„Unbegrenzte Anzahl von Fahrten zu einem festen Preis”

Verbraucherschützer mahnen Voi wegen irreführender Werbung ab

Veröffentlicht: 26.07.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 26.07.2021
E-Scooter Voi in Ladestation

Die Verbraucherzentrale wirft dem E-Scooter-Anbieter wettbewerbswidriges Verhalten aufgrund von irreführender Werbung vor. Denn wo unbegrenzt draufsteht, sollte auch unbegrenzt drin sein. Eine derartige Werbeaussage rief die Hamburger Verbraucherschützer auf den Plan und veranlasste sie zur Aussprache einer Abmahnung gegen das schwedische Unternehmen, worüber der Spiegel nun informiert.

„So viel Voi, wie du willst”

Dem Anbieter für E-Scooter Voi ist eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg aufgrund von irreführenden Werbeaussagen ins Haus geflattert. Das schwedische Unternehmen warb auf der eigenen Website und auch in den App-Marktplätzen mit dem Slogan „so viel Voi, wie du willst” und wollte damit zum Kauf von Tages- oder Monatspässes zu einem festen Preis animieren. Den Nutzern sollte somit suggeriert werden, dass sie mit dem entsprechenden Ticket so viel fahren können, wie sie nur wollen. Doch tatsächlich sieht die ganze Sache anders aus: Sowohl die tägliche Anzahl der Fahrten, als auch die Fahrminuten sind begrenzt.

Der lohnende Blick ins Kleingedruckte

Laut der Fair-Use-Policy aus dem Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Voi geht hervor, dass ein Nutzer den Elektro-Tretroller maximal für neun Fahrten oder 200 Fahrminuten innerhalb von 24 Stunden nutzen darf. Bei Verstößen kündigt das Unternehmen an die Monatskarte des Nutzers zu deaktivieren oder auszusetzen.

Auch wenn Voi rechtmäßig auf die Nutzungsbedingungen in seinen AGB hinweist, liegt nach Ansicht der Verbraucherschützer nichtsdestotrotz ein unlauteres Vorgehen vor. Das Aufführen der Einschränkungen in der Fair-Use-Policy genüge demnach nicht aus, um dem Vorwurf der Irreführung zu entgehen. Der E-Scooter-Anbieter dürfe nicht mit einer unbegrenzten Anzahl an Fahrten werben, wenn das letztlich gar nicht zutrifft, weil eine Limitierung vorliegt. 

Wie so oft ist es daher ratsam, sich nicht nur von viel versprechenden Werbeaussagen verführen zu lassen, sondern immer auch einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Denn so lästig AGB vielleicht erscheinen mögen, so kann es sich doch lohnen, um vor der ein oder anderen Falle bewahrt zu werden. Oftmals wirken die Angebote günstiger, als sie es letztlich sind.  

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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