Abmahnmonitor

Wer haftet für Lieferverzögerungen?

Veröffentlicht: 07.04.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Stoppuhr mit Paketen

Wer? Verbraucher (über die Kanzlei Brenner und Klemm)
Was? Schuldhafte Lieferverzögerung
Wieviel? bisher keine Kosten
Betroffene? Online-Händler allgemein (insbesondere mit Auslandsversand)

Die Verzögerungen, die derzeit mit dem Suez-Kanal-Fall, dem langen Osterwochenende oder einem späten Schneeeinbruch einhergehen, betreffen nicht nur den Handel, sondern auch die Verbraucher. In großen Teilen zeigen Kunden zwar Verständnis dafür, dass in diesen Tagen nicht alles reibungslos läuft und Pakete etwas länger benötigen. Das muss aber nicht immer so sein, wie ein Anwaltsschreiben beweist, welches unserer Redaktion zur Kenntnis übersandt wurde.

Es ging um die Lieferung von Lounge-Möbeln, die laut der Webseite des Händlers innerhalb von 5 bis 10 Werktagen nach Österreich erfolgen sollte. Aufgrund dieser zugesicherten Lieferzeit hat sich die Kundin schließlich auch für eine Bestellung bei dem Online-Händler entschieden. Aufgrund der Überscheidung von Bestellungen kam es jedoch zu einer Verzögerung von deutlich mehr als einem Monat. Diese kann jedoch nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen.

Was würde die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe einer konkreten Lieferzeit nützen, wenn sie nicht ebenso Vertragsbestandteil und damit eine Nebenpflicht aus dem Vertrag würde? Hat der Kunde eine Bestellung aufgegeben und wurde auch ein verbindlicher Kaufvertrag eingegangen, muss der Händler seiner Pflicht zur Lieferung innerhalb des angegebenen Zeitfensters nachkommen.

Weitere Abmahnungen

Unlautere Desinfektionsmittel

Wer? Wettbewerbszentrale
Wieviel? 350,00 Euro
Betroffene? Händler von Desinfektionsmitteln

Mit Beginn der Coronapandemie waren Desinfektionsmittel absolute Mangelware und Wucherpreise keine Seltenheit. Mittlerweile sind die Supermarkt- und Drogerieregale wieder gut gefüllt, aber das liegt unter anderem auch an diversen unlauteren Angeboten. Viele Hersteller haben zudem ihre Produktion hochgefahren oder sind, quasi als Quereinsteiger, in das Desinfektionsmittelgeschäft eingestiegen. So soll unter anderem das Desinfektionsmittel Sterilium als Arzneimittel gelten, wofür bestimmte Warnhinweise auch im Online-Handel umgesetzt werden müssen. Dazu gehört unter anderem der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Das Fehlen der Hinweise wurde nun von der Wettbewerbszentrale abgemahnt.

Versand von E-Zigaretten-Aromen ohne Altersverifikation

Wer? Natascha Vogel (über die Kanzlei Ronneburger:Zumpf)
Wie viel? 1.501,90 Euro
Wer? Händler von E-Zigaretten und Zubehör

Gemäß § 10 des Jugendschutzgesetzes dürfen Tabakwaren (z.B. herkömmliche Zigaretten), andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse (z.B. nikotinhaltige Liquids) sowie nikotinfreie Erzeugnisse (z.B. elektronische Shishas) nicht mehr Personen unter 18 Jahren angeboten und an diese abgegeben werden. Dies gilt auch für Online-Händler. Knackpunkt einer aktuellen Abmahnung ist jedoch, dass keine dieser eigentlichen klassischen Tabak- oder nikotinhaltigen Produkte versandt wurden, sondern lediglich ein Aroma, welches E-Liquids aromatisieren soll und selbst gemischt werden kann. Solche Aromen können meist auch zum Kochen und Backen sowie zur Verfeinerung von Getränken verwendet werden. 

Die abgemahnte Händlerin ist der Meinung, dass der § 10 des Jugendschutzgesetzes für das Angebot und den Versand von Aromastoffen für E-Zigaretten gerade nicht einschlägig sei und ergo keine Altersverifikation nötig sei (vgl. Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 07.03.2017, Aktenzeichen: 4 U 162/16).

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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