Abmahnmonitor

Diese Versandwerbung garantiert eine Abmahnung

Veröffentlicht: 14.04.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Paket auf einem Tisch

Wer? Autohaus Frank UG (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Besonders bei teuren Produkten kommt es auf eine gute Transportverpackung und die sorgfältige Auswahl des Transportunternehmens an. Deshalb wollen viele Händler nicht auf eine Versendung als versicherte Sendung verzichten. Auch die besseren Konditionen aufgrund des hohen Versandvolumens machen den versicherten Versand für Unternehmer kostengünstiger als für den Privatkunden.

Mit der entsprechenden Werbung „versicherter Versand“ wird dem Verbraucher aber suggeriert, er werde vom ohnehin nicht bestehenden Versandrisiko befreit. Wer im B2C-Handel tätig ist, trifft damit eine Werbeaussage mit einer Selbstverständlichkeit. Der Händler hebt damit nämlich eine Leistung hervor, zu der er ohnehin von Gesetzes Wegen her verpflichtet ist.

Tipp: Die Werbung mit einem versicherten Versand ist immer noch weit verbreitet. Das betrifft auch Bannerwerbung oder Google Ads. Für Abmahner jedoch ist die Werbung ein gefundenes Fressen, denn mit einer einfachen Stichwortsuche kann sie gefunden werden. Händler sollten die werbende Aussage „versicherter Versand“ beziehungsweise „unversicherter Versand“ oder ähnliche Formulierungen daher umgehend entfernen.

Weitere Abmahnungen

Widersprüchliche Versandkosten

Wer? Wettbewerbszentrale
Wieviel? 350,00 Euro
Betroffene? Alle Online-Händler

Dass ein Online-Shop vollständige und aktuelle Rechtstexte benötigt, ist allen Händlern klar. Aber damit ist die Rechtssicherheit in einem Online-Shop noch nicht gewährleistet. Dazu gehören auch noch die Lieferzeiten sowie die Information, welche Versandkosten für die Bestellung konkret berechnet werden. Oft bauen Online-Händler dabei selbst unnötige Fehlerquellen ein, indem sie Widersprüche erzeugen.

Besonders FAQ- und Hilfeseiten sowie die oft verwendeten Banner auf der Startseite sind eine häufige Fehlerquelle. Liest der Kunde dort Hinweise wie „Lieferung versandkostenfrei“ oder inhaltlich ähnliche Formulierungen, ist dies rechtlich solange zulässig, wie die Angabe auch zutreffend ist. Diese Aussage ist aber gerade nicht richtig, wenn für die Lieferung in andere Länder in den AGB oder in den Zahlung- und Versandbedingungen Versandkosten erhoben werden – und damit gerade nicht generell versandkostenfrei geliefert wird. Gleiches gilt für die Nennung eines konkreten Betrages. Wird innerhalb Deutschlands für einen konkreten Betrag geliefert, gilt dies meist nicht für den weltweiten Versand. 

Praxistipp: Online-Händler müssen den Hinweis „Lieferung versandkostenfrei“ oder inhaltlich ähnliche Formulierungen entfernen, wenn dies nicht generell zutreffend ist. Alternativ kann auch ein erläuternder Hinweis „für Bestellungen innerhalb Deutschlands, Ausland abweichend“ eingefügt werden.

Bambussocken mit fehlender Textilkennzeichnung

Wer? iOcean UG (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Alles, was irgendwie nach Nachhaltigkeit klingt, scheint offenbar derzeit im Trend zu sein. Ob das bei Bambusprodukten tatsächlich der Fall ist, sei einmal dahingestellt. Jedenfalls ist die richtige Kennzeichnung von Bambustextilien derzeit ein genutzter Abmahngrund. Verarbeiteter Bambus darf im Sinne der Textilkennzeichnungsverordnung nicht als solcher bezeichnet werden, denn bei der Verarbeitung von Bambus werden vielmehr als Grundlage Viskosefasern verwendet. Hierbei ist also die Textilkennzeichnung anzupassen und als Material Viskose anzugeben.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 Andy 2021-04-17 16:04
Sanhages Kollege wieder ? Der Fotograf ?

Mit dem bin ich schon lange durch .Die Briefe liegen noch hier MR Sandhage
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