Verbraucherzentrale NRW

Abmahnungen wegen fehlender Zusammenfassung von Handyverträgen

Veröffentlicht: 22.03.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Handyvertrag

Seit dem 1. Dezember 2021 sind Anbieter von Telefon und Internetverträgen dazu verpflichtet, eine Vertragszusammenfassung digital oder in Papierform auszuhändigen. Die Verbraucherzentrale NRW hat dies stichprobenartig überprüft und musste dabei feststellen, dass dieser Verpflichtung kaum nachgekommen wird. 

Zusammenfassung seit Dezember verpflichtend

Mit der Einführung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) gibt es seit Dezember die Pflicht eine Vertragszusammenfassung beim Abschluss von Telefon- und Internetverträgen, die alle Kosten, Zusatzoptionen und Rabatte, sowie die Laufzeit und die Möglichkeiten zur Vertragsverlängerung und Kündigung übersichtlich darstellt, zur Verfügung stellen. 

Damit soll es Verbrauchern einfacher gemacht werden, verschiedene Angebote miteinander zu verglichen. Vor allem, wenn ein Vertrag im Geschäft abgeschlossen wird und kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht besteht, kann das für viele Kunden hilfreich sein.

Stichprobe fiel ernüchternd aus

Die Verbraucherzentrale NRW hat zum Weltverbrauchervertrag am 15. März eine Stichprobe in knapp 200 Mobilfunkgeschäften in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Lediglich sechs Geschäfte kamen der Verpflichtung nach, ohne Nachfrage sogar in nur einem Shop. Zwölf Shops lehnten auch auf Nachfrage eine schriftliche Zusammenstellung des Angebots ab, in den anderen 180 Shops gab es Prospekte, Flyer, handschriftliche Angebote oder den Ausdruck eines „persönlichen Angebots“. 

Ein Shop-Mitarbeiter in Wesel erklärte, die Vertragszusammenfassung seien die Telekom-AGB, die 40 Seiten umfasse und im Internet nachgelesen werden könne. Eine Zusammenfassung gebe es erst nach der Unterschrift. Ein Mitarbeiter eines Telekom-Shops in Dorsten sagte „Vertragszusammenfassungen sind nur was für Verbraucherschützer“. In einem Geschäft mit mehreren Anbietern in Remscheid hieß es „ist doch nicht so viel zum Merken: 6 GB, 100 Euro Gutschrift verteilt auf 20 Monate bei Netzwechsel, Kosten: 14,99 Euro minus 5 Euro für die 20 Monate.“

Die Verbraucherzentrale hat mehrere Mobilfunkunternehmen daraufhin abgemahnt. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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