit: Wo Herrnhuter Stern drauf steht, muss auch Herrnhuter Stern drin sein und keine traurige Kopie aus Fernost.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#1 Stephan 2020-12-02 16:34
Hallo,
vielleicht ein etwas ungewöhnlicher Kommentar... Wo soll das alles eigentlich noch enden mit den ganzen Verordnungen? Es ist mittlerweile schon so viel geworden das man es gar nicht mehr wagen kann einen Handel zu betreiben, weil schon im kleinsten Artikel 20 Abmahngründe vorhanden sind. Das heißt also bevor ich einen Online Shop gründe sollte ich erst mal 10 Jahre lang alle Gesetze und Verordnungen studieren. Wenn ich damit fertig bin fang ich aufgrund der nahezu täglichen Änderungen wieder von vorne an. Und alles nur damit sich irgendwelche Idioten mit irgendeinem Kram die Taschen füllen können, weil Sie irgendeine Idee mit irgendeiner dummen Verordnung haben. Anwälte reiben sich dann die Hände weil Sie mit Abmahnungen wieder ordentlich Geld verdienen und zusehen können das Sie wieder ein paar Geschäfte in die Insolvenz treiben können. Packt euch alle mal an den Kopf was hier in Deutschland abgeht.
Heute im Newsletter "Gesetz gegen Abmahnmissbrauc h", das ist wohl die erste gute Nachricht seit Jahren.
Macht euch mal Gedanken dazu...
Gruß, Stephan
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