Abmahnmonitor

„Mondpreiswerbung“ sollten Händler unbedingt vermeiden

Veröffentlicht: 02.03.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 25.03.2022
Online-Shop auf dem Handy mit Waren die aus dem Handy kommen

„Mondpreiswerbung“ führt zur Abmahnung

Wer mahnt ab? Blanken Küchenmesser (vertreten durch Anwaltskanzlei Schleinkofer)
Wie viel? 1.088,60 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Eine sogenannte Mondpreiswerbung wurde einem Online-Händler auf Ebay zum Verhängnis. Bei einer Mondpreiswerbung wird mit einem besonderes hohen Preis geworben, der so allerdings nie verlangt wurde. Der Händler verlangt dann einen vergleichsweise niedrigeren Preis. So entsteht für Kunden der Eindruck, dass es sich um ein besonders hochwertiges Produkt handle, für welches man nun einen günstigen Preis bezahlt. Streichpreise dürfen also nicht völlig aus der Luft gegriffen sein, sondern wirklich einmal verlangt worden sein. 

Ein solches Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das UWG dar und der Händler wurde abgemahnt. 

Weitere Abmahnungen

Vorsicht bei geschützten Marken

Wer mahnt ab? Monster Energy Company (vertreten durch Kanzlei Bird & Bird)
Wie viel? 3.744,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Bei dem Verkauf von Produkten mit Markenlogos sollten Händlerinnen und Händler vorsichtig sein. Denn häufig sind diese Logos markenrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach so verwendet werden. Ein Online-Händler verkaufte auf Ebay eine Kopfbedeckung mit dem markenrechtlich geschütztem Logo der Marke „MONSTER ENERGY“. Das Unternehmen hinter der Marke, welches die Markenrechte besitzt, wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Da das Unternehmen einen Streitwert in Höhe von 250.000 Euro annahm, fielen die Abmahnkosten relativ hoch aus. 

Dieser Vermerk sorgt für eine Abmahnung

Wer mahnt ab? Ebay-Händlerin „form-3d“ (vertreten durch HKMW Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Bei dem gewerblichen Verkauf von Waren im Internet, steht Verbrauchern, bis auf einige Ausnahmen, immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht dürfen Händlerinnen und Händler nicht durch eigene Vertragsbedingungen einschränken. Ein Online-Händler auf Ebay versah sein Angebot mit dem Vermerk „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück“. 

Eine solche Einschränkung des Widerrufsrecht verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und wurde so von einem Mitbewerber abgemahnt. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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