Abmahnmonitor

Was gehört ins Impressum?

Veröffentlicht: 10.02.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Impressum auf Würfel

Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Was? fehlerhaftes Impressum (unter anderem)

Wer sich und seine Waren oder Dienstleistungen gewerblich im Internet präsentiert, muss ein Impressum vorhalten. Dies gilt nicht nur für Betreiber von eigenen Homepages, sondern auch für Shopseiten auf Marktplätzen und Facebook-Fanseiten. Ist ein Impressum unvollständig, so droht eine Abmahnung wie aktuell im Falle einer Abmahnung durch den Ido Verband. Dabei ist es ganz einfach, die Anforderungen umzusetzen. Zudem gab es diesbezüglich in den letzten Jahren kaum Änderungen.

Daher sollten Händler unbedingt darauf achten, folgende Angaben zu machen: 

  • Name/Firma/ggf. Rechtsformzusatz
  • Anschrift
  • ggf. die Angabe des/der Vertretungsberechtigten
  • Angaben zu Telefonnummer, Kontaktformular und/oder E-Mail-Adresse
  • wenn eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, das zuständige Registergericht und die entsprechende Registernummer
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit diese vom Finanzamt erteilt wurde
  • Wirtschaftsidentifikationsnummer, sofern vorhanden
  • ggf. Hinweis auf behördliche Zulassung und Aufsichtsbehörde sowie Pflichthinweise bei freien Berufen

Bitte nicht vergessen: Der allseits beliebte fehlende OS-Link ist zwar nicht zwingend ins Impressum einzufügen, es hat sich aber bewährt und in der Praxis durchgesetzt. Auch der sollte daher unterhalb des Impressums ergänzt werden.

Weitere Abmahnungen

Neue Sandhage-Abmahnungen wegen Verpackungsgesetz

Wer? Como Sonderposten GmbH sowie iOcean UG (Rechtsanwalt Sandhage)
Wieviel? 280,60 Euro
Betroffene? Verkäufer von Bausteinen, Socken und Brauseschläuchen

Erst am 2. Dezember 2020 trat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft und forderte von da an mehr Kreativität bei den Abmahnern. Fehlende Kennzeichnungs- und Informationspflichten sollen keinen Anreiz mehr bieten. Genau das könnte nun dafür gesorgt haben, dass Rechtsanwalt Sandhage seinen Mandanten wie schon in der vergangenen Woche stattdessen zur Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz rät. Jeder Online-Händler muss sich laut § 9 Verpackungsgesetz im Herstellerregister registrieren lassen, bevor er die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt. Das passiert über die zuständige Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in dem dort geführten Register. 

Grundpreis in unmittelbarer Nähe

Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Der Ido Verband ist unter vielen Online-Händlern für seine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Gerade die Grundpreisangabe ist dabei häufig Gegenstand der von Händlern unerwünschten Schreiben – zuletzt etwa ging es gehäuft um die fehlende oder fehlerhafte Angabe bei Google Shopping. Nun erreichen uns vermehrt Berichte von Online-Händlern, die wegen des Grundpreises angemahnt wurden, der zwar da war, aber sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Endpreis befand.

Hieraus ergibt sich folgendes Problem: Die deutsche Preisangabenverordnung schreibt vor, dass die Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis zu erfolgen hat. Daraus folgt, dass Händler mit einer Abmahnung rechnen müssen, wenn die Grundpreisangabe eben nicht beispielsweise direkt unter dem Gesamtpreis angegeben wird. In der dem widersprechenden UGP-Richtlinie 2005/29/EG heißt es aber, dass der Grundpreis lediglich unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein muss. Das Erfordernis der Angabe des Grundpreises in unmittelbaren Nähe des Gesamtpreises geht daher über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. Ist die Abmahnung also unberechtigt? Meist wird dieser Abmahngrund nicht der einzige innerhalb des Abmahnschreibens sein. Nichtsdestotrotz ist hier ein genauerer Blick wichtig, ob die Abmahnung vielleicht unnötig ist.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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