Abmahnmonitor

Diese Materialbezeichnung führt zur Abmahnung

Veröffentlicht: 22.09.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 22.09.2021
Ledermaterialien

Was als Leder bezeichnet wird, muss auch Leder sein

Wer mahnt ab? Juwelier Chronotage GmbH (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 EUR
Wer ist betroffen? Online-Händler von Taschen 

Eine Online-Händlerin, die auf Ebay Taschen verkauft, wurde von der Kanzlei Sandhage abgemahnt. In der Artikelbeschreibung gab die Händlerin an, dass die Handtasche aus PU-Leder gemacht sei. Eine solche Bezeichnung ist unzulässig, da Kunden davon ausgehen könnten, dass es sich um eine Art von Leder handelt. Es handelt sich dabei allerdings um keine Form von Leder, sondern um ein Kunststoffprodukt. Die Bezeichnung ist somit irreführend und stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. 

Weitere Abmahnungen

Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? ameleo law
Wie viel? 1054,10 EUR
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein 

Eine weitere Abmahnung wurde gegen einen Händler auf Ebay ausgesprochen, da er Bilder verwendete, an denen er keine Urheberrechte und auch keine Lizenz hatte. Die Bilder wurden von einem professionellen Produktfotografen angefertigt und die exklusiven Verwertungsrechte daran hatte der abgemahnte Händler nicht. Der Rechtsinhaber wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ab. Da der Gegenstandswert bei Urheberrechtsverstößen gewöhnlich relativ hoch ist, liegen die Abmahnkosten hier sogar im vierstelligen Bereich.

Unzulässige Werbeaussage zum Versand

Wer mahnt ab? Como Sonderposten GmbH (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 EUR
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Ein beliebter Fehler wurde einem Online-Händler auf Ebay zum Verhängnis. Er warb damit, dass er seine Ware versichert versendet. Dabei handelt es sich um eine unzulässige Werbeaussage, da der Händler bei Verbraucherverträgen ohnehin das Versandrisiko trägt. Wenn der Versand versichert ist, hat also nur der Händler einen Vorteil. Für den Verbraucher ergibt sich jedoch kein Vorteil. Eine Werbung mit dieser Aussage stellt somit einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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