Frankreich

Google und Amazon müssen Millionenstrafe wegen Werbe-Cookies zahlen

Veröffentlicht: 11.12.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.12.2020
Schokoladenkekse auf hellblauem Hintergrund

Sollen durch eine Webseite technisch nicht-notwendige Cookies, wie etwa Werbe- und Tracking-Cookies, gesetzt werden, so muss dies mit der vorherigen Einwilligung des Seitenbesuchers geschehen. Dafür sorgt ein sogenanntes Consent-Verfahren. Die Erforderlichkeit einer solchen Einwilligung folgt aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Sowohl Google, bzw. die Muttergesellschaft Alphabet, als auch Amazon haben gegen diesen Grundsatz verstoßen.

Verstoß gegen Informationspflichten

Amazon und Google hatten auf ihren Seiten keinen Consentprozess integriert und bekamen dafür Post von der französischen Datenschutzbehörde CNIL, weiß t3n. Außerdem verletzten die Unternehmen ihre Informationspflichten. So müssen die Nutzer darüber informiert werden, zu welchem Zweck welche Cookies gesetzt werden. Der obligatorische Hinweis, wie ein Seitenbesucher sämtliche Cookies unterbinden kann, fehlte ganz.

Als Konsequenz soll Google 100 Millionen Euro Strafe zahlen. Amazon wird mit 35 Millionen Euro weniger hart bestraft.

Harte Kante gegen Google

Dass das Bußgeld gegen Google so hoch ist, mag auch damit zusammenhängen, dass dies nicht die erste Strafe wegen Verstößen gegen den Datenschutz ist. Erst im Sommer 2020 bestätigte ein Gericht das Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro, welches die Datenschutzbehörde im Vorjahr festgesetzt hat.

Auch damals ging es um Verstöße gegen Informationspflichten. Google habe seine Nutzer zu intransparent darüber informiert, welche Daten, wie verarbeitet werden. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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