Abmahnmonitor

Verkauf von Lebensmitteln: Diese Fehler führen zu Abmahnung

Veröffentlicht: 16.03.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Lebensmittel

Abtropfgewicht und Pfandpflicht beachten

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Beim Verkauf von Lebensmitteln müssen Händler einiges beachten. Nicht nur unzulässige Werbeaussagen können zu einer Abmahnung führen, auch die Vorgaben der Preisangabenverordnung müssen beachtet werden. Wenn Lebensmittel nach Volumen oder Gewicht verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis mit angegeben werden. Und bei Waren, für die ein Abtropfgewicht angegeben werden muss, also zum Beispiel bei eingelegten Gurken, muss sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht beziehen. 

Händler, die Getränke verkaufen, müssen außerdem darauf achten, ob die für die Getränkeverpackung eine Pfandpflicht gilt. Im Verpackungsgesetz ist die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen geregelt. Auch bei einer Missachtung der Pfandpflicht kann es zu einer Abmahnung kommen. 

Ein Online-Händler missachtete beide dieser Pflichten und wurde abgemahnt.

Weitere Abmahnungen

Vorsicht beim Verkauf von Merchandising Produkten

Wer mahnt ab? WDR mediagroup GmbH
Wie viel? keine Kostennote
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Um möglichst viele Kunden anzusprechen, greifen Händler gerne auf beliebte Motive zurück. Dabei sollten sie allerdings unbedingt darauf achten, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. 

Ein Online-Händler bot in seinem Online-Shop Dekoartikel an, mit einer Figur, für die er keine Nutzungsrechte hatte. Darauf wurde der Rechteinhaber aufmerksam, mahnte ihn ab und forderte den Händler zur Unterlassung auf. 

Fehlende Grundpreisangabe

Wer mahnt ab? Deutscher Komsumentenbund e.V.
Wie viel? 219,40 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Und zum zweiten Mal wurde die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises einem Online-Händler zum Verhängnis. Bei Produkten, die nach Länge, Gewicht, Volumen oder Fläche verlauft werden, darf neben der Gesamtpreisangabe der Grundpreis nicht fehlen. So auch beim Verkauf von Farbe und anderen Baumaterialien. 

Ein Online-Händler kam dieser Pflicht nicht nach und wurde von einem qualifizierten Abmahnverein abgemahnt. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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