Neuigkeiten beim Ido-Komplex

Ermittlungen gegen Ido-Verantwortliche eingestellt

Veröffentlicht: 15.12.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.12.2020
Holzfiguren unter der Lupe

Es ist mittlerweile zwei Jahre her, als wir auf diesem Blog über den Rechtsstreit zwischen dem Ido Verband und der Online-Händlerin Vera Dietrich berichteten. Die Parteien stritten vor Gericht über eine Abmahnung. Um seine Aktivlegitimation zu beweisen, legte der Verband eine Mitgliederliste mit 44 Unternehmen vor. Für die Richtigkeit dieser Liste bürgte die Vorstandsvorsitzende Sarah Spayou mittels Versicherung an Eides statt. Als Vera Dietrich zu der Liste eigene Recherchen anstellte, kam sie zu dem Ergebnis, dass die Liste nicht richtig ist. Viele der gelisteten Unternehmen sind gar keine Mitglieder.

Der Verband nahm seine Klage daraufhin zurück und das Gericht übermittelte die Akte an die Staatsanwaltschaft.

Kein hinreichender Tatverdacht

Im letzten Jahr teilte uns die zuständige Staatsanwaltschaft noch mit, dass die Ermittlungen weiter andauern. Konkret stand gegen Spayou der Verdacht der falschen Versicherung an Eides statt und ein möglicher versuchter Prozessbetrug im Raum. Im sogenannten Ido-Komplex wurden noch weitere Ermittlungsverfahren eröffnet. In drei Verfahren wurde die Eröffnung des Strafverfahrens vom zuständigen Amtgericht abgelehnt. Andere Verfahren wurden eingestellt (wir berichteten). 

Wegen des fehlenden hinreichenden Tatverdachtes wurde nun auch das Ermittlungsverfahren gegen die Ido-Chefin bereits am 23. April 2020 eingestellt. Der hinreichende Tatverdacht ist in Deutschland zwingende Voraussetzung, um Anklage vor einem Strafgericht erheben zu können. Von so einem hinreichenden Tatverdacht ist immer dann die Rede, wenn am Ende des Ermittlungsverfahrens die Situation so eingestuft werden kann, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Gegen die Einstellung des Verfahrens wurde allerdings laut Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Diese wird derzeit von der Generalstaatsanwaltschaft Köln überprüft.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Julian 2020-12-16 15:23
Na hoffentlich wird das wieder aufgenommen und noch auf anderen Wegen dem IDO ein Riegel vorgeschoben, damit Schluss ist mit dem Alchemistenvere in der beherrscht aus Lappalien Gold zu machen.
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