Abmahnmonitor

Wie lange sind Kunden an ihre Bestellung gebunden?

Veröffentlicht: 06.01.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.01.2021
Stoppuhr

Wer? Ido-Verband
Wie viel? 226,20 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Kunden beschweren sich immer wieder, dass sie sich durch die Flut von Bestellbestätigungs- und anderen E-Mails zur Kaufabwicklung gestört fühlen. Trotzdem gilt es nach einer aufgegebenen Bestellung sogar gewissen Pflichten und Fristen einzuhalten. Beim Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr hat der Unternehmer dem Kunden den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) zu bestätigen. Dies gilt nicht nur gegenüber einem Verbraucher, sondern auch im B2B-Handel.

Nicht immer kommt mit dieser Bestellbestätigung auch ein verbindlicher Vertrag zustande. Anbieter bei Ebay stellen beispielsweise direkt verbindliche Angebote ein, die der Kunde mit der Bestellung, also z.B. mit Abgabe des Höchstgebotes oder mit Betätigen der Schaltfläche „Sofort-Kaufen“, annimmt.

In vielen Online-Shops ist das gerade nicht so. Hier will sich der Händler noch vorbehalten, einen Vertrag zu schließen. Das kann beispielsweise wichtig werden, wenn das Lager unerwartet leer ist oder er mit einem Nörgelkunden nichts mehr zu tun haben will. Viele Händler arbeiten daher mit Klauseln wie „Sollte der Kunde binnen 14 Tagen keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden“. In einigen Fällen geben Händler gar keine Frist an (Beispiel: „Die Annahmerklärung erfolgt durch Versandbestätigung per E-Mail” o.ä.).

Genau diese Klauseln über die Vertragsannahme macht der Ido-Verband aktuell zum Thema. Derartige Klauseln ohne sogenannte Vertragssannahmefrist oder mit einer zu langen Frist seien unangemessen.

Hinweis: Weil viele Händler Sofortzahlungsarten wie Paypal anbieten gilt ohnehin, dass mit dem Absenden der Bestellung bereits ein Vertrag zustande kommt. Dies kommt daher, dass der Kunde keine Zahlung ohne bestehenden Vertrag leisten soll. Diese Händler sind daher nicht von einer solchen Abmahnung betroffen.

Händlerbund-Mitglieder erhalten natürlich für beide Varianten, Shops mit und ohne Sofortzahlungsarten, rechtssichere Rechtstexte.

Weitere Abmahnungen

„Sodbrennen”

Wer? Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (über die Kanzlei Burchert und Partner)
Wie viel? 5100 Euro Vertragsstrafe
Betroffene? Händler von Gesundheitsartikeln

War es die Nachricht über den nächsten Lockdown oder das Stückchen Christstollen zu viel, das vielen auf den Magen geschlagen hat? Vielleicht greift der eine oder andere nun zu einem Mittelchen, das schnelle Besserung verspricht. Wird einem Gegenstand eine gesundheitsbezogene Aussage zugesprochen, dann ist dies nur zulässig, wenn diese Aussage wahr und wissenschaftlich erwiesen ist – und im Falle von Lebensmitteln auch speziell zugelassen wurde. Der Verband sozialer Wettbewerb hat nun Händler von Nahrungsergänzungsmitteln auf dem Kieker, die beispielsweise Kapseln mit gesundheitsbezogenen Formulierungen bewerben. Die Wirkweisen der Produkte sind dabei nicht belegt oder die Werbung komplett unzulässig. Besonders oft kommt uns in den letzten Wochen die Werbung mit „Sodbrennen“ unter.

Auskunft nach DSGVO

Wer? Ein Betroffener (über die Kanzlei Ziental)
Wieviel? 639,16 Euro zzgl. einer Geldentschädigung von nicht unter 5.000,00  Euro

Ohne die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten funktioniert der Online-Handel schlicht und ergreifend nicht. Warum? Natürlich müssen Kunden, um eine Bestellung aufgeben zu können, auch persönliche Daten eingeben (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Jede betroffene Person muss daher ein Anrecht darauf haben, zu wissen und zu erfahren, zu welchen Zwecken diese persönlichen Daten (weiter)verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden, wer die Empfänger der Daten sind, nach welcher Logik die Daten verarbeitet werden und welche Folgen eine solche Verarbeitung haben kann. Kommt man diesem Anliegen nicht nach, kann man schon mal unagemessene Post vom Rechtsanwalt erhalten, der sodann gleich noch eine Art Schmerzensgeld verlangt.

Weitere ausführliche Informationen gibt es in diesen Beiträgen:

Wie weit geht die Auskunftspflicht der DSGVO?

Ab wann läuft die Frist für die Auskunftserteilung?

Hier geht’s zum kostenlosen Musterschreiben des Händlerbundes für den Fall einer Auskunftserteilung.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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