Wettbewerbszentrale

Werbung zu Manuka Honig sorgt für zahlreiche Abmahnungen

Veröffentlicht: 13.10.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Manuka-Honig

Die weltweite Covid-19-Pandemie sorgt bei vielen Leuten für große Unsicherheiten. Nicht nur im Internet tummeln sich zahlreiche Hinweise, aber auch Mythen, wie eine Infektion verhindert werden oder wie eine Covid-19-Erkrankung behandelt werden kann. Für die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben gelten allerdings strenge Voraussetzungen. 

Die Wettbewerbszentrale ging nun in acht Fällen gegen Händler vor, die Werbeaussagen in Bezug auf „Manuka-Honig“ tätigten. Manuka-Honig wird von Honigbienen aus den Blütenblättern der Südseemyrte (Manuka) erzeugt. Der Honig wird häufig zu Preisen von bis zu 50 Euro pro Glas verkauft, nicht selten reichen die Preise auch bis in den hunderter Bereich. Damit Kunden diese hohen Preise zahlen, wurden zahlreiche gesundheitsbezogene Aussagen zu Werbezwecken genutzt. 

Honig gegen Covid-19?

Die betroffenen Händler warben unter anderem mit folgenden Aussagen: 

  • „Jeden Tag einen Teelöffel -  seit einem dreiviertel Jahr ohne Corona Virus“
  • „Manuka hilft ggf. die Covid-19-Symptome zu reduzieren“
  • „Den Honig habe ich sofort im Eigenversuch nach positivem PCR-TEST auf Covid-19 eingesetzt. Die Symptome blieben mild. Nach dem PCR-TEST habe ich den Honig in 10 Tagen konsumiert und war zum PCR-Test, in dem Covid-19 nicht mehr nachweisbar war.“

Weitere Aussagen zu der vermeintlichen entzündungshemmenden und antibakteriellen Wirkung sowie die heilende Wirkung gegen Erkältung wurden ebenfalls abgemahnt. 

Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung

Nach Artikel 7 Abs. 3 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) darf die Werbung zu einem Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen. Die oben genannten Aussagen verstoßen eindeutig gegen diese Richtlinie, sodass die Wettbewerbszentrale in ihren Abmahnungen eine Unterlassungserklärung forderte. Die betroffenen Händler verpflichteten sich im Zuge dessen, die Aussagen nicht mehr zu verwenden, sodass eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindert werden konnte. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kontaktieren Sie Hanna Hillnhütter

Kommentare  

#2 Petra Kober 2022-06-19 08:46
[Anmerkung der Redaktion: Bitte beachte unsere Netiquette]
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#1 Florian 2022-01-12 21:04
Sehr interessant, dass mit solchen Aussagen aktiv geworben wurde. Ich vertraue auf Manukawelt [Link von der Redaktion entfernt]
Wärmste Empfehlung mit sehr gutem Kundenservice.
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