Abmahnmonitor

Verbraucherzentrale überprüft Lebensmittel-Werbung im Internet

Veröffentlicht: 17.02.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.02.2021
Tüte mit frischen Lebensmitteln

Wer? Verbraucherzentrale Bundesverband
Wieviel? 214,00 Euro
Wer? Lebensmittel-Händler

Der Gang zum Supermarkt ist derzeit nicht wirklich attraktiv. Die Bestellungen von Lebensmitteln im Internet haben sich daher laut einer Studie aus dem letzten Jahr wenig überraschend verdoppelt. Aufgrund dessen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der ansonsten kaum Gast in unserem Abmahnmonitor ist, sich den Online-Handel mit Lebensmitteln einmal genauer angeschaut und dabei unter anderem die unlautere Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen moniert.

Wird einem Lebensmittel eine gesundheitsbezogene Aussage zugesprochen (z. B. das Entgiften), dann ist dies nur zulässig, wenn diese Aussage auch speziell zugelassen wurde. Lebensmittel dürfen gemäß der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur in einem ganz engen Rahmen mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Vereinfacht gesprochen dürfen solche Aussagen nur dann getätigt werden, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen.

Außerdem: Alle verpflichtenden Angaben zum Lebensmittel, die sich ansonsten auf der Verpackung befinden, wie Zutaten und Allergene, müssen im Online-Handel verbindlich und zutreffend genannt werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nach Artikel 14 LMIV lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum.

Weitere Abmahnungen

Werbung mit antibakteriell

Wer? Wetega UG (Rechtsanwalt Sandhage)
Wieviel? 280,60 Euro
Betroffene? Verkäufer von Elektrogeräten, Kinderwagen

Seit 2013 gilt die EU-Biozidverordnung. Seitdem werden beispielsweise Textilien und Kunststoffartikel mit einer antibakteriellen oder antimikrobiellen Wirkung als sog. „behandelte Waren“ einzustufen und entsprechend als Biozide zu kennzeichnen. Vorgeworfen wird den abgemahnten Händlern aktuell jedoch, dass sie (zudem) gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Ein Produkt könne nur dann als antibakteriell beworben werden, wenn dieses zuvor mit einem Biozid behandelt worden ist oder dieses zugesetzt wurde (z. B. Silber in Socken). Das soll aber bei den abgemahnten Produkten gar nicht der Fall sein, denn bei der Zusammensetzung der Produkte sei gar kein Biozid-Anteil genannt. Zudem würden jegliche verpflichtende Warnhinweise für Biozid-Produkte fehlen. Der Verbraucher wird somit getäuscht.

Diese Form der Abmahnung sprechen auch noch andere Sandhage-Mandanten aus, beispielsweise die iOcean UG.

Cookie-Oma

Wer? Thomann GmbH (über die Kanzlei Jun Rechtsanwälte)
Wie viel? 973,66 Euro
Was? Urheberrechtsverletzung

Erst kürzlich haben wir darüber berichtet, dass so gut wie alles rechtlich geschützt sein kann. So auch die Bildbeschriftung eines Fotos. Dass Rechtstexte in Form der meist anwaltlich erstellten Texte ebenfalls urheberrechtlich geschützt sind, versteht sich fast von selbst. Aber das betrifft im einzelnen nicht nur die Datenschutzerklärung selbst, sondern auch die individuellen Formulierungen und Darstellungen, beispielsweise auf einem Cookie-Banner. 

Weil das Thema Cookies auf Webseiten relativ unspektakulär ist und trotz der Bemühungen der EU kaum Beachtung bei den Internetnutzern findet, hat der Musikspezialist Thomann etwas tiefer in die Trickkiste gegriffen, um seine User mit dem Thema Cookies vertraut zu machen: Man erfand kurzerhand eine Cookie-Oma, die den Besuchern des Shops einmal auf ihre Art zeigte, was das nun mit diesen Keksen auf sich hat. Blöd nur für den dreisten Dieb, der dieses Banner mehr oder weniger offensichtlich in seinen Shop zog und dafür eine Abmahnung kassierte.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.