Abmahnsicherer Online-Shop

So können sich Online-Händler vor Abmahnungen schützen

Veröffentlicht: 20.07.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Laptop mit Kette und Schloss gesichert

In Deutschland und der EU gibt es eine ganze Reihe von Regelungen und Gesetzen, die es zu beachten gilt, wenn man einen Onlineh-Shop betreibt. Für Händlerinnen und Händler ist es schwer da den Überblick zu behalten. Doch wer nicht alle Vorgaben im Auge hat, riskiert schnell eine Abmahnung und das kann teuer werden.

Hier bekommt ihr einen Überblick, was alles beachtet werden muss. 

Viele Infos, viele Fehlerquellen

Impressum

Jeder, der eine Internetseite gewerblich nutzt, muss ein Impressum haben. Dabei gibt es nach § 5 TMG feste Vorgaben, welche Angaben im Impressum gemacht werden müssen:

  • Name, Anschrift und ggf. die Rechtsform
  • Angaben zur Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Kontaktformular und/oder Telefonnummer)
  • Bei einer Eintragung ins Handelsregister: Registernummer und das zuständige Registergericht
  • Falls vom Finanzamt erteilt: Steueridentifikationsnummer
  • Wenn vorhanden: Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • ggf. Hinweise auf behördliche Zulassung durch die Aufsichtsbehörde, bei freien Berufen auch Pflichthinweise

Außerdem müssen Händler im EU-Raum auf ihrer Website einen Link zur Online-Streitbeilegung (kurz OS-Link) einstellen. Dieser Link sollte auch tatsächlich anklickbar sein. In der Vergangenheit hat diese Thematik immer wieder zu Abmahnungen von Online-Händlern geführt. 

Widerrufsrecht

Ein weiterer Aspekt, der oft zur Abmahnung führt, sind fehlerhafte Angaben bezüglich des Widerrufrechts. 

Online-Shops müssen die Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht hinweisen, welches bei Verträgen, die im Internet geschlossen werden, in der Regel besteht. Die Verbraucher müssen auf die Fristen und die Bedingungen des Widerrufs hingewiesen werden, außerdem muss über die gegebenenfalls anfallenden Kosten bei einer Rücksendung aufgeklärt werden. Bei der Widerrufsbelehrung muss außerdem beachtet werden:

  • Aktualität 
  • sichtbare Platzierung
  • Keine unzulässigen Einschränkungen

Allgemeine Geschäftbedingungen

Eine weitere Abmahnfalle, in die viele Online-Händler tappen, sind fehlerhafte AGB. Es besteht keine Pflicht dazu, AGB zu verwenden, allerdings müssen die Einzelheiten des Vertrags ohnehin festgelegt werden, so dass AGB häufig die einfachste Möglichkeit dazu bieten. 

Ungültige Klauseln in den AGB können jedoch häufig ein Grund für eine Abmahnung sein. 

Nicht in die AGB dürfen:

  • reine Wiedergabe des Gesetzestextes
  • Regelungen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte des Verbrauchers einschränken
  • Überraschende Klauseln, mit denen der Kunde nicht rechnet

Richtet sich der Online-Shop hauptsächlich an deutsche Kunden und ist auch sonst in deutscher Sprache verfasst, genügt es, wenn auch die AGB lediglich auf Deutsch vorhanden sind. Nur wenn der Händler sich speziell an ausländische Kunden wendet, ist es notwendig, die AGB auch in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen. 

Auch wenn Verbraucherschützer immer wieder kritisieren, dass AGB zu umfangreich sind und so eine abschreckende Wirkung haben und meist gar nicht erst gelesen werden, gibt es keine Regelung darüber, wie lang AGB wirklich sein dürfen. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann allerdings angenommen werden, wenn die AGB im Verhältnis zum abgeschlossene Geschäft den vertretbaren Umfang überschreiten. 

So mancher könnte nun auf die Idee kommen, die AGB einfach von einer anderen Seite zu kopieren. Davon sollte man allerdings absehen, wenn man keine Abmahnung riskieren will. Auch AGB sind urheberrechtlich geschützt. Außerdem, so ähnlich sich die AGB-Texte für einen Laien auch anhören mögen, sie sind im Idealfall speziell auf den Shop ausgerichtet und können nicht einfach so für einen anderen Shop übernommen werden. 

Eine feste Vorgabe, wo die AGB sich auf der Seite befinden müssen gibt es nicht, allerdings sollten sie gut und sichtbar platziert sein. 

Die gesetzliche Rechte, die dem Verbraucher zustehen, dürfen durch die AGB nicht eingeschränkt werden. Eine Klausel, die pauschal alle Haftung ausschließt, ist unwirksam und kann zu einer Abmahnung führen. 

Man merkt schnell, bei den AGB kann man also eine ganz Menge falsch machen. Wer sichergehen will, nicht abgemahnt zu werden, sollte die AGB von Profis erstellen lassen. Zum Beispiel von den Juristinnen und Juristen des Händlerbunds.

Urheberrecht und Datenschutz, die Lieblingsthemen der EU

Datenschutz

Ein Dauerbrennerthema ist der überall beliebte Datenschutz. Wer sich im Internet befindet, hinterlässt zwangsläufig irgendwo seine Daten. Jede Seite, die Daten erhebt und verarbeitet, braucht eine Datenschutzerklärung. Denn die Seitenbesucher haben ein Recht zu erfahren, was mit den erhobenen Daten geschieht. Die Datenschutzerklärung muss außerdem über die Nutzung von Tracking-Tools und Plug-Ins aufklären. Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) ist die gesetzliche Grundlage für den Datenschutz.

Ob Verbraucherschutzverbände DSGVO-Verstöße abmahnen dürfen wurde immer noch nicht eindeutig geklärt. Das sollte aber kein Freifahrtsschein sein, dass Thema komplett links liegen zu lassen. Denn Leute die von den DSGVO-Verstößen betroffen sind, dürfen in jedem Fall abmahnen. 

Die Gründe für eine Abmahnung aus Datenschutzgründen sind vielseitig. Ein häufiger Grund ist der Verstoß gegen Opt-In-Pflichten. Opt-In bedeutet, dass der Kunde für manche Vorgänge aktiv einwilligen muss, zum Beispiel für das Versenden von Werbe-E-Mails, oder auch für den Gebrauch von Cookies. 

Newsletter dürfen folglich nicht einfach so versendet werden. Die Person muss vorher in den Newsletter-Versand eingewilligt haben. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 UWG vor, da es sich um unzulässige Werbung handelt. 

Preisangaben im EU-Ausland

Für Shops, die ihre Ware auch im EU-Ausland anbieten, gilt es seit der Umsatzsteuerreform in diesem Jahr bei der Preisangabe einiges zu beachten. Die Preisangaben müssen den unterschiedlichen Steuersatz der Länder beachten, in die die Ware verkauft wird. Ein bisschen genauer haben wir das ganze hier bereits erklärt. 

Button-Lösung

Im allerletzten Schritt seiner Bestellung muss der Käufer klar erkennen, dass er gerade einen Vertrag abschließt, der eine Zahlungspflicht beinhaltet. Gesetzlich geregelt ist das mit der so genannten „Button-Lösung”, die in §312j BGB steht. Was genau auf dem Bestellbutton stehen darf, wird von der Rechtsprechung relativ streng ausgelegt. „Zahlungspflichtig bestellen” wird im Gesetz ausdrücklich als Beispiel genannt und dürfte daher unproblematisch sein. „Bestellung bestätigen” und „Jetzt bestellen” hingegen führten in der Vergangenheit schon zu Abmahnungen. 

Urheberrecht

Bilder sorgen dafür, dass der Online-Shop schön aussieht und die Kundschaft auf der Internetseite gerne Zeit verbringt. Doch wer Fotos und Grafiken verwendet, sollte sichergehen, dass er dafür auch die Nutzungsrechte, also die nötige Lizenz hat. Viele Händler greifen auf kostenlose Fotos und Bildmaterial von diversen Anbietern zurück. Doch auch hier drohen Abmahnungen, etwas wenn der Urheber nicht richtig angegeben wurde. Daher sollte man die Nutzungsbedingungen der Anbieter genau beachten. 

Neben den hier vorgestellten Abmahngründen kommen je nach Online-Shop noch eine ganze Reihe speziellere Gründe in Betracht, die zu einer Abmahnung führen können. Eine abschließende Aufzählung ist nahezu unmöglich. Für alle, die bei ihrem Online-Shop auf Nummer sicher gehen wollen und die juristische Arbeit Experten in die Hand geben wollen, ist eine Mitgliedschaft beim Händlerbund zu empfehlen. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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