Abmahnmonitor

Vorsicht vor Abmahnungen bei importierten Produkten

Veröffentlicht: 15.12.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Schiff mit Import-Ware

Vorsicht bei importierten Produkten 

Wer mahnt ab? Soldan Marketing GmbH (vertreten durch BPM legal)
Wie viel? 2894,18 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Verstöße gegen das Markenrecht können sehr schnell sehr teuer werden. Wer in seinem eigenen Shop oder auf Verkaufsplattform Ware verkauft, sollte also sehr genau darauf achten, dass er nicht gegen das Markenrecht verstößt. Gerade wer importierte Produkte verkauft, sollte schauen, ob es in Deutschland einen markenrechtlichen Schutz des Markennamens gibt.

Der Händler im vorliegenden Fall, verkaufte importierte Produkte unter einem Namen, der in Deutschland markenrechtlichen Schutz genießt. Aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung dürfen die Produkte unter dem Namen nicht in Deutschland vertrieben werden. Mit dem Vertrieb der Produkte aus dem Ausland, die unter dem gleichen Namen verkauft werden wie die Produkte des deutschen Unternehmens, besteht eine Verwechslungsgefahr. Neben Unterlassungsansprüchen stehen der Abmahnerin nun auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu, sodass es für den abgemahnten Händler teuer wird. 

Weitere Abmahnungen

Bei diesen Produkten muss eine Grundpreisangabe erfolgen

Wer mahnt ab? Deutscher Konsumentenbund e. V.
Wie viel? 219,40 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Die Preisangabenverordnung sorgt immer wieder für Abmahnungen. So erging es auch einem Händler von Gartenzubehör. Er verkaufte Produkte, bei denen nach der Preisangabenverordnung der Grundpreis mit angegeben hätte werden müssen. Bei den Produkten handelte es sich unter anderem um Rindenmulch, Erde und Klebstoff.

Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung stellt auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar, sodass eine Abmahnung von einem Verbraucherverband abgemahnt wurde. Der abgemahnte Händler muss die daraus entstehenden Kosten übernehmen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Diese Pflichten aus dem Verpackungsgesetz sollten beachtet werden

Wer mahnt ab? Juwelier Chronotage GmbH (vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Rechtsanwalt Sandhage hat wieder einen Grund gefunden, Online-Händler abzumahnen. Diesmal ist er auf einen Händler gestoßen, der seinen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nicht nachgekommen ist. Online-Händler, die Ware versenden und dabei Verpackungen nutzen, sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Nun muss er die Abmahnkosten tragen und sollte die Registrierung schnellstmöglich nachholen. 

Welche neuen Pflichten im Zuge des Verpackungsgesetzes auf Online-Händler zukommen, erfahren Sie hier. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kontaktieren Sie Hanna Hillnhütter

Kommentare  

#1 Alex 2021-12-15 14:35
Eigentlich sollte man Chronotage mal direkt zurück abmahnen, denn man kann als Rechnungsadress e nur eine Adresse aus DE angeben, was gegen das EU-Recht verstößt...
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